Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95   

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VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95 (https://dejure.org/1996,7586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 (https://dejure.org/1996,7586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 9 S 2437/95 (https://dejure.org/1996,7586)
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"gelbe Blätter gehören in den Papierkorb"

§ 12 JAPrO, der Kandidat kann seine auf Konzeptpapier geschriebene Gliederung zum Inhalt seiner Arbeit erheben, bei abgelehnter Entgegennahme durch die Aufsichtsperson und Nichtrekonstruierbarkeit des Inhalts trägt die Behörde die Beweislast für die Nichtursächlichkeit bei der Bewertung, zur erweiternden Anwendung des (über § 98 VwGO im Verwaltungsprozeß anwendbaren) § 444 ZPO auf fahrlässige Beseitigung des Beweismittels

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erste juristische Staatsprüfung: Erstellen einer Klausurgliederung - Mitberücksichtigung bei der Bewertung; Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit eines Verfahrensfehlers für das Prüfungsergebnis; Streitwert in Prüfungssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Fehlverhalten) - Gliederung und Konzept als Bestandteil der Prüfungsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 151 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 70
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95
    Nicht einheitlich beantwortet wird lediglich die Frage, ob die Beweisvereitelung die Beweislast umkehrt (BVerwGE 38, 314 unter Berufung auf Stein/Jonas, ZPO, jetzt 20. Aufl, § 286 RdNrn 120ff; ähnlich BGH, MDR 1985, 1020) oder ob sie die Verteilung der Beweislast unverändert läßt, im Rahmen der freien Beweiswürdigung aber zugunsten des Beweispflichtigen zu berücksichtigen ist und daraus der Schluß gezogen werden kann, daß der Sachverhalt geklärt sei (so insbesondere die ältere Rechtsprechung des BVerwG seit BVerwGE 10, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1981 - 9 S 988/81

    Juristische Staatsprüfung; Aufsichtsarbeit; Teilverlust; Totalverlust;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95
    Hier einen Rücktritt zu konstruieren, wurde der Kläger erklärtermaßen durch den Senatsbeschluß vom 10.6.1981 - 9 S 988/81 - veranlaßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1987 - 9 S 1829/86

    Verlust von Prüfungsarbeiten nach ihrer Bewertung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95
    Im Urteil vom 1.4.1987 (SPE 543 Nr. 1 = DVBl 1987, 951) wird bei entsprechendem Sachverhalt von einem Verfahrensfehler und nicht mehr von einem Rücktrittsgrund ausgegangen.
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 176/84

    Eigenschaft einer Kaufsache im Hinblick auf bauliche Gegebenheiten ihres

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 9 S 2437/95
    Nicht einheitlich beantwortet wird lediglich die Frage, ob die Beweisvereitelung die Beweislast umkehrt (BVerwGE 38, 314 unter Berufung auf Stein/Jonas, ZPO, jetzt 20. Aufl, § 286 RdNrn 120ff; ähnlich BGH, MDR 1985, 1020) oder ob sie die Verteilung der Beweislast unverändert läßt, im Rahmen der freien Beweiswürdigung aber zugunsten des Beweispflichtigen zu berücksichtigen ist und daraus der Schluß gezogen werden kann, daß der Sachverhalt geklärt sei (so insbesondere die ältere Rechtsprechung des BVerwG seit BVerwGE 10, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20

    Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Dem allgemeinen Rechtsgrundsatz folgend, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen Beteiligten geht, der aus ihr für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. Senatsurteil vom 08.12.1989 - 9 S 1937/89 -, juris; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 108 Rn. 52 m.w.N.), geht es grundsätzlich zum Nachteil des Prüflings, wenn sich Prüfungsfehler oder andere für das Bestehen des Prüfungsanspruchs maßgebliche Umstände nicht nachweisen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 869; vgl. jedoch Senatsurteil vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, juris zur Beweislast der Prüfungsbehörde bei - erwiesenen - Verfahrensfehlern für das (negative) Ergebnis der Prüfungsarbeit).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass dieser Grundsatz nicht ausnahmslos gilt und eine Ausnahme - dem in § 444 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken folgend (vgl. hierzu Senatsurteil vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, juris) - im Fall der Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987, a.a.O.; Beschluss vom 18.02.2003 - 6 B 10.03 -, juris).

  • VG München, 20.12.2022 - M 4 K 22.4098

    Prüfungsrecht, Erste Juristische, Staatsprüfung, Bewertung der schriftlichen

    Ausnahmsweise könne es aber anders sein, wenn die unfertigen Teile geeignet seien, die Bearbeitung zu ergänzen, indem sie brauchbare Hinweise dafür gäben, dass der Prüfling - der die Bearbeitung nicht zeitgerecht habe vollenden können - auf einem guten Weg zur Lösung der Prüfungsaufgabe gewesen sei (SächsOVG, B.v. 11.9.2001 - 4 BS 156/01 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 8.10.1996 - 9 S 2437/95 - juris).

    Es bedarf zunächst - auch unter Berücksichtigung des Vorbehalts des Gesetzes - keiner gesetzlichen Regelung, was die zu bewertende schriftliche Prüfungsarbeit i.S.v. § 30 Abs. 1 Satz 1 JAPO ist; eine Regelung durch das Landesjustizprüfungsamt in Form von "Hinweisen" genügt (vgl. dazu offenlassend VGH BW, U.v. 8.10.1996 - 9 S 2437/95 - juris Rn. 16).

