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   VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97   

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VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97 (https://dejure.org/1998,3873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.1998 - 8 S 2770/97 (https://dejure.org/1998,3873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 8 S 2770/97 (https://dejure.org/1998,3873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein Normenkontrollverfahren bezüglich einer Veränderungssperre; formelles Zustandekommen; Negativplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis des Auflassungsvormerkungsberechtigten gegen eine Veränderungssperre; Ordnungsgemäßes Zustandekommen und Sicherungszweck der Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 310
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
    Der Wortlaut des § 14 Abs. 1 BauGB, wonach eine Veränderungssperre beschlossen werden kann, wenn der Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefaßt worden ist, sowie der mit dem Rechtsinstitut der Veränderungssperre verfolgte Zweck sprechen vielmehr dafür, daß der Beschluß über eine Veränderungssperre nicht von der vorherigen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses abhängig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 236.88 - NVwZ 1989, 661 = PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1989 - 7 A 2495/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
    Aus den gleichen Gründen ist es ferner unschädlich, daß beide Beschlüsse von der Antragsgegnerin am gleichen Tag bekannt gemacht worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.8.1990           - 3 S 1139/90 - OVG Münster, Urt. v. 24.8.1989 - 7 A 2495.87 - NVwZ 1990, 581, 582; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 2. Aufl., § 14 RdNr. 11; Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 14 RdNr. 5; a. M. Grauvogel in Brügelmann, BauGB, § 14 Rdnr. 19 sowie Dürr, Baurecht, 8. Aufl.,  RdNr. 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 3 S 1139/90

    Gleichzeitige Bekanntmachung von Bebauungsplan und Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
    Aus den gleichen Gründen ist es ferner unschädlich, daß beide Beschlüsse von der Antragsgegnerin am gleichen Tag bekannt gemacht worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.8.1990           - 3 S 1139/90 - OVG Münster, Urt. v. 24.8.1989 - 7 A 2495.87 - NVwZ 1990, 581, 582; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 2. Aufl., § 14 RdNr. 11; Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 14 RdNr. 5; a. M. Grauvogel in Brügelmann, BauGB, § 14 Rdnr. 19 sowie Dürr, Baurecht, 8. Aufl.,  RdNr. 150).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
    Als Sicherungsmittel ungeeignet und damit nichtig ist eine Veränderungssperre jedoch dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluß ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen läßt, der beabsichtigte Plan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn ihm rechtliche Mängel anhaften, die schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 876 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Dafür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier -gewollt und nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu verhindern (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 876 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.01.1997 - 5 S 3206/95 - VBlBW 1997, 264 u. Urt. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - VBlBW 1998, 310 = BRS 60 Nr. 99 = PBauE § 14 BauGB Nr. 11).

    Auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.02.1998 (a.a.O.) kann sich die Klägerin nicht berufen, weil ihm ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).

    Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bd. 1, a.a.O., § 14, Rn. 53 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 8 S 909/18

    Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller kann der beabsichtigte Bebauungsplan "Wohrenberg 2018" auch nicht als reine Verhinderungs- oder Negativplanung eingestuft werden, die sich unter Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB darin erschöpfte, das beabsichtigte Bauvorhaben der Antragsteller zu verhindern (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 09.02.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Entgegen der Meinung des Antragstellers lag auch kein Fall einer sog. Negativplanung, d. h. einer gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoßenden Planung vor, die - mit städtebaulich zu missbilligender Zielsetzung (vgl. zum Begriff: BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875) - sich ohne positives Planungskonzept darin erschöpfte, einzelne Vorhaben auszuschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990, a.a.O; Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 14 Rn. 47).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 N 932/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Unter den gleichen Voraussetzungen muss es ihr möglich sein, im Wege der Normenkontrolle unmittelbar gegen die der Erteilung einer Baugenehmigung zwingend entgegenstehende Veränderungssperre vorzugehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, BRS 60 Nr. 99; OVG NW, Beschluss vom 25.11.1997 - 10a D 131/97.NE - vgl. auch - für die Überprüfung von Bebauungsplänen - Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar [Loseblatt, Stand: Jan.

    Zwar ist es unschädlich, dass der Gemeinderat der Antragsgegnerin den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die Veränderungssperre in der gleichen Gemeinderatssitzung gefasst und auch am gleichen Tag öffentlich bekannt gemacht hat (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, BRS 60 Nr. 99 = NuR 1999, 220, 221 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 2702/98

    Mitwirkung eines befangenen Gemeinderates bei den Beratungen über die Aufstellung

    Es ist daher unschädlich, wenn wie hier Aufstellungsbeschluß und Veränderungssperre in derselben Sitzung gefaßt und beide Beschlüsse am gleichen Tag bekannt gemacht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, NuR 1999, 220).

    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 876 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Es entspricht der gefestigter Rechtsprechung, dass die Veränderungssperre bzw. der Beschluss über diese nicht vor dem zu Grunde liegenden Planaufstellungsbeschluss bekannt gemacht werden darf, indes ist eine gleichzeitige Bekanntmachung unschädlich (ganz h.M., vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.02.1989 - 4 B 236.88 -, juris [OS 1]; OVG NRW, Urteil vom 24.08.1989 - 7 A 2495/87 -, juris [LS 2]; VGH BW, Urteil vom 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - juris [Rn. 15]; VGH München, Beschluss vom 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149 -, juris [Rn. 25]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    (Bielenberg/Stock in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 16 RdNr. 24 f; vgl. auch VGH Bad., Urteil vom 9.2.1998 - 8 2770/97 -, VBlBW 1998, 310 = PBauE § 14 BauGB Nr. 11).
  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 1 N 04.3145

    Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene

    Nicht im bauplanungsrechtlichen Sinne erforderlich und damit unzulässig ist eine "Verhinderungsplanung" nur dann, wenn die Einschränkung oder Umgestaltung des Baurechts, die zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt, nicht von städtebaulichen Zielen getragen ist oder wenn die für sie ins Feld geführten städtebaulichen Gründe in Wirklichkeit nicht gar gewollt, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 556; vom 18.12.1990 BauR 1991, 165; vom 27.1.1999 ZfBR 1999, 159; vom 25.11.2003 NVwZ 2004, 477; BayVGH vom 19.11.2007 - 1 N 05.2521 - juris; VGH BW vom 9.2.1998 VBlBW 1998, 310).
  • VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06

    Unwirksame Veränderungssperre zur Verhinderung eines Zwischenlagers für

    Hierfür ist entscheidend, ob die beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung - heute und hier - gewollt und - gemessen an der planerischen Konzeption der Gemeinde - erforderlich sind oder ob sie nur das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - NVwZ-RR 2006, 170 ff. und Beschl. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99; BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BRS 50 Nr. 9; VGH Kassel, Urt. v. 05.02.2004 - 4 N 360/03 - NVwZ-RR 2005, 312 ff.).
  • OVG Thüringen, 04.01.2017 - 1 N 252/14

    Anforderungen an eine Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 439/98

    Veränderungssperre: Aufstellungsbeschluß; Geltungsdauer; Stellplatzbedarf für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis eines Grundstückskäufers

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

  • VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02

    Beabsichtigter Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Umwelt und

  • VG Freiburg, 15.10.2009 - 6 K 358/09

    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheids; Rechtmäßigkeit eines

  • VG Augsburg, 14.07.2016 - Au 5 K 15.1146

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626.04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan;

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