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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95   

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https://dejure.org/1997,5269
VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95 (https://dejure.org/1997,5269)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1997 - 1 S 793/95 (https://dejure.org/1997,5269)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1997 - 1 S 793/95 (https://dejure.org/1997,5269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnfortzahlungsleistung nach Feuerwehrdienstunfall seines Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Leistungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz; Verletzungen eines Arbeitnehmers bei Verrichtung von Dachumdeckungsarbeiten für die freiwillige Feuerwehr, in der er Mitglied ist; Erfassung von Sachverhalten, die nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95
    Die Gemeinde ist nur dann verpflichtet, dem privaten Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erbrachte Lohnfortzahlungsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die durch den Feuerwehrdienst verursacht wurden, zu erstatten, wenn das die Arbeitsunfähigkeit begründende Ereignis nach dem 1.1.1987 stattfand (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urt v 8.5.1990 - 10 S 343/90 -).

    § 17 Abs. 2 FwG 1987 ist demnach nur dann anwendbar, wenn die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 15.12.1986 verwirklicht worden sind (so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 - 10 S 343/90 - EKBW, Sonstige Vorschriften 6 E 13).

    Folgerichtig ist auch der 10. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 8.5.1990 (a.a.O.) nicht der Frage nachgegangen, ob in dem dort entschiedenen Fall ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Zum einen dürfte den Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO nicht die Aufgabe zufallen, neben den bisher genannten und behandelten Nachbarinteressen auch ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26; anders zu § 6 LBO a.F. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1997, 465).
  • VGH Hessen, 20.07.2017 - 5 A 911/16

    Feuerwehrdienst (Umbau eines Feuerwehrhauses)

    Die von ihm geleistete Arbeit im Zuge von Abbruch- und Umbauarbeiten am Feuerwehrhaus, die - insoweit unstreitig - die Arbeitsunfähigkeit bedingt hat, gehört zum Dienst in der Feuerwehr (vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg offen gelassen in der - soweit ersichtlich - einzigen bisher ergangenen einschlägigen Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts: Urteil vom 12. Mai 1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465 = juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 1 S 976/07

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Zum anderen zeigt sich die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung von Erstattungsleistungen auf den jeweils ausdrücklich normierten Tatbestand auch darin, dass erst aufgrund des Änderungsgesetzes vom 08.05.1989 (GBl. S. 142) die Erstattungsfähigkeit von Lohnfortzahlungsleistungen über den Personenkreis von Arbeitern hinaus auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt worden ist, wobei die ursprüngliche eng gefasste Regelung keinen rechtlichen Bedenken begegnete (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1990 - 10 S 343/90 -, EKBW, Sonstige Vorschriften 6 E 13; sowie Urteil vom 12.05.1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465).
  • VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.5.1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465, Urteil vom 8.5.1990 - 10 S 343/90 - Juris).
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