Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97 (https://dejure.org/1997,1979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 (https://dejure.org/1997,1979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 9 S 2506/97 (https://dejure.org/1997,1979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des Kammerbeitrags; Wahl zur Vollversammlung - Wahlprüfung; Auswirkungen auf die Beschlüsse der Vollversammlung; überbetriebliche Ausbildung von Lehrlingen - Finanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 234
  • DVBl 1998, 542 (Ls.)
  • DVBl 1998, 542 EzB GG Art 2 Nr. 30 (Leitsatz) EzB HwO § 90 Nr 7 (Leitsatz) EzB HwO § 91 Nr 23 (Leitsatz) EzB-VjA GG Art 2 Nr 29 (Leitsatz) EzB-VjA GG Art 9 Nr 22 (Leitsatz) EzB-VjA HwO § 90 Nr 7 (Leitsatz) EzB-VjA HwO § 91 Nr 25 (Leitsatz) EzB-VjA HwO § 113 Nr 17 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Der gesetzliche Zusammenschluß von Handwerkern zu einer Handwerkskammer stellt ferner keine Regelung ihrer Berufsausübung dar und enthält auch keine berufsregelnde Tendenz, so daß auch Art. 12 Abs. 1 GG nicht einschlägig ist (BVerfGE 10, 354 ; 15, 235 ).

    Um diese Zielsetzung nicht zu verfehlen, durfte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, daß der gesamte Berufsstand einbezogen wird, daß also sämtliche Handwerksgruppen mit ihrer spezifischen Sachkunde - und zwar Selbständige wie Arbeitnehmer - sich zur Geltung bringen, in ihren Auffassungsunterschieden aber auch zu einem internen Ausgleich gebracht werden (vgl. BVerfGE 15, 235 ; 32, 54 ).

    Er verbindet dies mit der Behauptung, die Kammerbeiträge - in denen er die vornehmliche Belastung des selbständigen Kammermitglieds sieht - hätten sich im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern vom 19.12.1962 (BVerfGE 15, 235) im Bagatellbereich bewegt, seien seither jedoch überproportional angestiegen und stellten heute eine wirtschaftlich spürbare Belastung dar.

    Dessen Beachtung wäre erst dann in Frage gestellt, wenn eine Beitragsbelastung die Leistungsfähigkeit der Mitglieder überschritte (vgl. BVerfGE 15, 235 ); der Einwand richtete sich dann auch zunächst gegen die Beitragshöhe (§ 113 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HwO; dazu noch unten), nicht ohne weiteres auch gegen die Pflichtmitgliedschaft.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1993 - 25 A 1714/92

    Gewerberecht: Umfang der Rechte einer Handwerkskammer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Ob hieran festzuhalten ist oder ob die Erhebung zumindest eines geringen Beitrags auch von diesen Betrieben mit dem Vorteilsprinzip vereinbar wäre (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 15.09.1993 - 25 A 1714/92 -, GewArch 1994, 480 im Anschluß an Kormann, GewArch 1992, 84 ; hierzu BVerwG, Beschl. vom 03.05.1995 a.a.O.), bedarf keiner Entscheidung.

    Doch wird das eher die Ausnahme bleiben; regelmäßig wird die Einstellung von Kräften aus dem eigenen Handwerk im Vordergrund stehen (ebenso OVG Nordrh.-Westf., Urt. vom 15.09.1993 a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1987 - 14 S 1389/86

    Zur Rechtsnatur der von den Handwerkskammern zu erhebenden Umlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 02.09.1987 - 14 S 1389/86 -, GewArch 1988, 165; Urt. vom 17.03.1994 - 2 S 269/92 - Beschl. vom 11.07.1994 - 14 S 527/94 -, GewArch 1994, 385/484; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 03.05.1995 - 1 B 222.93 -, GewArch 1995, 425) und bedarf keiner erneuten Darlegung.

