Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94   

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https://dejure.org/1995,1717
VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 (https://dejure.org/1995,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen im Wege einer Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 402
  • ZfBR 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens (§ 12 BauGB) ist verspätet und führt zu einem Verkündungsmangel (wie NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -).

    Dies würde wegen verspäteter Ausfertigung zu einer fehlerhaften Verkündung des Bebauungsplans führen (zu dieser Problematik vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.8.1989, BRS 49, Nr. 28 sowie Bay.VGH, Urteil vom 25.2.1993, NVwZ 1994, 88).

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 3 S 3153/94

    Zulässigkeit "nicht störender" Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Denn sie haben einen Anspruch darauf, daß von der nachbarschützenden hinteren Baugrenze zu ihren Lasten nur im Wege einer rechtsfehlerfreien Ausnahme abgewichen wird (vgl. Beschluß des Senats vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 - sowie BVerwG, Urteil vom 6.10.1989, BVerwGE 82, 345 f., 348: zu § 31 Abs. 2 BauGB).

    Die Ausnahme darf nicht dazu dienen, den Bebauungsplan in nicht unerheblichem Umfang außer Kraft zu setzen oder zu ändern, sie erlaubt keine (faktischen) Umplanungen, sondern nur Randkorrekturen des Bebauungsplans (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.1.1995, a.a.O. u.v. 1.6.1994 - 5 S 1280/94 - sowie Brügelmann/Dürr, a.a.O., § 31 RdNr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1045/93

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Der Anbau überschreitet vor allem die im Bebauungsplan festgesetzte hintere (nördliche) Baugrenze erheblich, nämlich um etwa 3 m. Dieser Baugrenze kommt zugunsten des Grundstücks der Antragsteller nachbarschützende Wirkung zu, soweit dieses Grundstück ihre rechtwinklig gegenüberliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -).

    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1989 - 8 S 2295/88

    Ausfertigung von Bebauungsplänen; Behebung von Verfahrensfehlern; eingeschränkte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Denn der Gemeinderat der Stadt ... könnte die (wegen verspäteter Ausfertigung) fehlerhafte Verkündung nach § 215 Abs. 3 BauGB jederzeit nachholen und den Bebauungsplan dabei grundsätzlich auch rückwirkend erneut in Kraft setzen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluß vom 24.5.1989, BRS 49 Nr. 25; Beschluß vom 23.6.1992, BRS 54 Nr. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1989 - 8 S 2295/88 -, BRS 49 Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 2 S 1599/90

    Haftung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 3056/92

    Zu den Anforderungen an die Ausfertigung gemeindlicher Gestaltungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Gemeinderatsprotokolle "ausfertigungsgeeignet" sein können, wird zwar unterschiedlich beantwortet (zu den Bedenken bezüglich dieser Praxis vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993, a.a.O. sowie Urteil vom 30.3.1993 - 5 S 3056/92 - zur Gegenmeinung vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1990, VBlBW 1991, 198 sowie teilweise VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1987, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1994 - 5 S 1280/94

    Notwendigkeit der Grenzbebauung bei Zulassung offener Bauweise im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Die Ausnahme darf nicht dazu dienen, den Bebauungsplan in nicht unerheblichem Umfang außer Kraft zu setzen oder zu ändern, sie erlaubt keine (faktischen) Umplanungen, sondern nur Randkorrekturen des Bebauungsplans (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.1.1995, a.a.O. u.v. 1.6.1994 - 5 S 1280/94 - sowie Brügelmann/Dürr, a.a.O., § 31 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 25.02.1993 - 23 B 90.931
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Dies würde wegen verspäteter Ausfertigung zu einer fehlerhaften Verkündung des Bebauungsplans führen (zu dieser Problematik vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 24.11.1993 - 3 S 1631/91 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.8.1989, BRS 49, Nr. 28 sowie Bay.VGH, Urteil vom 25.2.1993, NVwZ 1994, 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94
    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Der Ansicht des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - (VBlBW 1995, 402), daß die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens verspätet und ein Verkündungsmangel sei, sei nicht zu folgen.

    Nicht aus rechtlichen, sondern aus tatsächlichen Gründen dürfte deshalb der Auffassung des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402; ebenso Brügelmann/Gierke, BauGB, § 10 Rn. 272) zu folgen sein, daß eine Planausfertigung unter dem Datum seines Inkrafttretens - im Regelfall - verspätet ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - 8 A 11487/20

    Umfang der Festsetzungsermächtigung in BauNVO § 23 Abs 5 S 1

    Die klägerseits hierfür angeführte und oben bereits in Bezug genommene Kommentarstelle ("Es kann angeordnet werden, dass Anlagen nach Satz 1 und/oder nach Satz 2 nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind") bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - 3 S 3125/94, juris - dieses wiederum verhält sich schon gar nicht zu der Frage, ob auch eine positive Zulassungsentscheidung möglich ist.

