Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.02.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine unzulässige Beeinflussung der Bürgermeisterwahl durch Meinungsäußerung eines Gemeinderatsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 126
  • VBlBW 1997, 141 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Ob eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Amtsträger oder noch eine zulässige Meinungsäußerung bzw. eine zulässige Darstellung der Tätigkeit der Stadtverwaltung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 19.8.1988 - 15 A 924/86 -, DVBl. 1989, 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Nachdem keine unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Amtsleiter der Beigeladenen zu 1 und/oder einzelner Gemeinderatsmitglieder vorliegt, kann der Senat die von den Beteiligten problematisierte Frage offen lassen, ob eine etwaige Wahlbeeinflussung für das Wahlergebnis erheblich oder unerheblich gewesen wäre (vgl. zur Erheblichkeit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.1997 - 1 S 1741/96).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, haben die Äußerungen der Klägerin gegenüber der von ihr angenommenen Mißwirtschaft und Unfähigkeit der Verwaltung der Beigeladenen zu 1 einen Polemisierungsgrad erreicht, der es trotz der erforderlichen und gebotenen Zurückhaltung der Amtsleiter der Stadtverwaltung der Beigeladenen zu 1 gerechtfertigt erscheinen lassen, daß diese zu den An- und Vorwürfen Stellung beziehen (vgl. auch BVerfG, Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Denn das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde und muß daher dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.2.1992 - 1 S 2266/91 -, VBlBW 1992, 423).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411, Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, mit Verweis auf das Urteil vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW § 32 E 35 m.w.N. und Urteil vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, VBlBW 1983, 376, 377; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988 - 15 A 924/86 -, juris).

    Auch Äußerungen in anderen Verkündungsorganen der Gemeinde, die in amtlicher Eigenschaft erfolgen, haben die gebotene Neutralität und Zurückhaltung zu wahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteile vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW, KomWG, § 32, E 35, S. 1 und vom 29.10.1964 - 1 809/63 -, EKBW, § 32, E 6, S. 5).

    Dieses ist Verkündungsorgan, wenn dort amtliche Mitteilungen verbreitet werden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DVO-GemO, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, juris).

    Die Meinungsäußerung eines einzelnen Gemeinderates oder einer Gruppe von Gemeinderäten ist daher grundsätzlich keine unzulässige Wahlbeeinflussung, solange sie sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 22.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Denn die Äußerungen des Befragten weisen einen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang zur angefochtenen Stichwahl auf (vgl. dazu Hess. VGH Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, NVwZ 1999, 1365, 1367; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, NVwZ-RR 1998, 126).

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25. Februar 1999, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Eine sachbezogene Richtigstellung über ihre amtliche Tätigkeit und eine sachliche Erwiderung auf gegen sie gerichtete Angriffe ist ihnen auch in Wahlkampfzeiten erlaubt (Bestätigung der Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 07.11.1983 - 1 S 1131/83 - EKBW KomWG § 32 E 35; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 - ESVGH 36, 109; Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - juris).

    Eine sachbezogene Richtigstellung über ihre amtliche Tätigkeit und eine sachliche Erwiderung auf gegen sie gerichtete Angriffe ist ihnen auch in Wahlkampfzeiten erlaubt (Senat, Urt. v. 07.11.1983 - 1 S 1131/83 - EKBW KomWG § 32 E 35; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 - ESVGH 36, 109, zu Äußerungen des Landrats und seines Stellvertreters im Bürgermeisterwahlkampf; Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - juris Rn. 6, zu Äußerungen von kommunalen Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf; Quecke/Bock/Königsberg, a.a.O., § 32 Rn. 80a).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99

    Rüge eines Gemeinderatsmitglieds wegen Meinungsäußerung als angebliche

    Begrenzt wird seine Meinungsfreiheit durch die ihm ausdrücklich in der Gemeindeordnung auferlegten Sonderpflichten, wie etwa die Verschwiegenheit (§ 17 Abs. 2 GemO) und - wie bei jedem anderen Bürger auch - durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. auch Beschluss des Senats vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, VBlBW 1997, 177).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Es ist zwar Teil eines Gemeindeorgans, jedoch als Einzelpersonen nicht befugt, für dieses zu sprechen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Juris Rdnr. 10).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2012 - 2 K 2293/11

