Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96   

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VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 287
  • VBlBW 1997, 146 (Ls.)
  • DÖV 1997, 694
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Zu den rechtlichen Anforderungen an die von der Genehmigungsbehörde zu treffende Prognoseentscheidung, ob durch den Gebrauch der von einem privaten Anbieter beantragten Genehmigung zur Notfallrettung und zum Krankentransport das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst erheblich beeinträchtigt wird (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -).

    Es kommt aber lediglich ein Anspruch der Antragstellerin auf Neubescheidung ihres Genehmigungsantrags in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Senats § 16 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz - RDG - eine Prognose über die Auswirkungen der Genehmigung auf die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich verlangt, bei der der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 - im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft - BVerwGE 87, 295; 79, 208).

    Wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, haben private Anbieter nach dieser Bestimmung einen Anspruch auf Genehmigungserteilung bis zur Grenze der Verträglichkeit mit der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes; sie sind dagegen nicht lediglich darauf verwiesen, daß ein Bedarf für ihre Tätigkeit besteht, weil der öffentlich-rechtlich organisierte Rettungsdienst eine bedarfsgerechte Versorgung mit Rettungsmitteln selbst nicht zu gewährleisten vermag.

    Wie der Senat im Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) weiter dargelegt hat, hat sie, wenn eine geringere Auslastung des öffentlich- rechtlich organisierten Rettungsdienstes beim Hinzutreten eines privaten Anbieters geltend gemacht wird, zunächst prognostisch zu beurteilen, ob der Bedarf an Rettungstransporten in den kommenden Jahren zunehmen und der private Anbieter damit gewissermaßen vom Zuwachs an Rettungstransporten leben könnte.

    Soweit die Beantwortung der Frage, wieviele Rettungswagen privater Anbieter zugelassen werden können, nicht ohnedies von einer Würdigung der konkreten Umstände im einzelnen Rettungsdienstbereich abhängt, dürfte zuvörderst die oberste Landesbehörde dazu berufen sein, der Genehmigungsbehörde allgemeine Hinweise für eine Konkretisierung der Grenzziehung zu geben, etwa dahin, daß die Grenze bei einem bestimmten Anteil der für private Anbieter zugelassenen Rettungswagen an dem Gesamtbestand der im Rettungsdienstbereich zugelassenen Fahrzeuge erreicht ist (vgl. im einzelnen das Urteil vom 22.10.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Es kommt aber lediglich ein Anspruch der Antragstellerin auf Neubescheidung ihres Genehmigungsantrags in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Senats § 16 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz - RDG - eine Prognose über die Auswirkungen der Genehmigung auf die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich verlangt, bei der der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 - im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft - BVerwGE 87, 295; 79, 208).

    Die Festlegung, wie hoch die finanziellen Einbußen letztlich sein müssen, um das integrierte System von Krankentransport und Notfallrettung zur bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung erheblich zu beeinträchtigen, und insbesondere, welche Anzahl von Rettungsfahrzeugen privater Anbieter der Rettungsdienstbereich verkraftet, obliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur vergleichbaren Problemstellung bei der Taxengenehmigung (BVerwGE 87, 295, Leitsatz 2 und 300; BVerwGE 79, 208, 215), die der Senat für entsprechend anwendbar hält, ebenfalls der Genehmigungsbehörde.

    Ein weitergehender Anordnungsanspruch auf Verpflichtung der Antragsgegnerin zur vorläufigen Erteilung der beantragten Genehmigung steht der Antragstellerin nicht zu, denn das Gericht darf die Sache grundsätzlich nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, daß es eine prognostische Entscheidung, bei der der Behörde ein Beurteilungsspielraum zukommt, selbst trifft (BVerwGE 79, 208, 214).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1988 - 10 S 3204/87

    Zulassung als Unternehmer zur Breitbandverkabelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Auch Art. 12 GG ist prinzipiell als Abwehrrecht und nur ausnahmsweise als Teilhaberecht konzipiert (vgl. den Beschl. d. Senats vom 21.06.1988 - 10 S 3204/87).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Das Bestehen eines Anordnungsanspruchs auf Neubescheidung hängt sonach davon ab, ob - worauf auch das Verwaltungsgericht seine Entscheidung letztlich gestützt hat - der objektive Versagungsgrund des verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608) § 16 Abs. 2 RDG vorliegt.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Zum anderen kann auch nicht angenommen werden, daß ohne eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Genehmigungserteilung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827).
  • VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 CE 94.3940
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Dies ist bei der von der Antragsgegnerin angenommenen Grenzziehung nicht der Fall, da diese es erlauben würde, bei einem bedarfsgerechten öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienst auf Bereichsebene, wie er in Baden-Württemberg wohl überwiegend angenommen werden kann, letztlich jeden Antrag eines privaten Anbieters auf Zulassung zum Rettungsdienst abzulehnen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.03.1995, BayVBl 1995, 470, zu der vergleichbaren bayerischen Regelung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, S. 694; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01 -, a.a.O. .

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 19.6.2000 - 11 M 1026/00 -, juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01 -, a.a.O. zu alledem BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O. .

  • VG Regensburg, 23.04.2013 - RO 5 E 13.536

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erreichung der Zulassung

    Nach anderer Auffassung kann sogar bei offenen Erfolgsaussichten und entsprechender Dringlichkeit eine Entscheidung zugunsten eines Antragstellers geboten sein, insbesondere dann, wenn irreparable, schwerwiegende Nachteile drohen (VGH BW v. 21.2.1997, DÖV 1997, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-H., Urteil vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a. a. O.: Die hess.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7043
VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96 (https://dejure.org/1996,7043)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 (https://dejure.org/1996,7043)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1996 - 4 S 2459/96 (https://dejure.org/1996,7043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zur Ernennung zum Vorsitzenden Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 7.8.1996 - 4 S 1929/96 - und - ihm folgend - das Verwaltungsgericht entschieden hat, hat auch ein Richter grundsätzlich keinen Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes.

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl Senatsbeschluß v 7.8.1996, aaO, mwN).

    Das hat das Verwaltungsgericht wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zutreffend dargelegt, und die mit der Beschwerde dagegen vorgetragenen Gesichtspunkte geben dem Senat für die hier zu treffende Entscheidung keinen Anlaß, von seiner im Beschluß vom 7.8.1996 (aaO) entwickelten Rechtsprechung abzurücken.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96
    Zwar ist zur Sicherung eines Anspruchs des Antragstellers auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens die einstweilige Freihaltung nur einer der zu besetzenden Stellen erforderlich und regelmäßig auch ausreichend (vgl Senatsbeschluß v 20.3.1995 - 4 S 4/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 7.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.1996, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Soweit sich der Antragsteller gegen die dienstlichen (Regel-)Beurteilungen der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 28.09.2007 - 4 S 1861/07 -, vom 16.07.2007, - 4 S 1163/07 -, a.a.O., vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschl. d. Senats v. 07.08.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525 = NVwZ 1996, 1120, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 30.09.1996, VBlBW 1997, 146 = Die Justiz 1997, 380).
  • VG Dresden, 11.12.2002 - 11 K 1364/02

    Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes; Entscheidung über

    Durch die Beurteilung eines Dritten wird der übergangene Bewerber nicht in seinen Rechten betroffen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996, VBlBW 1997, 146; BayVGH, Beschl. v. 10.1.1995, ZBR 1995, 204; vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rz. 465).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zurechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 - v. 30.09.1996 - 4 S 2459/96 - v. 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -).
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