Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998

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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 266
  • VBlBW 1998, 190
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1987 - 14 S 1563/85

    Mindestabgabe der Fremdenverkehrsabgabe nur für Beherbergungsgewerbe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Ausschließlich die nach den gesetzlichen Vorgaben beitragsfähigen Kosten darf die Gemeinde nämlich zur Ermittlung des Beitragssatzes (Hebesatzes) einstellen (vgl. dazu und zur Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes bei der Fremdenverkehrsabgabe Seeger/Gössl, aaO, § 11 a Anm. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1563/85 - VGH Bad.-Württ., NKB vom 18.4.1986 - 14 S 365/84 -).

    Die Regelung in § 3 Abs. 4 FVAS 91, wonach sich bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, die Abgabe abweichend vom sonstigen Verteilungsmaßstab nach der Zahl der Übernachtungen richtet, ist in der früheren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls nicht beanstandet worden (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.3.1977 - II 646/76 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1563/85 -).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Der Beitragscharakter der Fremdenverkehrsabgabe ist dementsprechend in Rechtsprechung und Literatur seit jeher unbestritten (so zur Fremdenverkehrsabgabe in Baden-Württemberg bereits BVerfG, Beschluß vom 26.5.1976, BVerfGE 42, 223; BVerfG, Beschluß vom 18.8.1989, KStZ 1990, 50; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.1975, V 940/73; BVerwG, Urteil vom 15.10.1971, Buchholz 401.9 Nr. 9; Seeger/Gössl, KAG Bad.-Württ., § 11 a Anm. 1.2; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, § 11 Rdnr. 66).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Geldleistungen, die eine Gemeinde als Ausgleich für besondere Gegenleistungen erhebt, können - anders als Steuern - vom Ortsgesetzgeber nicht nach freiem Ermessen festgelegt werden; sie sind vielmehr zu kalkulieren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation im Fremdenverkehrsbeitragsrecht, Seeger/Gössl, aaO, § 11 a Anm. 6; Lichtenfeld, aaO, § 11 Rdnr. 78 ff.; OVG Lüneburg, Urteile vom 13.11.1990, NVwZ-RR 1992, 40 u. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    b) Ungeachtet dessen ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Beklagten auch deshalb nichtig, weil die Höhe des Beitrags gemäß § 6 FVBS nicht auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festgesetzt wurde (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266, juris Rn. 41 ff.).

    Um eine Doppelfinanzierung auszuschließen, muss deshalb in der Kalkulation dargestellt werden, auf welche Weise die beitragsfähigen Kosten im Einzelnen finanziert werden sollen (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.12.1997, a.a.O.; zur Kalkulation einer Kurtaxe: Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O., juris Rn. 55).

    Eine nur überschlägige Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz und das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2003, a.a.O., juris Rn. 37, und vom 11.12.1997, a.a.O. sowie zur Kalkulation einer Kurtaxe Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O.).

    Da die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens Prognosen und Schätzungen erfordert, ist sie gerichtlich nicht zu beanstanden, solange sie vertretbar und sachgerecht ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.12.1997, a.a.O., juris Rn. 43; zur Kalkulation einer Kurtaxe: Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O.).

    Dieser für die Beitragshöhe wesentliche Mangel der Kalkulation führt ungeachtet der unter 1. a) dargestellten Nichtigkeitsgründe bereits für sich genommen zur Nichtigkeit der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2003, a.a.O., juris Rn. 32, 35, und vom 11.12.1997, a.a.O., juris Rn. 44; zur Kalkulation einer Kurtaxesatzung: Senatsurteil vom 21.03.2012, a.a.O., juris Rn. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Entsprechend den Ausführungen zur Kurtaxe kann der Gemeinderat auch den Fremdenverkehrsbeitragssatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festsetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 101 und vom 04.12.2003 - 2 S 2669/02 - juris Rn. 32; grundlegend Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - juris Rn. 41).

    In diesem Fall genügt eine nur überschlägige Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz und das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 101, vom 04.12.2003, aaO juris Rn. 37 f., und vom 11.12.1997, aaO).