    Im Gegenteil hat der 14. Senat des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs angenommen, die Heranziehung auch derjenigen Betriebe, für deren Berufe keine überbetriebliche Ausbildung durchgeführt wird, widerspreche dem Grundsatz, daß Beiträge die gegenläufige Gewährung eines Vorteils voraussetzen (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 02.09.1987 a.a.O. ).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Das gilt im Staatsrecht für die Wahl der Landtage und des Deutschen Bundestages (BVerfGE 1, 14 ; 34, 81 ) und im Verwaltungsrecht für die Wahl der Kreistage und Gemeinderäte (BVerfGE 3, 41 ; vgl. § 30 Abs. 3 Satz 2 Bad.-Württ. GemO; § 31 Abs. 3 Satz 2 Bad.-Württ. LKrO; Art. 47 Abs. 4 Bay. GLKrWG; § 59 Abs. 4 Bbg. KomWG; § 29 Satz 2, § 33 Abs. 4, § 34 Abs. 6 Hess. KomWG; § 53 Abs. 4 MV KomWG; § 40 Abs. 3 Satz 2 NRW KomWG; § 48 Abs. 7 Satz 2 Saarl. KomWG; § 33 Abs. 3 Satz 3 Sächs. GemO; § 33 Abs. 2 Thür. KomWG).

    Diese Grundsätze entsprechen dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. BVerfGE 1, 14 ) und - bei gewählten Hauptorganen öffentlich-rechtlicher Körperschaften - zudem dem Gebot, die jeweilige Körperschaft zu keiner Zeit ohne handlungsfähiges Organ zu lassen (vgl. von Münch/Kunig/Versteyl, GG Bd. II, 3. Aufl. 1995, Art. 41 GG Rdnr. 13).

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 02.09.1987 - 14 S 1389/86 -, GewArch 1988, 165; Urt. vom 17.03.1994 - 2 S 269/92 - Beschl. vom 11.07.1994 - 14 S 527/94 -, GewArch 1994, 385/484; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 03.05.1995 - 1 B 222.93 -, GewArch 1995, 425) und bedarf keiner erneuten Darlegung.

    Ob hieran festzuhalten ist oder ob die Erhebung zumindest eines geringen Beitrags auch von diesen Betrieben mit dem Vorteilsprinzip vereinbar wäre (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 15.09.1993 - 25 A 1714/92 -, GewArch 1994, 480 im Anschluß an Kormann, GewArch 1992, 84 ; hierzu BVerwG, Beschl. vom 03.05.1995 a.a.O.), bedarf keiner Entscheidung.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1985 - 14 S 1446/84

    Überbetriebliche Berufsausbildung im Handwerk

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits entschieden, daß Handwerkskammern eine überbetriebliche Ausbildung durchführen dürfen (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 07.10.1985 - 14 S 1446/84 -, GewArch 1986, 28).

    Der Umstand, daß eine qualitativ hochwertige handwerkliche Berufsausbildung die Absolventen auch für nichthandwerkliche Betriebe, insbesondere Industriebetriebe attraktiv macht und daß deshalb an der überbetrieblichen Ausbildung ein zugleich gesamtwirtschaftliches Interesse besteht (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 07.10.1985 a.a.O. ), stellt den Charakter dieser Ausbildung als einer handwerklichen nicht in Frage.