    Ungültigerklärung einer Wahl des Bürgermeisters; gesetzlicher Ausschluss von

    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, VBlBW 1997, 177; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Die Meinungsäußerung eines einzelnen Gemeinderates oder einer Gruppe von Gemeinderäten ist daher grundsätzlich keine unzulässige Wahlbeeinflussung, solange sie sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze hält (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, EKBW § 32 KomWG E 42).
  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

    Ein sachlicher Bezug besteht, wenn die Wahlbeeinflussung sich auf Umstände bezieht, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (VGH BW, Beschl. v. 30. Januar 1997, VBlBW 1997, 177).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00

    Wahlwerbung im Amtsblatt

    Dies gelte auch für das Amtsblatt als amtlichem Bekanntmachungsorgan der Kommunen (VGH Ba-Wü., NVwZ-RR 1998, 126; NVwZ 1992, 504).
  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

  • VG Sigmaringen, 19.08.2003 - 7 K 465/03

    Platzverweis eines Bürgermeisterkandidaten in Eningen rechtmäßig

  • VG Leipzig, 18.06.2013 - 6 K 1099/12

    Anspruch eines Wahlberechtigten auf Ungültigkeitserklärung des Ergebnisses einer

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.02.1997 - 5 S 3135/95   

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https://dejure.org/1997,14278
VGH Baden-Württemberg, 20.02.1997 - 5 S 3135/95 (https://dejure.org/1997,14278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umnutzung eines Betriebsgebäudes einer Hofstelle im Außenbereich zu Wohnzwecken, BauGB § 35 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm BauGBMaßnG § 4 Abs 3 S 1 Nr 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 177 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1995 - 3 S 863/95

    Privilegierung von Außenbereichsvorhaben - Überschreitung der "Überlegungsfrist"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1997 - 5 S 3135/95
    Damit erfüllt der Betrieb des Klägers die an seine bauplanungsrechtliche Privilegierung zu stellenden Anforderungen eines dauerhaften, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatzes von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang zum Zwecke der unmittelbaren Bodenertragsnutzung (zu diesen Merkmalen vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1995 - 3 S 863/95 - m.w.N. sowie Taegen, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 35 RdNrn. 17ff.).

    Obgleich der Kläger nicht seinen ständigen Wohnsitz auf der Hofstelle hat, wohnt er doch zur Bewirtschaftung des Betriebs während des Jahres regelmäßig in einem solchen zeitlichen Umfang in der Erdgeschoßwohnung des bestehenden Wohngebäudes, daß - was vom Beklagten auch nicht in Abrede gestellt wird - insoweit ohne weiteres vom Vorhandensein einer privilegierten Wohnung auf der Hofstelle ausgegangen werden kann (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.11.1995, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.06.1994 - 4 B 121.94 -, NVwZ 1995, 296).

  • BVerwG, 15.06.1994 - 4 B 121.94

    Bauplanungsrecht: Erleichterte Nutzungsänderung bei Wohnvorhaben im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1997 - 5 S 3135/95
    Obgleich der Kläger nicht seinen ständigen Wohnsitz auf der Hofstelle hat, wohnt er doch zur Bewirtschaftung des Betriebs während des Jahres regelmäßig in einem solchen zeitlichen Umfang in der Erdgeschoßwohnung des bestehenden Wohngebäudes, daß - was vom Beklagten auch nicht in Abrede gestellt wird - insoweit ohne weiteres vom Vorhandensein einer privilegierten Wohnung auf der Hofstelle ausgegangen werden kann (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.11.1995, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 15.06.1994 - 4 B 121.94 -, NVwZ 1995, 296).
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