    Hintergrund hierfür dürfte sein, dass die letzte Änderung der Fremdenverkehrsabgabesatzung durch die Euro-Anpassungs-Satzung vom 24.10.2001 nur eine Anpassung der Satzung an den Euro bezweckte und die zuvor am 26.08.1987 beschlossene Änderung noch vor der grundlegenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.12.1997 (aaO) erfolgt ist, nach der der Gemeinderat auch den Fremdenverkehrsbeitragssatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. überschlägigen Ermittlung der Kosten festsetzen kann.

    Die Beklagte hat es nach dem Ergehen des Urteils vom 11.12.1997 (aaO) versäumt, diese Rechtsprechungsänderung im gemeindlichen Satzungsrecht umzusetzen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16

    Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. Senatsurteile vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266, vom 04.12.2003 - 2 S 2669/02 -, NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags und vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 -, juris Rn. 55).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266 zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags und vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - NVwZ-RR 1999, 266 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags).

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - NVwZ-RR 1999, 266 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997, aaO, zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags; Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 669/94 - unveröff.).

  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    Allerdings ist die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens lediglich auf der Grundlage von Prognosen und Schätzungen möglich, die, solange sie vertretbar und sachgerecht sind, gerichtlich nicht beanstandet werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, VBlBW 1998, 190).

    57 Damit die von der Beklagten vorgenommene Aufteilung des Fremdenverkehrsbeitragsaufkommens auf zwei Gruppen von Betrieben dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und nicht willkürlich ist, bedarf sie - auch im Falle einer grundsätzlich zulässigen Schätzung - einer sachlichen Grundlage (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 aaO. und Urt. v. 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440, wonach die Grenze der Zulässigkeit einer Schätzung erreicht sei, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruhe, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt würden).

    Darüber hinaus hielt der Verwaltungsgerichtshof die anderweitige Behandlung der Privatzimmervermieter vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG (nur) aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für gerechtfertigt, da gerade Privatzimmervermieter in der Regel nicht buchführungspflichtig seien (kritischer insoweit noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    In diesem Ausgleich von Vorteilen und Lasten liegt der den Beitrag allein legitimierende Grund (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, KStZ 1998, 196).

    Mit den Satzungsbeschlüssen vom 2.4.1998 hat die Beklagte dem Umstand Rechnung getragen, dass Beitragssatz und Hebesatz der alten Satzung vom 23.2.1989 einschließlich der Änderungssatzungen nicht auf einer Kalkulation beruhten und deshalb ungültig waren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, aaO).

  • VG Neustadt, 14.03.2011 - 4 K 1120/10

    Länderzuständigkeit für Fremdenverkehrsbeiträge; Heranziehung eines Obst- und

    Ausschließlich die nach den gesetzlichen Vorgaben beitragsfähigen Kosten darf die Gemeinde nämlich zur Ermittlung des Beitragssatzes einstellen (vgl. zur Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes bei der Fremdenverkehrsabgabe VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1999, 266).

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterliegt die Beitragskalkulation lediglich einer Plausibilitätsprüfung (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1999, 266).

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

    Die Ergänzung des KAG BW ist zu sehen als eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (etwa im Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, in Juris), wonach unter Hinweis auf den Ermessensspielraum des Gemeinderates Satzungen, die etwa Mängel in der Kalkulation - etwa infolge Berücksichtigung nicht ansatzfähiger Kosten - enthielten, regelmäßig und unabhängig von der Höhe dieser Kosten und ihren Auswirkungen auf den Abgabensatz für ungültig erklärt wurden (vgl. zu den Motiven LT-Drs. 13/3966 v. 25.1.2005; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 678a).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - (NVwZ-RR 1999, 266 = BWGZ 1998, 315 = VBlBW 1998, 190) aus dem Wesen des Fremdenverkehrsbeitrags hergeleitet, dass der für die Höhe des Aufkommens aus dem Fremdenverkehr maßgebliche Hebesatz nur auf der Grundlage einer Kalkulation fehlerfrei vom zuständigen Ortsgesetzgeber festgesetzt werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Das heißt, dass die Prognosen und Schätzungen, auf denen die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens beruht, gerichtlich nicht beanstandet werden können, solange sie vertretbar und sachgerecht sind (VGH BW, Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Cottbus, 22.03.2010 - 7 K 1661/04

