Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1547
VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95 (https://dejure.org/1996,1547)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.1996 - 13 S 1443/95 (https://dejure.org/1996,1547)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 1996 - 13 S 1443/95 (https://dejure.org/1996,1547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der Ausreisehindernisse und Abschiebungshindernisse nicht zu vertreten hat - Möglichkeit der freiwilligen Ausreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur unanfechtbaren Ausreisepflicht und den Voraussetzungen für eine Duldung; Legalisierung einse Aufenthalts ; Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ; Obliegenheit des Ausländers, alle erforderlichen und zumutbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 50
  • NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, 50
  • VBlBW 1996, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und

    Nr. 4, 28; ebenso - zu § 30 Abs. 3 AuslG - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 und Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 133 = InfAuslR 1999, 191; ebenso Kloesel/Christ/Häußer, Ausländerrecht, Bd. 1, § 30 Rdnr. 68; a.A - zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 AylbLG a.F. -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.1.1997 - 4 M 7062/96 -, AuAS 1997, 154).

    Diese Trennung ist auch vom Zweck des § 30 Abs. 3 AuslG her geboten, der Fälle erfassen soll, in denen eine Aufenthaltsbeendigung (sei es durch Abschiebung oder durch freiwillige Ausreise) aus rechtlichen oder tatsächlichen, von dem Ausländer nicht zu vertretenden Gründen, unmöglich ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.3.1996 a.a.O.; vgl. auch amtl. Begründung, abgedruckt bei Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, zu § 30 AuslG).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Hailbronner, AuslR, a.a.O., Rn. 44; Dienelt, a.a.O., Rn. 131 f.; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 11; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. März 1996 VGH 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309 ).
  • VG Karlsruhe, 25.08.2004 - 10 K 4400/02

    Die bestandkräftige Feststellung des Bundesamtes für Migration, dass kein

    (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/96 -, VBlBW 1996, 309; U. v. 21.06.2004 -11 S 770/04 -, VENSA).

    Denn wenn der Ausländer die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise nicht nutzt, hat er das Ausreisehindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten bzw. die zumutbaren Anforderungen im Sinne des § 30 Abs. 4 AuslG nicht erfüllt (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 07.03.1996 a.a.O.; U. v. 21.06.2004 -11 S 770/04 -, VENSA).

    Dazu gehört aber auch, wenn das Gegenteil nicht von vornherein feststeht, der Versuch einer freiwilligen Einreise in den Heimatstaat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309; VG Karlsruhe, Urt. v. 20.11.2002 - 10 K 2434/02 -).".

    Gleichwohl erscheint nach dem vorliegenden Erkenntnisstand zumindest der Versuch einer freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat zumutbar, weil nicht von vorneherein feststeht, dass die Einreise zum Scheitern verurteilt wäre (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., U. v. 07.03.1996 a. a. O.; U. v. 11.12.2003 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02

    Passlosigkeit - Vertreten müssen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232) und des Senats (Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, EZAR 015 Nr. 7) ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG ausgeschlossen, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht freiwillig nachkommen könnte, der freiwilligen Ausreise also keinerlei Hindernisse entgegenstehen.

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 13 S 42/03

    Ausschluss der Härtefallregelung bei wiederholten Asylfolgeanträgen; keine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232) und des Senats (Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, EZAR 015 Nr. 7) ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG ausgeschlossen, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht freiwillig nachkommen könnte, der freiwilligen Ausreise also keinerlei Hindernisse entgegenstehen.

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996 a.a.O., vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 234/01 -).

  • VG Sigmaringen, 09.08.2004 - 7 K 1464/04

    Abschiebung eines bosniakischen Volkszugehörigen in den Kosovo

    Die gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG ist hier schon deshalb nicht erfüllt, weil die Antragsteller ihre Ausreisepflicht ohne weiteres freiwillig erfüllen können (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.1996 - 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309).

    Zum einen sind die Antragsteller noch nicht seit mindestens zwei Jahren unanfechtbar ausreisepflichtig, zum anderen ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein Betroffener - wie hier gegeben - die vorhandene Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht nutzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 07.03.1997 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2004 - 9 S 95/04

    Zur Rechtfertigung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Schulunterricht wegen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, für Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Unterrichtsausschluss die Hälfte des Auffangwerts nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festzusetzen (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 21.03.1996 - 9 S 637/96 -, VBlBW 1996, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00

    Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse; Rückübernahmeabkommen

    Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Duldung einen doppelten Grund darin haben, dass sowohl der freiwilligen Ausreise als auch der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 f.).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2001 - 13 S 1983/00

    Aufenthaltsbefugnis, Ausreisepflicht, Abschiebungsandrohung, Unanfechtbarkeit,

    Nach dieser Vorschrift ist der Ausländerbehörde erst dann ein Ermessen eröffnet, wenn der betreffende Ausländer unanfechtbar ausreisepflichtig ist, wenn die spezifischen Voraussetzungen für eine Duldung vorliegen und der freiwilligen Rückkehr des Ausländers von ihm nicht zu vertretende Hindernisse entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 f.).

    Auch in einem solchen Falle bedarf der Betroffene zur Legalisierung seines Aufenthalts keiner Aufenthaltsbefugnis (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, a.a.O.; Kloesel/Christ/Häußer, Ausländerrecht, a.a.O. Rn. 79; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 121).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00

    Vertretenmüssen eines Ausreisehindernisses oder Abschiebungshindernisses

    Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Duldung einen doppelten Grund darin haben, dass sowohl der freiwilligen Ausreise als auch der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 f.).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse  aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2001 - 13 S 1983/00

    Unanfechtbare Ausreisepflicht; Rückkehrmöglichkeit nach Jugoslawien

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97

    Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen, abgelehnten

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

  • VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03

    Rückführung von Ashkali in das Kosovo: Zumutbare Möglichkeit der freiwilligen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 13 S 1234/01

    Vertretenmüssen der Passlosigkeit bei unvollständiger Mitwirkung des Ausländers.

  • VG Stuttgart, 21.01.2004 - 11 K 1219/03

    Abschiebungshindernis Passlosigkeit

  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 2193/04

    Freiwillige Ausreise von Ashkali aus dem Kosovo in 2001/2002

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 11 S 1078/05

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - 2 M 243/03

    Eine Aufenthaltsbefugnis bei möglicher freiwilliger Ausreise

  • VG Düsseldorf, 27.04.2004 - 27 K 958/01

    Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung der Behauptung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1999 - 11 S 400/99

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen des GG Art 6 Abs 1 bei ausländischem

  • VG Osnabrück, 05.04.2005 - 5 A 595/04

    Aufenthaltserlaubnis; Kosovo; Roma

  • VG Freiburg, 06.08.2003 - 1 K 308/02

    Abgelehnter Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; zur freiwilligen Ausreise

  • VG Saarlouis, 22.10.2008 - 5 K 624/08

    Einzelfall eines Ausländers, dem kein Anspruch auf Erteilung einer

  • VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 513/02

    Psychische Erkrankung als Vollstreckungshindernis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 166/06
  • VG Stuttgart, 07.10.1996 - 5 K 3183/95

    Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis an einen unanfechtbar Ausreisepflichtigen;

  • VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach wiederholter Duldungsverfügung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht