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   VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 10 S 1967/96   

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https://dejure.org/1997,5200
VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 10 S 1967/96 (https://dejure.org/1997,5200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.1997 - 10 S 1967/96 (https://dejure.org/1997,5200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 10 S 1967/96 (https://dejure.org/1997,5200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsweg für Auskunftsanspruch eines Dritten über Schriftwechselüberwachung eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 234 (Ls.)
  • NJW 1997, 1866
  • NVwZ 1997, 802 (Ls.)
  • NStZ 1998, 398
  • VBlBW 1997, 218
  • AnwBl 2000, 762
  • DÖV 1997, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 4 S 2023/03

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern - Widerruf von Behauptungen einer

    Die Vorschriften des §§ 109, 110 StVollzG weisen den ordentlichen Gerichten eine Entscheidungsbefugnis über die spezifischen Maßnahmen der Vollzugsbehörden auf dem Gebiet des Strafvollzugs zu, um zu verhindern, dass Gerichte zweier verschiedener Gerichtszweige Verwaltungsstreitigkeiten "desselben Rechtsgebiets" entscheiden; wegen dieser Beschränkung sind alle nicht spezifisch vollzugsbehördlichen Verwaltungsmaßnahmen, die eine Justizvollzugsanstalt in ihrem Zuständigkeitsbereich trifft, von der Rechtswegregelung in §§ 109, 110 StVollzG ausgenommen (VGH Bad.-Württ., 10. Senat, Beschluss vom 16.01.1997, VBlBW 1997, 218, 219; ebenso für die spezifisch justizmäßigen Maßnahmen der Justizbehörden BVerwG, Urt. v. 14.04.1988, NJW 1989, 412, 414).

    Eine Regelungsmaßnahme i.S.v. § 109 Abs. 1 StVollzG liegt danach nur vor, wenn die in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen wird, die der Vollzugsbehörde in spezifischer Weise durch das Strafvollzugsgesetz oder aufgrund dieses Gesetzes zugewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1988, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., 10. Senat, Beschluss vom 16.01.1997, a.a.O.).

    Die gerichtliche Nachprüfung der in § 109 StVollzG genannten spezifischen Vollzugsmaßnahmen soll der nach § 40 Abs. 1 VwGO gegebenen Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt entzogen und den ordentlichen Gerichten als der sachnäheren Gerichtsbarkeit übertragen werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.1997, a.a.O.; entsprechend zu § 23 EGGVG, BVerwG, Urt. v. 14.04.1988, a.a.O.).

  • KG, 09.05.2006 - 5 Ws 140/06

    Strafvollzug: Vorenthalten der HNG-Nachrichten; Unbelehrbarkeit des Gefangenen;

    Der Gefangene soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 235; Senat, Beschluß vom 27. Januar 1997 - 5 Ws 571/96 Vollz - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 398 bei Matzke).

    Die vom Senat in seinem Beschluß vom 27. Januar 1997 (- 5 Ws 571/96 Vollz - teilweise abgedruckt in NStZ 1998, 398 bei Matzke) vertretene Auffassung, daß die Unbelehrbarkeit eines Gefangenen ein solches Ausmaß annehmen kann, daß die Vorenthaltung derartiger Zeitschriften das Vollzugsziel nicht fördern kann, betraf einen Einzelfall.

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