    Beitragsmaßstabes für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 5 K 2495/11

    Berücksichtung des Zuschusses an eine Freizeiteinrichtung bei Kurtaxenkalkulation

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1998 - 2 S 2753/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit von Fachärzten

  • VG Freiburg, 23.07.2007 - 3 K 1974/05

    Zur Erstattung von Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag nach Eintritt

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1998 - 5 S 1581/96 (https://dejure.org/1998,9568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 5 S 1581/96 (https://dejure.org/1998,9568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks; Planrechtfertigung - Vorratsplanung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG; § 1 Anlage la BschwAG; § 5 LEntG BW; § 18 AEG; § 19 AEG; § 20 AEG; § 22 AEG; § 132 VwGO; § 154 VwGO; § 159 VwGO i.V.m. § 100 ZPO; § 173 VwGO i.V.m. § 266 Abs. 1 ZPO
    Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung; Sachlegitimation resultierend aus Beziehung zu streitgegenständlichen Grundstücken; Planrechtfertigung und "Vorratsplanung"; enteignungsrechtliche Beeinträchtigung durch Tunnelbau; Tunnelbau und Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Dies ist dann der Fall, wenn das Vorhaben den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes entspricht und objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 25.95; Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 89, 123/130; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1997 - 5 S 1583/96).

    Zwar ist eine Planung, deren Verwirklichung nicht beabsichtigt oder die objektiv nicht realisierungsfähig ist, rechtswidrig (vgl. zur fernstraßenrechtlichen Planung: BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, DVBl. 1990, 424).

    Konkrete Planungen des Vorhabenträgers, die den Schluß aufgedrängt hätten, dieser wolle innerhalb des Zeitrahmens des § 20 Abs. 4 AEG vom Bau des Rastatter Tunnels Abstand nehmen, waren für die Planfeststellungsbehörde jedoch nicht ersichtlich, zumal ihr insoweit eine optimistische Einschätzungsprärogative zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95

    Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Dies entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 AEG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 Landesenteignungsgesetz und damit dem allgemein aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleitenden Gebot des geringsten Eingriffs (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359 = NuR 1996, 520).

    Die genauen Modalitäten dieser Dienstbarkeit konnte die Planfeststellungsbehörde der Einigung der Beteiligten bzw. dem Enteignungsverfahren überlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996, a.a.O.), weshalb es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Planfeststellungsbeschluß unter IV 1.10.3 nur eine Anregung in Gestalt eines Musters der Dienstbarkeit enthält, welches für die Enteignungsbehörde keine Bindungswirkung i. S. von § 22 Abs. 2 Satz 2 AEG entfaltet.

  • VGH Bayern, 19.07.1989 - 8 A 87.40015
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Denn der Planfeststellungsbeschluß entfaltet u.a. enteignungsrechtliche Vorwirkungen (§ 22 AEG), weshalb die "nachbarrechtlichen" (Abwehr-)Positionen grundstücksbezogen sind und nicht von der Person des jeweiligen Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten abhängen (vgl. Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 11 zu § 90; Bay.VGH, Urt. v. 19.07.1989 - 8 A 87.40015 -, NVwZ-RR 1990, 172 zur Klagebefugnis des Erwerbers bei Veräußerung eines von einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß mit enteignender Vorwirkung betroffenen Grundstücks und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - zur Frage der Übernahme des Prozesses im Zulassungsverfahren bei einem Baunachbarstreit).

    Die Übernahme des Prozesses durch die Klägerinnen bewirkt, daß die bisherigen Miteigentümer bzw. Miterben aus dem Verfahren ausscheiden, ohne daß es insoweit einer gerichtlichen Entscheidung bedürfte (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 19.07.1989 a.a.O).