    Es handelt sich bei § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO um eine gesetzlich uneingeschränkte "Kann"-Vorschrift, die der zuständigen Behörde einen verhältnismäßig weiten Ermessensspielraum einräumt, innerhalb dessen sie die Interessen des Bauherrn, der Nachbarn und der Allgemeinheit in Bezug auf die Anlage "frei" unter- und gegeneinander abwägen kann, ohne durch die Planfestsetzung in einer bestimmten Richtung präjudiziert zu sein (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Denn die Festlegung des Datums der Ausfertigung auf einen bestimmten Tag ist nicht notwendig; es reicht aus, wenn feststeht, dass die Ausfertigung spätestens vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 -, VBlBW 1995, 402 und Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, VBlBW 1991, 19, 20 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996, NwWZ-RR 1996, 630).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6792
VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellungsklage zur Deutscheneigenschaft iSd GG Art 116 Abs 1 - keine Subsidiarität zur Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Damit kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht auf eine Verpflichtungsklage verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.10.1970, BVerwGE 36, 179, 182).

    Dies gilt um so mehr, da davon auszugehen ist, daß die Beklagte einem Feststellungsurteil des Senats Folge geben würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1970, a.a.O., S. 181).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Denn das Ergebnis der Prüfung der Deutscheneigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die der Erteilung des Ausweises vorausgeht, stellt lediglich den Grund für die Erteilung des Ausweises dar, ist aber nicht im Sinne einer verbindlichen feststellenden Regelung Inhalt der Bescheinigung und führt folglich nicht zu einer entsprechenden Bindungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, BVerwGE 71, 309, 316; Hailbronner/Renner, StAngR § 39 RuStAG, Anm. 6).

    Danach setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 21.5.1985 a.a.O. und vom 15.1.1970, BVerwGE 35, 16) dargelegt hat, der ständige Aufenthalt an einem bestimmten Ort in objektiver Hinsicht eine Niederlassung in dem Sinne voraus, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Ort der Aufenthaltsnahme begründet wird.

  • BVerwG, 15.01.1970 - III C 135.68

    Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes mit dem Verlassen des Wohnortes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Danach setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 21.5.1985 a.a.O. und vom 15.1.1970, BVerwGE 35, 16) dargelegt hat, der ständige Aufenthalt an einem bestimmten Ort in objektiver Hinsicht eine Niederlassung in dem Sinne voraus, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Ort der Aufenthaltsnahme begründet wird.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 181, worauf die Beklagte in ihrem Bescheid zu Recht Bezug genommen hat, dargelegt hat, ist Voraussetzung für den Erwerb der Deutscheneigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zunächst das Bestehen einer Ehe und die Aufnahme des nicht-deutschen Ehegatten sowie sodann, daß der vertriebene Volksdeutsche, von dem der nicht-deutsche Ehegatte seinen Status nach Art. 116 Abs. 1 GG ableitet, ebenfalls in Deutschland Aufnahme gefunden hat und sich dort beim Nachzug seines Ehegatten ständig aufhält.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    So müssen sich die Klägerinnen nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, a.a.O.; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999, 13 S 2574/96 -, so auch Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten

    Bei einem Verpflichtungsurteil würde aber die Staatsangehörigkeit der Klägerin nur als Vorfrage für die Erteilung eines Ausweises geprüft und nähme nicht an der Rechtskraft des Urteils teil; bei einer Feststellungsklage dagegen bildet die Frage der Staatsangehörigkeit als das eigentliche Anliegen der Klägerin den der Rechtskraft zugänglichen Gegenstand des Rechtsstreits (BVerwG, Urt. vom 21.05.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Kläger - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.2.1996 - 1 B 6.96 - Senatsurteil vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

    So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 313/97

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Entgegen der Auffassung des Beklagten schließt insbesondere die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Klägerin - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status des Klägers - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95).
  • VG Karlsruhe, 21.07.2004 - 6 K 1197/02

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Vertriebenenbehörde nach § 15 Abs 2 S 1

    Das auf Feststellung der Eigenschaft der Klägerin als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gerichtete Klagebegehren ist gem. § 43 VwGO zulässig, nachdem der Beklagte diese Rechtsstellung der Klägerin bestreitet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - VGHBW-Ls 1995, Beilage 12, B 1; Bay.VGH, Urt. v. 10.10.1998 - 5 B 97.2727 - EZAR 280 Nr. 3).
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