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   VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97   

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VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97 (https://dejure.org/1998,1507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.1998 - 8 S 1337/97 (https://dejure.org/1998,1507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 8 S 1337/97 (https://dejure.org/1998,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis eines Pächters; ergänzendes Verfahren nach BauGB § 215a; Festsetzung eines Sondergebietes; Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen; Geruchsbelästigung durch Tierhaltungsbetriebe; zur Normklarheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren [Pächter]; Bestimmtheitsgebot und Grundsatz der Normklarheit bei Bebauungsplänen; Anwendungsbereich des § 215a BauGB; Festsetzung einer Gebietsart bei Ausweisung eines Sondergebiets; Festsetzung der Zweckbestimmung und der Art der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pächter eines im Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Betriebs ist grundsätzlich gem. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO antragsbefugt; Klagebefugnis des Pächters eines im Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Betriebes gem. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; Grundlagen der in § 215 a BauGB ...

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Tiere

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 307
  • DVBl 1998, 601 (Ls.)
  • BauR 1998, 984
  • ZfBR 1998, 263
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Der Antragsteller 2, der dem Verfahren beigetreten ist, ist als Grundstückseigentümer antragsbefugt, denn die Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen unmittelbar sein Grundstück und schränken dessen Nutzbarkeit ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, ZfBR 1997, 314 = BauR 1997, 442).

    Die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO, in dem nur landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung zulässig sind, begegnet, wie der Senat bereits in seinem genannten Normenkontrollbeschluß vom 11.12.1995 - 8 S 1573/95 - dargelegt hat, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. jetzt auch BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - a.a.O. und den vorausgehenden Senatsbeschl. v. 7.4.1997 - 8 S 311/97 - sowie den Senatsbeschluß v. 26.6.1997 - 8 S 967/97).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 8 S 3336/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Geltendmachung von Verfahrensfehlern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    In einer derartigen Situation ist eine Gemeinde, deren Aufgabe und Befugnis es darstellt, planerische Entscheidungen zu treffen und nicht nur nach festen rechtlichen Kategorien Genehmigungen zu erteilen, grundsätzlich nicht gehindert, sich zum einen für die Zulassung nur einer begrenzten Zahl von Aussiedlungshöfen zu entscheiden und zum anderen den somit erlaubten Betrieben bestimmte Beschränkungen aufzuerlegen (vgl. auch den NK-Beschluß des Senats v. 24.10.1996 - 8 S 3336/95 -, VBlBW 1997, 137).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Auch unter Beachtung des Gebots der Planerhaltung und einer möglichen Auslegung eines Bebauungsplans in Konformität mit dem höherrangigen Recht (zur bundesrechtskonformen Auslegung vgl. beispielweise BVerwG, Beschl. v. 2.3.1994 - 4 NB 3.94 -, UPR 1994, 233) ist es dem Senat - selbst nach der eingehenden Erörterung in der mündlichen Verhandlung - nicht möglich gewesen, hinreichend sicher zu bestimmen, welche Regelungen mit welchem Inhalt von der Baurechtsbehörde anzuwenden sind bzw. an welche Vorgaben sich der Antragsteller zu halten hat.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1 + 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Diese dürfen sich zwar nicht auf Einzelheiten des Betriebsablaufs erstrecken (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 20.6.1995 - 3 S 2680/93, BWGZ 1995, 617 - Nutzungszeiten, Maschineneinsatz); dagegen sind beispielsweise Vorschriften über die baulichen und technischen Vorkehrungen für den Flüssigmist- und Jaucheablauf, einen Geruchsverschluß zwischen Stall und außenliegenden Behältern oder die Einrichtungen für die Lagerung von Flüssigmist, wie sie unter Punkt I. 7 getroffen werden, grundsätzlich zulässig.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1 + 3).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Diese Möglichkeit, einen Bebauungsplan oder eine andere Satzung für nicht wirksam zu erklären und der die Satzung erlassenden Gemeinde die Gelegenheit einzuräumen, ein ergänzendes Verfahren durchzuführen, kommt nach der Gesetzesbegründung in Betracht, wenn ein Abwägungsmangel vorliegt, der jedoch nicht das Grundgerüst der Abwägung betrifft, oder wenn beispielsweise Festsetzungen gegen eine Landschaftsschutzverordnung verstoßen oder die Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung oder der Planzeichenverordnung überschreiten (vgl. BR-Drs. 635/96 S. 74; siehe auch zum vergleichbaren § 17 Abs. 6c FStrG die Urteile des BVerwG v. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370 und v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, DVBl. 1997, 714).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 2.93

    "Zaunwerte" als Immissionsgrenzwerte unzulässig?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Die Festsetzungen im angegriffenen Bebauungsplan sind auch nicht als gebietsüberschreitende Immissionszaunwerte anzusehen, die nach der Rechtsprechung nicht zulässig wären (vgl. den das Gelände der Karl-May-Festspiele betreffenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.8.1993 - 4 NB 2.93 -, NVwZ-RR 1994, 138 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 5 = BRS 55 Nr. 11 sowie im Anschluß daran Bay. VGH, Normenkontrollurteil v. 12.11.1993 - 26 N 91.610 - nur Juris).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Diese Möglichkeit, einen Bebauungsplan oder eine andere Satzung für nicht wirksam zu erklären und der die Satzung erlassenden Gemeinde die Gelegenheit einzuräumen, ein ergänzendes Verfahren durchzuführen, kommt nach der Gesetzesbegründung in Betracht, wenn ein Abwägungsmangel vorliegt, der jedoch nicht das Grundgerüst der Abwägung betrifft, oder wenn beispielsweise Festsetzungen gegen eine Landschaftsschutzverordnung verstoßen oder die Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung oder der Planzeichenverordnung überschreiten (vgl. BR-Drs. 635/96 S. 74; siehe auch zum vergleichbaren § 17 Abs. 6c FStrG die Urteile des BVerwG v. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370 und v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, DVBl. 1997, 714).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97
    Außerdem hatte die Antragsgegnerin seine Belange in ihrer Abwägung zu berücksichtigen (vgl. Normenkontrollurteil des Senats v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1987 - 10 S 2851/85

    Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Zementmahlanlage

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • VGH Bayern, 12.11.1993 - 26 N 91.610
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Insoweit wurde er vom Normenkontrollgericht auf Antrag der Antragsteller durch Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - (PBauE § 11 BauNVO Nr. 17) für unwirksam erklärt.
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht aus sich dazu, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; vgl. auch Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 4 NB 10.95 - NVwZ-RR 1996, 8; Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - PBauE § 11 BauNVO Nr. 17).
  • BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan müssen hinreichend klar zum Ausdruck bringen, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht (Beschluss vom 6. März 2002 - BVerwG 4 BN 7.02 - VGH Mannheim, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - VBlBW 1998, 307).
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