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10.96; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10.96; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1301/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Zwar bedarf der Bau eines Eisenbahnschienenweges, für den das Planfeststellungsverfahren - wie hier - nach dem 03.07.1988, dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie des Rates für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27.06.1985 (UVP-Richtlinie) durchgeführt wurde, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt wurde, einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der insoweit unmittelbar anwendbaren UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, DÖV 1995, 951 = UPR 1995, 361 u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.03.1996 - 5 S 1301/95 -, VBlBW 1996, 468 = NuR 1997, 356).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Da die Klägerinnen durch den Planfeststellungsbeschluß mit enteignender Vorwirkung betroffen sind, ist dieser grundsätzlich in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, soweit die Klägerinnen nicht mit einzelnen Rügen präkludiert sind (so die gefestigte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95; Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1997 - 5 S 1569/96).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Zwar bedarf der Bau eines Eisenbahnschienenweges, für den das Planfeststellungsverfahren - wie hier - nach dem 03.07.1988, dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie des Rates für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27.06.1985 (UVP-Richtlinie) durchgeführt wurde, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt wurde, einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der insoweit unmittelbar anwendbaren UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, DÖV 1995, 951 = UPR 1995, 361 u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.03.1996 - 5 S 1301/95 -, VBlBW 1996, 468 = NuR 1997, 356).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Da die Klägerinnen durch den Planfeststellungsbeschluß mit enteignender Vorwirkung betroffen sind, ist dieser grundsätzlich in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, soweit die Klägerinnen nicht mit einzelnen Rügen präkludiert sind (so die gefestigte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95; Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1997 - 5 S 1569/96).
  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96
    Zutreffend weist die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die ABS/NBS Karlsruhe-Offenburg-Freiburg-Basel, 1. Stufe (einschließlich des viergleisigen Ausbaus bis Müllheim), im Bedarfsplan der Anlage 1a Nr. 5 zu § 1 des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSchwAG) als "vordringlicher Bedarf" enthalten ist und diese Bedarfsfestlegung gemäß § 1 Abs. 2 BSchwAG für die Planfeststellung nach § 18 AEG verbindlich und nur bei einer offensichtlich werdenden Verfehlung der angestrebten Ziele durch die Rechtsprechung korrigierbar ist (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 -, S. 16, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 22 A 09.40057

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Untertunnelung von

    Inwieweit der Klägerin auf Grund der Zwangsbelastung möglicherweise Mehrkosten bei späteren Baumaßnahmen entstehen, war im Planfeststellungsverfahren nicht näher zu untersuchen; sie sind nämlich Gegenstand des nachfolgenden Entschädigungsverfahrens (vgl. VGH BW vom 10.6.1998 NuR 1999, 281 ).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin muss die Festlegung der genauen Modalitäten dieser Grunddienstbarkeit nicht im Planfeststellungsbeschluss erfolgen, sondern kann einer Einigung der Beteiligten bzw. dem nachfolgenden Enteignungsverfahren überlassen werden (vgl. BVerwG vom 28.2.1996 NuR 1996, 520 und vom 19.12.2007 BVerwGE 130, 138; VGH BW vom 10.6.1998 a.a.O.); hierauf hat das EBA zu Recht verwiesen (S. 245 des Planfeststellungsbeschlusses).

  • VG Düsseldorf, 28.01.2021 - 28 K 823/18

    Denkmal Villa Landhaus Garten Innenausstattung

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 22. März 2018 - 7 A 1388/15 -, juris Rn. 31 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 S 1581/96 -, juris Rn. 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00

    Befreiung von Bebauungsplan

    Insbesondere konnten die Kläger als Erwerber eines Miteigentumsanteils an dem Baugrundstück während des Berufungsverfahrens den Prozess gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 266 Abs. 1 ZPO entsprechend übernehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 975; Urt. v. 10.06.1998  - 5 S 1581/96 - NuR 1999, 281 = PBauE Art. 14 GG Nr. 2).
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