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Ebensowenig läßt sich die Einschätzung des Gesetzgebers von Rechts wegen beanstanden, daß diese Aufgaben sachgemäßer und effektiver als durch die unmittelbar-staatliche Verwaltung durch eine berufsständische Korporation der Handwerker selbst erfüllt werden (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    Um diese Zielsetzung nicht zu verfehlen, durfte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, daß der gesamte Berufsstand einbezogen wird, daß also sämtliche Handwerksgruppen mit ihrer spezifischen Sachkunde - und zwar Selbständige wie Arbeitnehmer - sich zur Geltung bringen, in ihren Auffassungsunterschieden aber auch zu einem internen Ausgleich gebracht werden (vgl. BVerfGE 15, 235 ; 32, 54 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Die Handwerkskammern sind indes Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die Art. 9 Abs. 1 GG nichts besagt (BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Der Gesetzgeber darf jedoch öffentlich-rechtliche Verbände mit Pflichtmitgliedschaft einrichten, um legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen (BVerfGE 10, 89 ; 38, 2281 ).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Die Handwerkskammern sind indes Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die Art. 9 Abs. 1 GG nichts besagt (BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    b) Allerdings kann sich der Kläger auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen: Seine allgemeine Handlungsfreiheit umfaßt grundsätzlich auch die Freiheit, von ''unnötigen'' öffentlich-rechtlichen Körperschaften verschont zu bleiben (BVerfGE 38, 281 ; Pietzcker, NJW 1987, 305; kritisch freilich Laubinger, VerwArch 74, 1983, 277 f.; Kluth, DVBl. 1986, 720).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1994 - 14 S 527/94

    Sonderbeitragserhebung für überbetriebliche Berufsausbildungskosten einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 02.09.1987 - 14 S 1389/86 -, GewArch 1988, 165; Urt. vom 17.03.1994 - 2 S 269/92 - Beschl. vom 11.07.1994 - 14 S 527/94 -, GewArch 1994, 385/484; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 03.05.1995 - 1 B 222.93 -, GewArch 1995, 425) und bedarf keiner erneuten Darlegung.
  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95

    Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    BVerwG 1 C 7.98 VGH 9 S 2506/97.

    Im übrigen hat es die Berufung zurückgewiesen, im wesentlichen mit folgenden Erwägungen (GewArch 1998, 164 = VBlBW 1998, 234):.

  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Dies folgt aus dem in § 10 Abs. 5 LHG enthaltenen Rechtsgedanken sowie aus allgemeinen im Staats- und Verwaltungsrecht geltenden Grundsätzen (zu letzterem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164).

    Bei gewählten Hauptorganen öffentlich-rechtlicher Körperschaften dienen sie zudem dem Gebot, die jeweilige Körperschaft zu keiner Zeit ohne handlungsfähiges Organ zu lassen (vgl. Versteyl, in: von Münch/Kunig, GG Bd. I, 6. Aufl. 2012, Art. 41 GG Rn. 13; zum Ganzen eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/07 -, GewArch 1998, 164; StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1984 - St 2/93 -, DVBl. 1994, 633; ebenso BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 -, NJW 1974, 183 in Abgrenzung zur Rechtslage bei innerparteilichen Wahlen, die dem privaten Vereinsrecht unterliegen).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Soweit die Klägerin dem die - nicht entscheidungstragenden - Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 - (VBlBW 1998, 234 = Juris) zu Auswirkungen von Wahlfehlern auf Beschlüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer entgegenhält, vermag der Senat die Vergleichbarkeit mit der hier vorliegenden Problematik nicht zu erkennen.

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass er dem rechtsstaatlich verankerten Bedürfnis nach Rechtssicherheit (vgl. Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 2 LV) sowie dem Interesse an der Sicherstellung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit universitärer Gremien und Organe hier den Vorrang eingeräumt hat (vgl. Senatsurteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 -, VBlBW 1998, 234 m.z.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 C 7.98 -, BVerwGE 108, 169, 178).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193) und des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 02.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164) ist geklärt, dass die Pflichtzugehörigkeit zur Handwerkskammer ebenso verfassungsgemäß ist wie die hiermit gesetzlich verbundene Pflicht zur Kostentragung.

