Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.11.1997 - 8 S 2832/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5884
VGH Baden-Württemberg, 19.11.1997 - 8 S 2832/97 (https://dejure.org/1997,5884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.1997 - 8 S 2832/97 (https://dejure.org/1997,5884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 1997 - 8 S 2832/97 (https://dejure.org/1997,5884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einfügen eines Ziegenstalls in die Eigenart der näheren Umgebung (Wohngebiet) abgelehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO $ 4a Abs. 1
    Sich-Einfügen eines Ziegenstalls in die Eigenart der näheren Umgebung bei von Wohnnutzung geprägte Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Ziegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 107
  • ZfBR 1998, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1997 - 8 S 2832/97
    Etwas anderes kann nur dann - ausnahmsweise - angenommen werden, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bauplanungsrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (std. Rechtspr. des BVerwG, grundlegend Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1997 - 8 S 2832/97
    Eine Anwendung des § 4 a BauNVO über § 34 Abs. 2 BauGB scheidet im Hinblick hierauf aus (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209.92 - DÖV 1993, 621 = PBauE § 4 a BauNVO Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Es wird jedoch, soweit ersichtlich, einhellig angenommen, dass die Haltung von Pferden nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets entspricht, weil sie unter bestimmten Umständen zumindest zeitweise - vorwiegend - mit Geruchsbelästigungen und Ansammlungen von Fliegen sowie - weniger, aber auch - mit Geräuschbelästigungen verbunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.1990 - 3 S 218/90 - OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.1988 - 2 R 363/86 - BRS 48 Nr. 52; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.10.1982 - 1 A 46/78 - BRS 39 Nr. 62; OVG Münster, Urt. v. 06.11.1970 - X A 794/69 - BRS 23 Nr. 39; vgl. auch, zur Haltung von Ziegen in einer überwiegend von Wohnnutzung geprägten Umgebung, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.1997 - 8 S 2832/97- VBlBW 1998, 107 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 43; zur Haltung von Haustauben in einem allgemeinen Wohngebiet VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1998 - 3 S 3136/96 - ESVGH 49, 80 = PBauE § 4 BauNVO Nr. 17; zur Haltung mehrerer Riesenschnauzer in einem Mischgebiet VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.2003 - 5 S 2771/02 - PBauE BauNVO § 6 Nr. 27 = NVwZ-RR 2003, 724).
  • VG Lüneburg, 21.04.2009 - 2 B 37/09

    Untersagung der Haltung von drei Ziegen, vier Gänsen und zwei Ponys in einem

    Auch die Haltung von Ziegen in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet ist regelmäßig mit der Eigenart des Baugebiets unvereinbar (zu einem nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilten Fall vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.1997 - 8 S 2832/9097 - UPR 1998, 273).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4959
VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96 (https://dejure.org/1998,4959)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2 S 3084/96 (https://dejure.org/1998,4959)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2 S 3084/96 (https://dejure.org/1998,4959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 527
  • VBlBW 1998, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Das "Erklärungssystem" zielt wie das "Bescheidsystem" maßgeblich darauf ab, durch den Druck der Abgabenbelastung den Einleiter dazu anzuhalten, die festgelegten Überwachungswerte von sich aus einzuhalten und sogar möglichst zu unterbieten, um damit zugleich den wasserrechtlichen Verwaltungsvollzug ohne Verlust an Effektivität zu entlasten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997 - BVerwG 8 B 169.97/170.97 -, DÖV 1997, 1046).

    Dabei ist eine Rücknahme der (gesetzlichen) Regelungsdichte im Hinblick auf die Effektivität der mit der Sonderabgabe verbundenen Lenkungsfunktion gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O.).

    Mithin ist der Pflichtige grundsätzlich in der Lage, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung die Höhe der Abwasserabgabe vorauszuberechnen, wenn er sich an die erklärten Überwachungswerte hält; die Folgen etwaiger Überschreitungen lassen sich abstrakt ebenfalls vorausberechnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 20.8.1997, a.a.O., zu § 4 Abs. 4 S. 2 AbwAG 1990).

    Dieses Vollzugsermessen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O.).

