Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5068
VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97 (https://dejure.org/1997,5068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.1997 - 1 S 2629/97 (https://dejure.org/1997,5068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 (https://dejure.org/1997,5068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den Widmungsumfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auslegung des Widmungsumfanges einer gemeindlichen Einrichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 540
  • VBlBW 1998, 145
  • DVBl 1998, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87

    Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch nicht rechtsfähige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97
    Die Nutzungsregelung ist als Widmung zu dem genannten Zweck anzusehen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.11.1978 - I 2400/78 -, BWVPr 1979, 133; vgl. auch Urteile v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97
    Diese Erweiterung kann durch Änderung der Vergabepraxis für die Zukunft (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.7.1997 - 1 S 1640/97 -) geändert werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Es trifft zu, dass eine im Wege der Vergabepraxis erfolgte Erweiterung des Widmungszwecks einer öffentlichen Einrichtung durch eine Änderung der Vergabepraxis - selbst wenn diese auf einem verfahrensfehlerhaften Gemeinderatsbeschluss beruht - für die Zukunft geändert werden kann und dass in diesem Rahmen der Widmungszweck auch wieder auf einen früheren Umfang zurückgeführt werden kann (vgl. Senat, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 S 2629/97 - NVwZ 1998, 540, dort zu einem möglichen Verstoß des betreffenden Gemeinderatsbeschlusses gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23

    Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine

    vgl. Bad.-Württ. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 -, juris Rn. 11 (wobei allerdings eine über den festgelegten Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung hinausgehende Vergabepraxis zu Gunsten der Anspruchsteller zu berücksichtigen sei).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2024 - 15 B 144/24

    AfD-Kreisverband darf Bürgerhaus Kürten für Parteiveranstaltung nutzen

    vgl. Bad.-Württ. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 -, juris Rn. 11 (wobei allerdings eine über den festgelegten Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung hinausgehende Vergabepraxis zu Gunsten der Anspruchsteller zu berücksichtigen sei).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Denn selbst wenn der Gemeinderatsbeschluss insoweit formell rechtswidrig sein sollte, so ergibt sich hieraus keine für den Kläger günstigere Rechtsposition, wenn die Vergabepraxis den rechtswidrig zustandegekommenen Vergaberichtlinien gefolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 29.10.1997, VBlBW 1998, 145 ff.) und sich mit Blick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und des Vertrauensschutzes keine rechtlichen Bedenken gegen die Vergaberichtlinien bzw. die Vergabepraxis ergeben.
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 4 CE 13.2125

    Kein Zirkus in Bad Neustadt a. d. Saale

    So kann etwa der durch die Vergabepraxis gegenüber einem Gemeinderatsbeschluss erweiterte Widmungsumfang einer öffentlichen Einrichtung durch Änderung der Vergabepraxis auf den ursprünglichen Widmungszweck zurückgeführt werden (vgl. VGH BW vom 29.10.1997 DVBl 1998, 780).
  • VG Köln, 07.03.2024 - 4 K 1425/23
    vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 -, juris Rn. 11 (wobei allerdings eine über den festgelegten Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung hinausgehende Vergabepraxis zu Gunsten der Anspruchsteller zu berücksichtigen sei); OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2023 - 15 B 244/23 -, juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 15. Februar 2024 - 15 B 144/24 -, juris Rn. 12; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11. April 2019 - 3 L 342/19.NW -, juris Rn. 14.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2007 - 1 S 2132/07

    Nutzung von Schulräumen für muttersprachlichen Konsulatsunterricht

    In dieser Situation ergibt sich dann aus der langjährigen Vergabepraxis (vgl. hierzu Beschluss des erk. Senats vom 29.10.1997 - 1 S 2629/97 -, VBlBW 1998, 145) eine Widmung der Schulräume jedenfalls auch für dem staatlichen Schulbetrieb vergleichbare Veranstaltungen anderer Stellen, die sich an Schüler der örtlichen Schulen richten.
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 4 A 107/20

    Widerspruchsverfahren; Tod Widerspruchsführer; Inhaltsadressat; Nichtigkeit einer

    Eine konkludente Allgemeinverfügung kann sich insbesondere aus einem sich über Jahre erstreckenden tatsächlichen Verhalten ergeben (NdsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2018 - 10 ME 207/18 -, juris Rn. 35; OVG LSA, Beschl. v. 5. November 2010 - 4 M 221/10 -, juris Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11

    Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich:

    Dementsprechend lag dem vom Verwaltungsgericht zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung angeführten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 29. Oktober 1997 (- 1 S 2629/97 -) eine Abweichung von dem lediglich in einer Benutzungsordnung (vgl. zu dem Unterschied zu einer Benutzungssatzung Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. A., § 35 Rdnr. 338 ff.) getroffenen Widmungsumfang bei der Genehmigung von Veranstaltungen zugrunde, der sich zudem über mehrere Jahre erstreckte.
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 4 A 1234/19

    Nichtigkeit einer Gewässerunterhaltungssatzung; Bestimmtheit des

    Eine konkludente Allgemeinverfügung kann sich insbesondere aus einem sich über Jahre erstreckenden tatsächlichen Verhalten ergeben (NdsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2018 - 10 ME 207/18 -, juris Rn. 35; OVG LSA, Beschl. v. 5. November 2010 - 4 M 221/10 -, juris Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.08.2008 - 4 CE 08.2070

    Öffentliche Einrichtung; Gemeindehalle; Widmung; Anspruch auf Überlassung;

  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 460/04
  • VG Weimar, 15.11.2007 - 6 E 1614/07

    Nachträgliche Einschränkung der Widmung einer Gemeindeeinrichtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht