Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94   

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https://dejure.org/1995,8291
VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Dies würde voraussetzen, daß die S hier ein deutlich sichtbares Hindernis bildete, das die Freifläche zwischen den Gebäuden und dem Bachlauf so von dem freien Gelände im Süden trennte, daß es nach der Verkehrsanschauung noch zum Innenbereich zu zählen wäre (zu einer solchen Konstellation vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 sowie Dürr, a.a.O. RdNr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Eine Nutzungsuntersagung nach § 64 S. 2 LBO setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der beanstandeten Nutzung voraus (vgl. hierzu lediglich Urt. d. Senats v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 - NVwZ 1990, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, wenn ein entsprechender bescheidungsfähiger Antrag gestellt wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 -, juris Rn. 41, bzgl. eines Baugenehmigungsantrags) und öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris Rn. 21; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Loseblatt, Stand: November 2019, § 57 Rn. 7).

    Eine Bauvoranfrage ist, ebenso wie ein Bauantrag, erst bescheidungsfähig, wenn die zugehörigen Bauvorlagen (§ 53 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 2 LBO) vollständig sind (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010, a.a.O., vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Die Höhe der Bauvorhaben jedoch ist eine nicht nur im Innenbereich bei § 34 Abs. 1 BauGB unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung, sondern insoweit auch im Außenbereich bei der Ortsrandbebauung als sonstiger öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 BauGB erhebliche bauplanungsrechtliche Frage, die für die Entscheidung der Gemeinde über das Erteilen des Einvernehmens maßgeblich sein kann (vgl. Urt. d. Senats v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 - VBlBW 1995, 432 zu dem vergleichbaren Einfluß der Art der baulichen Nutzung des Bebauungszusammenhangs auf ein angrenzendes Außenbereichsgrundstück).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und

    Denn ein im Außenbereich gelegenes, nicht privilegiertes Vorhaben - von einem solchen wäre unzweifelhaft auszugehen - kann einen sonstigen öffentlichen Belang i. S. des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB auch dadurch beeinträchtigen, daß es - wie hier - im Widerspruch zur Art der baulichen Nutzung des unmittelbar angrenzenden Bebauungszusammenhangs steht (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11818
VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95 (https://dejure.org/1995,11818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1995 - 13 S 2384/95 (https://dejure.org/1995,11818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1995 - 13 S 2384/95 (https://dejure.org/1995,11818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Begriff des Arbeitnehmers iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
    Dieselbe Beurteilung gilt, wenn man für den Begriff des Arbeitnehmers entscheidend darauf abstellt, ob der Betreffende eine Arbeitserlaubnis für seine Arbeitnehmertätigkeit besitzt (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.1993 - 1 S 948/93 -, InfAuslR 1993, 89 ff., 90).

    Diese Voraussetzung ist deshalb maßgebend für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses, weil der Betreffende nur in diesem Falle mit dem beschäftigungsrechtlichen Erneuerungsanspruch nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht erwirbt, das ihm einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf Berücksichtigung im nationalen Ausländerrecht vermittelt (VGH Bad.- Württ., Urt. v. 15.7.1993 - 1 S 948/93 -).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
    Eine Auslegung gegen den Wortlaut kommt nur dann in Betracht, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das der Gesetzgeber nicht gewollt haben kann, mit anderen Worten, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift das nicht aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (BVerwG, NKU v. 14.7.1978, Buchholz 238.90 Nr. 74; BVerfGE 85, 69 ff., 74; BVerfG, Beschl. v. 10.1.1995, NJW 1995, 1141 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 L 175/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
    Der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des europäischen Gemeinschaftsrechts ist durch zwei abgrenzende Merkmale bestimmt, die einen weiten Anwendungsbereich eröffnen: zum einen ist das Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses maßgeblich, auf der anderen Seite muß sich die ausgeübte Tätigkeit als Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellen (Benjes, a.a.O., S. 80); ein Arbeitsverhältnis liegt jedenfalls dann vor, wenn jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Benjes, a.a.O., S. 80 m.w.N. und unter Hinweis darauf, OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 9.3.1993, InfAuslR 1993, 164 ff.).
  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
    Eine Auslegung gegen den Wortlaut kommt nur dann in Betracht, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das der Gesetzgeber nicht gewollt haben kann, mit anderen Worten, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift das nicht aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (BVerwG, NKU v. 14.7.1978, Buchholz 238.90 Nr. 74; BVerfGE 85, 69 ff., 74; BVerfG, Beschl. v. 10.1.1995, NJW 1995, 1141 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 13 S 3392/95

    Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter - keine Anwendung von AsylVfG 1992

    Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 erfaßt indes keine selbständige Tätigkeit (VGH Bad- Württ, Beschl v 20.9.1995 - 13 S 2384/95).
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