Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94   

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VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94 (https://dejure.org/1995,5085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.1995 - 8 S 3600/94 (https://dejure.org/1995,5085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 8 S 3600/94 (https://dejure.org/1995,5085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur Widerruflichkeit des Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 74 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 364
  • ZfBR 1996, 61
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1578/93

    Keine Baugenehmigung bei Unterschreitung des erforderlichen Abstands zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände, aufgrund deren die von umstürzenden Bäumen ausgehenden Gefahren für das zu errichtende Gebäude praktisch ausgeschlossen werden können (vgl. Senatsurt. v. 8.10.1993 - 8 S 1578/93 - BWVPr. 1994, 211).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94
    Eine gegen den Willen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94
    Eine gegen den Willen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95

    Ausnahme von den Waldabstandsvorschriften für Bauvorhaben; nachbarschützende

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände, auf Grund deren die Gefahren, vor denen diese Vorschrift schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie vom Wald ausgehende Gefahren für das zu errichtende Gebäude andererseits, praktisch ausgeschlossen werden können (vgl. Senatsurteil v. 8.10.1993 - 8 S 1578/93 - BWVPr. 1994, 211 sowie Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02

    Frist für Auslösung der Einvernehmensfiktion - vollständiger Bauantrag

    Eine ohne das Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - NVwZ-RR 1992, 529; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 = PBauE § 36 BauGB Nr. 1 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6 = PBauE § 36 BauGB Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 - VBlBW 1995, 364 = PBauE § 36 BauGB Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei

    Der ohne gemeindliches Einvernehmen erteilte Bauvorbescheid vom 15.11.1996 ist mithin aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 07.02.1996 - 4 C 83.83 - BRS 46 Nr. 142 u. Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1995 - 8 S 3600/94 - BRS 57 Nr. 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Hat das Landratsamt ... die Baugenehmigungen mithin rechtswidrig ohne das erforderliche Einvernehmen der Antragstellerin erteilt, sind sie nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Widerspruch und Klage der Antragstellerin hin aufzuheben, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Antragstellerin ihr Einvernehmen in der Sache zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142; Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1995 - 8 S 3600/94 - BRS 57 Nr. 200).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 1 L 3233/00

    Rechtmäßigkeit einer durch Fristablauf als erteilt geltenden Genehmigung zur

    Diese Entscheidung hat überwiegend Zustimmung gefunden (vgl. Urt. d. Sen. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, NVwZ 1999, 1003; Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.1999 - 26 ZS 99.507 -, NVwZ-RR 2000, 84; Lasotta, Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB, 1998, S. 188; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: April 2000, § 36, Anm. 32; a.A. noch: Hess. VGH, Urt. v. 6.8.1992 - 3 UE 1576/91 -, NVwZ 1993, 908; VGH BW, Urt. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -, BRS 57, Nr. 200; OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.4.1995 - 2 W 13/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der

    Eine von der Baugenehmigungsbehörde ohne das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilte Baugenehmigung ist im gerichtlichen Verfahren auf den Widerspruch der Gemeinde aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt (vgl VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -, VBlBW 1995, 364, und Beschluß vom 16.11.1995 - 3 S 2994/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 2235/99

    Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ Seewind;

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142, S. 318f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Mai 1995 - 8 S 3600/94 -, BRS 57 Nr. 200; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 -, BRS 56 Nr. 150, S. 391.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9060
VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94 (https://dejure.org/1995,9060)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94 (https://dejure.org/1995,9060)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - PL 15 S 1714/94 (https://dejure.org/1995,9060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Zustimmungsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Mitbestimmung bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates an der befristeten Einstellung eines Angestellten; Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates an der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94
    Allenfalls würde die Einstellung eines für die vorgesehene Tätigkeit ungeeigneten Beamten gegen den beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatz verstoßen, wie er z.B. in § 11 Abs. 2 LBG zum Ausdruck kommt; von daher könnte der Personalrat mit dem Einwand gehört werden, der Einzustellende sei schlechthin ungeeignet (vgl. BVerwGE 61, 325).

    Hierzu können im Rahmen der Mitbestimmung bei der Einstellung wie auch bei der Beförderung von Beamten oder bei der dauernden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit an einen Angestellten die Bewerbungsunterlagen der in Konkurrenz stehenden Mitbewerber rechnen (BVerwGE 61, 325).

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94
    Diese erstreckt sich sonach auch nicht auf die Frage, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen ist (BVerwG, Beschluß v. 12.8.1983, ZBR 1984, 77; Beschluß v. 15.11.1984, DVBl. 1990, 300).
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 796/91

    Zustimmung des Personalrates zu einer Einstellung - Begründung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94
    Aber auch dies nur insoweit, als diese Tätigkeit die Eingliederung in die Dienststelle, so insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten und die sich hieraus möglicherweise ergebenden Belastungen betrifft (Lorenzen, a.a.O., § 75 RdNr. 16; VGH Kassel, Beschluß vom 14.6.1983 - HPV TL 796/91).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94
    Diese erstreckt sich sonach auch nicht auf die Frage, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen ist (BVerwG, Beschluß v. 12.8.1983, ZBR 1984, 77; Beschluß v. 15.11.1984, DVBl. 1990, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1980 - 13 S 85/80

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht bei Einstellung eines Angestellten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94
    Die für die Mitbestimmung bei der Eingruppierung gegebene gesetzliche Einschränkung "soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist", ist dahin zu verstehen, daß ein Mitbestimmungsrecht nur dann besteht, wenn tarifvertraglich eine Bestimmung über die Eingruppierung nicht besteht oder wenn im Einzelfall die tarifliche Eingruppierung nicht gelten soll (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 3.6.1980, Leitsatz in ZBR 1981, 232; Rooschütz-Killinger-Schwarz, LPVG, 7. Aufl., § 76 RdNr. 3).
  • ArbG Stuttgart, 18.09.2013 - 11 Ca 3647/13

    Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer

    Mit der Zielsetzung des § 82 LPVG/BW stünde es nicht im Einklang, wenn der Personalrat mit Gründen, die offensichtlich ihrem Gegenstand nach nicht zu den in § 82 LPVG/BW genannten zulässigen Gründen gehören, das Einigungsverfahren sollte erzwingen können (vgl. im Einzelnen BVerwG 06.09.1995 - 6 P 41/93 - Juris Rn. 18 ff.; BVerwG 30.04.2001 - 6 P 9/00 -Juris Rn. 28 ff.; VGH BW 13.06.1995 - PL 15 S 1714/94 - Rn. 31 - VGH BW 13.12.1988 - 15 S 2173/88 - Rn. 17 ff.).
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