    Der Gerichtshof hat auch bereits entschieden, dass weder die Pflichtmitgliedschaft noch die mit ihr verbundene Beitragspflicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2122/95

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Einspruchsverfahren nicht eingeleitet worden ist und innerhalb der Monatsfrist des § 101 HwO auch nicht mehr eingeleitet werden kann (zur Frage der Auswirkung eines parallel eingeleiteten Einspruchsverfahrens vgl. Senat, Urt. vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97; nur diese Frage behandelt Honig, Handwerksordnung, 1993, § 100 HwO Rdnr. 5).
  • VG Köln, 27.03.1999 - 1 K 1906/99

    Voraussetzungen der Berechtigung der Kraftfahrzeuginnung zur Durchführung der

    1991, S. 303, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 - GewArch.
  • VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 1197/01

    IHK-Beitrag; Grundgesetezs; Europarecht

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durchgängig seit dem Jahre 1998 entschieden, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169 ff.; vgl. aus jüngster Zeit Beschluss vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 -, Buchholz 451.09 IHKG Nr. 16. ebenso: VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch.
  • VG Karlsruhe, 21.04.1998 - 1 K 2075/96

    Kammerzugehörigkeit des jeweiligen Gewerbetreibenden als Voraussetzung der

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  • VG Köln, 27.03.2003 - 21 K 3740/09

    Durchführung einer überbetrieblichen Unterweisung von Lehrlingen des

    1991, S. 303, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/97 - GewArch.
  • VG Sigmaringen, 26.10.1998 - 7 K 119/98

    Vervierfachung des Kammerbeitrags von einem zum nächsten Jahr als rechtlicher

    Dies ist ebenso zulässig wie die Heranziehung von nicht selbst ausbildenden Handwerksmeistern wie dem Kläger zu den durch die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß vom 7. Oktober 1985-14 S 1446/84 -, Gewerbearchiv 1986, S. 28 ff.)- Auch darf die Beklagte den Kreis der Beitragspflichtigen für die überbetriebliche Ausbildung auf diejenigen Betriebe beschränken, für deren Berufe eine überbetriebliche Ausbildung stattfindet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 9 S 2506/97 -, Gewerbearchiv 1998, S. 164 ff.), so auch für das Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3453
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 24
  • FamRZ 1999, 92
  • VBlBW 1998, 234 (Ls.)
  • DVBl 1999, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Diese zwingende Einbürgerungsvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ist Ausdruck der wirtschaftlichen Integration des Einzubürgernden in die deutschen Lebensverhältnisse (Bestätigung des Urteils des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).

    Insoweit ist der Behörde auch eine Ermessenseinbürgerung von vornherein versagt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70).

    Ob neben § 9 Abs. 1 RuStAG auch eine Einbürgerung nach § 8 RuStAG möglich ist und erfolgen kann, hängt davon ab, welche der Voraussetzungen einer Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG nicht erfüllt sind (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 18.8.1981, a.a.O.; so etwa, wenn die Frage der Doppelstaatsangehörigkeit sich stellt).

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    In der Rechtsprechung zu § 77 BSHG ist geklärt, daß das Wohngeld, bei dem es sich um einen Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum handelt, dem auf der Bedarfsseite bei der Berechnung der Sozialhilfe der einzusetzende Betrag für die volle Miete der Wohnung gegenübersteht, eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1974, BVerwGE 45, 157).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs, die sich früher am notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 BSHG orientierte, der wiederum durch die Regelsätze nach § 22 BSHG konkretisiert wurde (vgl. Senatsurteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 -, juris Rn 28 ff. - zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG), richtet sich seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 01.01.2005 an bei erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Zu letzteren gehört auch der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1999, InfAuslR 1999, 501 und das Senatsurteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509).
  • VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande

    Die von der Klägerin benannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 (InfAuslR 1998, 509) stehe ihrer Einschätzung nicht entgegen, da nicht entschieden worden sei, ob Wohngeldbezug als solcher einbürgerungsschädlich wirke.

    1997, 836; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, zur Arbeitslosenhilfe, wobei über die Einbürgerungsschädlichkeit von Wohngeldbezug nicht entschieden wurde).