    Das gesetzgeberische Regelwerk des AbwAG zielt insgesamt darauf ab, in Ergänzung der ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Wasserhaushaltsgesetzes denjenigen, der zu einer Schadstoffvermehrung beiträgt, zu einem Verhalten der Vermeidung oder der eigenen Beseitigung mit dem Mittel ökonomischen Drucks zu bewegen (vgl. BVerwGE 79, 54, 61 zum AbwAG 1976; BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O., zum AbwAG 1990; vgl. auch Berendes, a.a.O., S. 11 f.).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86

    Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Denn das Bescheid- wie das dieses simulierende (BVerwGE 80, 73, 77; Berendes, a.a.O., S. 110 ) Erklärungssystem  ist im Ansatz unabhängig von der realen Gewässerbelastung und - abgesehen von verwaltungspraktischen Aspekten - trotz seiner "Realitätsferne" verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil es auf die im Bescheid bzw. in der Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 AbwAG liegende "Reservierung" einer bestimmten Gewässerbelastung für den konkreten Einleiter abstellt und diese Einschränkung der Gewässerbewirtschaftung unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung durch den Berechtigten abgabenrechtlich erfaßt und erfassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1996, BVerwGE 102, 1, 6 unter Hinweis auf Berendes, aaO, S. 67).

    Dem entspricht es, daß das Bundesverwaltungsgericht die entsprechende Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 AbwAG 1976 auf den Fall der Schätzung gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AbwAG 1976 mit der Begründung abgelehnt hat, im Falle der Schätzung würden die Schadeinheiten für den jeweiligen Veranlagungszeitraum erst nachträglich ermittelt und festgesetzt werden und eine solche Wertermittlung könne "keine das Einleitungsverhalten steuernde Funktion haben" (Urteil vom 19.8.1988, BVerwGE 80, 73, 82; vgl. auch Berendes, S. 111).

    Zwar ist die Schätzungsbefugnis der die Abgabe festsetzenden Behörde notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum verbunden, den das Gericht zu respektieren hat (BVerwGE 80, 73, 83).

    Insbesondere ist weder Raum für die Anwendung des § 9 Abs. 5 AbwAG (vgl. Berendes, a.a.O., S. 146; Dahme, a.a.O., § 6 RdNr. 2) noch für die Erhöhung der Zahl der schadeinheiten nach § 4 Abs. 4 AbwAG (vgl. BVerwGE 80, 73, 82).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Abgabengesetzgeber indes auch bei der Wahl der Bemessungsgrundlagen weitgehende Gestaltungsfreiheit, die in den durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen auch ein Abrücken vom "Wirklichkeitsmaßstab" umfaßt ( vgl. BVerfGE 31, 119, 130 f.; 65, 325, 354 f.; BVerwGE 79, 54, 60; Bauernfeind, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 49 f.).

    Das gesetzgeberische Regelwerk des AbwAG zielt insgesamt darauf ab, in Ergänzung der ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Wasserhaushaltsgesetzes denjenigen, der zu einer Schadstoffvermehrung beiträgt, zu einem Verhalten der Vermeidung oder der eigenen Beseitigung mit dem Mittel ökonomischen Drucks zu bewegen (vgl. BVerwGE 79, 54, 61 zum AbwAG 1976; BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O., zum AbwAG 1990; vgl. auch Berendes, a.a.O., S. 11 f.).

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Abgabengesetzgeber indes auch bei der Wahl der Bemessungsgrundlagen weitgehende Gestaltungsfreiheit, die in den durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen auch ein Abrücken vom "Wirklichkeitsmaßstab" umfaßt ( vgl. BVerfGE 31, 119, 130 f.; 65, 325, 354 f.; BVerwGE 79, 54, 60; Bauernfeind, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 49 f.).

    Daß die Vorteile der typisierenden Anknüpfung der Regelungen über die Berechnung der Abgabe an die erklärten Überwachungswerte in einem nicht mehr vertretbaren Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der Abgabenbelastung stünden (zur "Typengerechtigkeit" abgabenrechtlicher Regelungen BVerfGE 65, 325, 354 f.; 31, 119, 131; Bauernfeind, a.a.O., § 2 RdNr. 50), läßt sich nicht feststellen.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Abgabengesetzgeber indes auch bei der Wahl der Bemessungsgrundlagen weitgehende Gestaltungsfreiheit, die in den durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen auch ein Abrücken vom "Wirklichkeitsmaßstab" umfaßt ( vgl. BVerfGE 31, 119, 130 f.; 65, 325, 354 f.; BVerwGE 79, 54, 60; Bauernfeind, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 49 f.).