    Auch der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einer Entscheidung zu Grunde gelegte Grundsatz, dass es "letztlich Sache des Kandidaten" ist, zu bestimmen, was Gegenstand seiner Arbeit sein soll (U.v. 8.10.1996 - 9 S 2437/95 - juris Rn. 16), steht dem vorliegenden Ergebnis nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19

    Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein

    Zwar gehören zu der vom Prüfer zur Kenntnis zu nehmenden und in seine Erwägungen einzubeziehenden Prüfungsleistung auch stichwortartige Ausführungen, wenn diese eindeutig als Teil der vom Prüfling zu Bewertung gestellten Lösung deklariert werden (vgl. Senatsurteil vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70; Niehues/Fischer/Jeremias, a. a. O., Rn. 530).
  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20

    Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast;

    Die schuldhafte - d. h. vorsätzliche oder fahrlässige - Beweisvereitelung kann zum Nachteil des pflichtwidrig gehandelt habenden Beteiligten verwertet werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 8. Oktober 1996 - 9 S 2437/95 -, juris Rn. 22; Krafka, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 44. Aufl., Stand: 1. März 2022, § 444 vor Rn. 1 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 14 A 5273/05

    In der Multiple-Choice-Prüfung zählen nur die Antworten auf dem Antwortbeleg

    BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 6 B 43.92 -, DVBl. 1993, 49 (50); VGH BW, Urteil vom 8.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70 (71 f.); Sächs. OVG, Beschluss vom 11.9.2001 - 4 BS 156/01 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.11.2001 - 1 S 355/01 -, juris; siehe auch Niehues, a.a.O. Rdnr. 537.
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das

    Angesichts dessen, dass die Konzeptaufzeichnungen eines Prüflings nur dessen vorläufige Überlegungen zur Lösung der Prüfungsaufgabe wiedergeben, hat das Verwaltungsgericht die Forderung des Prüflings, Konzeptblätter in die Bewertung einfließen zu lassen, nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn er dieses Begehren ausdrücklich verdeutlicht hat (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, VBlBW 1997, 70; VG Ansbach, Urt. v. 30.01.2001 - AN 2 K 00.00648 -, zitiert nach Juris; Wassermann/Kirchner/Kröpil, Das Recht der Juristenausbildung, § 12 NJAO, RdNr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 9 S 2553/95

    Berufungsverfahren: Zurückweisung durch Beschluß auch bei Teilstattgabe

    Soweit im Beschluß vom 29.7.1995, mit welchem den Beteiligten eine vergleichsweise Einigung vorgeschlagen worden war, ausgeführt worden ist, daß nach der Rechtsprechung des Senats in Prüfungssachen der Streitwert regelmäßig nach § 13 Abs. 1 S. 2 GKG bemessen werde, wird darauf hingewiesen, daß der Senat diese Streitwertpraxis mittlerweile aufgegeben hat und jetzt dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit folgt (Senatsurteil vom 8.10.1996 - 9 S 2437/95).
  • VG Münster, 29.06.2012 - 10 K 919/11

    Anspruch auf Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung nach bereits zweimaligem

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des VGH Mannheim (Urteil vom 8. Oktober 1996 - 9 S 2437/95 -, juris) zur Annahme einer der Prüfungsbehörde obliegenden Beweislast für die fehlende Kausalität eines Verfahrensfehlers in Bezug auf das Prüfungsergebnis eines Kandidaten kann schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil es sich bei dem dort entschiedenen Fall um eine juristische Staatsprüfung handelte, der eine ganz andere Prüfungsordnung zugrunde liegt.
  • VG Weimar, 10.01.2013 - 2 K 66/12

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen; Voraussetzung für

    Voraussetzung für eine Mitberücksichtigung wäre jedenfalls gewesen, das in der Arbeit unmissverständlich auf diesen Teil des Konzepts als eigentliche Bearbeitung Bezug genommen worden wäre (vgl. dazu VGH Mannheim, Urt. vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -).
  • OVG Bremen, 13.11.2001 - 1 S 355/01
    Voraussetzung für die Einbeziehung nicht ausgearbeiteter Überlegungen (Konzepte, Notizen) in die Leistungsbewertung ist in jedem Fall, dass der Prüfungskandidat diese Unterlagen bei der Abgabe der Klausur eindeutig zum Bestandteil seiner Prüfungsarbeit erklärt (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.10.1996 - 9 S 2437/95 juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95   

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https://dejure.org/1996,11914
VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95 (https://dejure.org/1996,11914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.11.1996 - 6 S 722/95 (https://dejure.org/1996,11914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. November 1996 - 6 S 722/95 (https://dejure.org/1996,11914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertriebenenausweis: Volkstumsbekenntnis - Beitritt zur polnischen Exilarmee als Bekenntnis zum polnischen Volkstum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95
    Darin befindet es sich in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16.02.1993, BVerwGE 92, 70, 78ff.) und dem Senat (Urt. v. 10.05.1995 - 6 S 1070/93 - u. v. 06.09.1995 - 6 S 2700/94).

    Der Vater der Klägerin hatte, wie ausgeführt, zu diesem Zeitpunkt ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum abgelegt, was ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ausschließt und ein möglicherweise früher abgelegtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum hinfällig macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.02.1993 a.a.O., S. 79).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95
    Nach § 6 BVFG a.F., der insoweit auch im Staatsangehörigkeitsrecht heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1994, BVerwGE 95, 228), ist deutscher Volkszugehöriger, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 6 S 670/89

    Vertriebenenausweis; Spätgeborener und deutschgeprägte Bekenntnislage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95
    Eine vorher vorhandene Prägung zum deutschen Volkstum reicht nicht aus, wenn sie im Zeitpunkt der Selbständigkeit nicht mehr vorhanden ist (vgl. Urt. d. Senats v. 06.12.1989 - 6 S 670/89 -, IPRax 1991, 51).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 6 S 722/95
    Ausgangspunkt bleibt also auch hier die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum durch Bekenntnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1976, BVerwGE 51, 298, 307).
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