    Wohngeld ist - ähnlich wie Sozialhilfe - eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltszugehörigen bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, um dem Wohnungsinhaber zur Vermeidung sozialer Härten durch Zuschüsse zu den Wohnraumaufwendungen ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. § 1 Wohngeldgesetz; Schoch, Sozialhilfe, 3. Auflage 2001, Seite 75 f.) Wohngeld wird demnach ebenso wie die Sozialhilfe nach individuellen, einkommensabhängigen Bedingungen gewährt und ist daher eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung, die bei Berechnung der Unterhaltsfähigkeit nicht dem Familieneinkommen zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 - V C 46.73 - BVerwGE 45, 157 zu § 77 BSHG; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, 511; Hailbronner, a.a.O., § 8 RdNr. 37).

  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 4134/05

    Krankenversicherung - keine Befreiung der Zuzahlungspflicht für bestimmte Gruppen

    Bei Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII (§ 20) und dem AsylbLG (§ 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 SGB XII bzw. §§ 22, 76, 77 BSHG) wird zwar Kindergeld bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Einkommen der Eltern/des Haushaltsvorstandes berücksichtigt (ständige Rechtsprechung siehe BVerwG Urteil vom 16. Februar 1972 in BVerwGE 39, 314 und vom 7. Februar 1980 BVerwGE 60, 6; siehe auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 in ESVGH 49, 24.) Im Gegensatz dazu ist das Kindergeld jedoch im Rahmen der Einkommensberechnung nach § 62 SGB V nicht zu berücksichtigen.
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22

    Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten

    Weiter kann das Gericht aufgrund der vorliegend zu konstatierenden fehlenden Lebensunterhaltssicherung offenlassen, ob der in der Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.07.1998 - 13 S 2212/96 - juris Rn. 29; VG Darmstadt, Urt. v. 15.02.2007 - 5 E 431/05 - juris Rn. 67; VG Oldenburg, Urt. v. 25.02.2009 - 11 A 1907/07 - juris Rn. 19; VG Berlin, Urt. v. 04.09.2019 - 2 K 111.18 - juris Rn. 17; Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 49.08 - juris Rn. 20 und Urt. v. 01.03.2005 - 2 A 125.02 - juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.12.2008 - M 25 K 07.2717 - juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2014 - 8 K 3658/14 - juris Rn. 17; VG Schleswig, Urt. v. 03.12.2021 - 9 A 56/19 - juris Rn. 17) vorherrschenden Ansicht zu folgen ist, wonach bereits ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII einbürgerungsschädlich ist, auch wenn dieser Anspruch nicht realisiert wird.
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

    Zum anderen ist auch nicht maßgeblich, ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II bezogen werden; einer Einbürgerung steht vielmehr bereits ein Anspruch hierauf entgegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509 ).
  • VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717

    Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt

    Weiter ist nicht entscheidend, ob zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, sondern ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass (demnächst) ein Anspruch auf diese Leistungen besteht und daher mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist (VG Berlin, U. v. 11. Februar 2009 - 2 A 49.08 - Rz 20; zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG: VGH BW, U. v. 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - Rz 29; VG Oldenburg, U. v. 25. Februar 2009 - 11 A 1907/07 - Rz 19).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1999 - 4 M 5628/96

    Kindergeld als Einkommen nach § 76 BSHG; Einkommen; Einstandsgemeinschaft;

    In der Rechtsprechung des Senats (FEVS 48, 527) ist auch für die Zeit nach der neu gestalteten Regelung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I S. 1250 i. d. F. des Jahressteuerergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, BGBl I S. 1959) geklärt, dass bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs des Kindergeldberechtigten das für die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder gezahlte Kindergeld als Einkommen des Kindergeldberechtigten anzurechnen ist, soweit er es zur Deckung seines eigenen sozialhilferechtlichen Bedarfs benötigt (so auch VGH Mannheim, U. v. 23.7.1998 - 13 S 2212/96).
  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

    Maßstab hierfür ist die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 ESVGH 49, 24).
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