    Daß die Vorteile der typisierenden Anknüpfung der Regelungen über die Berechnung der Abgabe an die erklärten Überwachungswerte in einem nicht mehr vertretbaren Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der Abgabenbelastung stünden (zur "Typengerechtigkeit" abgabenrechtlicher Regelungen BVerfGE 65, 325, 354 f.; 31, 119, 131; Bauernfeind, a.a.O., § 2 RdNr. 50), läßt sich nicht feststellen.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95

    Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Denn das Bescheid- wie das dieses simulierende (BVerwGE 80, 73, 77; Berendes, a.a.O., S. 110 ) Erklärungssystem  ist im Ansatz unabhängig von der realen Gewässerbelastung und - abgesehen von verwaltungspraktischen Aspekten - trotz seiner "Realitätsferne" verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil es auf die im Bescheid bzw. in der Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 AbwAG liegende "Reservierung" einer bestimmten Gewässerbelastung für den konkreten Einleiter abstellt und diese Einschränkung der Gewässerbewirtschaftung unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung durch den Berechtigten abgabenrechtlich erfaßt und erfassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1996, BVerwGE 102, 1, 6 unter Hinweis auf Berendes, aaO, S. 67).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts zutrifft, sogar jegliche Vernachlässigung einer Minderbelastung des Gewässers während des Veranlagungszeitraums dürfte unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit zulässig sein (BVerwGE 102, 1, 6).

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebühren- und Beitragsrecht festgestellt, daß das Bestimmtheitsgebot nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte erfordere und ein Verstoß in der Regel nur dann anzunehmen sei, wenn eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet werde (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - JZ 1970, 183 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 3.81 - NVwZ 1985, 271).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-)Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig (vgl. BVerfGE 48, 210, 222; 56, 1, 13).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Vielmehr ist der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Regelungsbestimmtheit sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-)Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs abhängig (vgl. BVerfGE 48, 210, 222; 56, 1, 13).
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 3.81

    Selbstverwaltung - Erftverbandsgesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebühren- und Beitragsrecht festgestellt, daß das Bestimmtheitsgebot nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte erfordere und ein Verstoß in der Regel nur dann anzunehmen sei, wenn eine willkürliche Handhabung durch die Behörden eröffnet werde (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - JZ 1970, 183 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 3.81 - NVwZ 1985, 271).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94

    Abwasserabgaben - Schadstoffracht - Abwassereinleitungsbescheid -

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Für den erst durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes in das Abwasserabgabengesetz aufgenommenen Schadstoffparameter Stickstoff bestand aber keine schon auf den Veranlagungszeitraum 1991 bezogene Erklärungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG, da das Änderungsgesetz erst zum 1. Januar 1991 in Kraft getreten ist (vgl. dessen Art. 5) und keine Übergangsregelung zur Erklärung von Überwachungswerten für die neu eingeführten Schadstoffparameter Stickstoff und Phosphor enthält (ebenso bereits VGH Mannheim, Urteil vom 19. Februar 1998 - VGH 2 S 3084/96 -, NVwZ-RR 1999, 527 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98

    Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes

    Zwar knüpft die Abwasserabgabenveranlagung bei der Ermittlung der Schadeinheiten im Regelfall nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bzw. des § 6 Abs. 1 AbwAG 1991 (Bescheid- bzw. Erklärungssystem) an den im Bescheid festgelegten bzw. erklärten Überwachungswert an (vgl. dazu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1998 - 2 S 3084/96 -, NVwZ-RR 1999, 527).
  • VG Karlsruhe, 01.02.2022 - 12 K 1082/21

    Herabsetzung so genannter Freihaltungspauschalen

    In anderen Entscheidungen hat er die Möglichkeit der Rechtsfortbildung durch Analogieschluss offengelassen (so für das Abgabenrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 S 3084/96 - juris, Rn. 36) oder sogar ganz verneint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2017 - 12 S 1983/16 - juris, Rn. 34, für die Rückforderung eines Maßnahmebeitrags gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - 9 A 2200/09

    Nichtfestsetzung eines Parameters seitens der Wasserbehörde als Ausdruck

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2001 - 11 C 3.00 -, NVwZ-RR 2001, 470, und vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -, a. a. O.; ebenso VGH BW, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 S 3084/96 -, NVwZ-RR 1999, 527.
  • VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.41

    Abwasserabgabe

    Dem gesetzlichen Steuerungszweck und der gesetzlich bezweckten "Anreizwirkung" würde es deshalb zuwiderlaufen, wenn die Erklärung auch nachträglich abgegeben werden könnte (so zur vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG: BVerwG, U.v. 29.1. 2001 - 11 C 3/00 - NVwZ-RR 2001, 470/471; VGH BW, U.v. 19.2.1998 - 2 S 3084-96 - NVwZ-RR 1999, 527/530).
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