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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97 (https://dejure.org/1998,6718)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1998 - 5 S 3180/97 (https://dejure.org/1998,6718)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1998 - 5 S 3180/97 (https://dejure.org/1998,6718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzutreffende Annahme einer Präklusion von Einwendungen des Baunachbarn - ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung; fehlende Klarheit von Bauvorlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 380
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97
    Ob eine an den Erfolgsaussichten des Nachbarwiderspruchs orientierte Interessenabwägung im Ergebnis ebenfalls zur Ablehnung des Aussetzungsbegehrens führt, ist dann nicht zu prüfen (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 22.10.1997 - NC 9 S 20/97).

    Diese "erstmalige Sachprüfung" ist im Zulassungsverfahren nicht zu leisten (so für einen vergleichbaren Fall - fehlerhafte Annahme der Versäumung der Antragsfrist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 HVVO durch das Verwaltungsgericht - ausführlich auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97
    Daß eine Wiedereinsetzung durch die Behörde nicht mehr möglich wäre, weil die Baugenehmigung bereits erteilt und das Genehmigungsverfahren damit abgeschlossen ist, änderte nichts daran, daß die Präklusion nicht einträte; die Antragstellerin könnte ihre bisher unverschuldet nicht erhobenen Einwendungen innerhalb des rechtzeitig eingeleiteten - gerichtlichen - Rechtsmittelverfahrens vorbringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297, 309).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97
    Die materielle Präklusion des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO - die sich auch auf das nachfolgende (gerichtliche) Rechtsmittelverfahren erstreckt (so für die materielle Präklusionsbestimmung des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG auch BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 - DVBl. 1997, 51) - knüpft an die nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung mit dem Baugesuch eingereichten Bauvorlagen an.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97
    Ebenso wie die Unbestimmtheit einer Baugenehmigung in einem nachbarrechtlich relevanten Bereich zu Lasten des Bauherrn geht und auf eine Nachbarklage hin in der Regel zur Aufhebung der Baugenehmigung führt (vgl. Senatsurteil v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 -), wird durch unvollständige oder unklare Bauvorlagen im nachbarrechtlich relevanten Bereich bei unterbliebenen Einwendungen des Nachbarn keine Präklusionswirkung ausgelöst.
  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Defizite der Bauvorlagen einschließlich etwaiger Verstöße gegen die Vorschriften der LBOVVO zu den Bauvorlagen führen zunächst (lediglich) dazu, dass bei (deshalb) unterbliebenen Einwendungen die Präklusionswirkung des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO nicht eintritt (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.03.1998 - 5 S 3180/97 - und vom 12.02.2007 - 5 S 282/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2019 - 8 S 2132/19

    Hinreichende Benachrichtigung des Nachbarn von einem Bauvorhaben; Ausnahmen von

    Diese müssen so beschaffen sein, dass sich ein Angrenzer über Art und Ausmaß einer möglichen Betroffenheit - in zumutbarer Weise - hinreichend genau informieren kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.03.1998 - 5 S 3180/97 -, VBlBW 1998, 380 = juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1999 - 3 S 1358/99

    Präklusionswirkung für Nachbareinwendungen bei vollständigen Bauvorlagen

    Für die Frage, ob durch unvollständige oder unklare Bauvorlagen die Präklusionswirkung des § 55 Abs. 2 S 2 LBO (BauO BW) nicht ausgelöst wird (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 04.03.1998 - 5 S 3180/97), ist nicht allein auf einzelne Planbestandteile abzustellen; maßgeblich ist insoweit die Gesamtheit der Bauvorlagen.

    Es wird lediglich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4.3.1998 (VBlBW 1998, Seite 380f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.5.1998, NVwZ 1997, 489) verwiesen.

  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

    v. 04.03.1998 - 5 S 3180/97 -, VBlBW 1998, 380 u. v. 03.07.2006 - 3 S 1273/06 - vgl. zum Nachbarschutz im Zusammenhang mit Bau- und Genehmigungsunterlagen vor Einführung der materiellen Präklusion: Kübler/Speidel, Handbuch des Baunachbarrechts, 1969, Teil IV RdNr. 46; VGH Bad.-Württ., Urte.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 5 S 1280/02

    Einwendungsausschluss trotz mangelhafter Bauvorlage

    Ist dies nicht der Fall, wird dem Angrenzer nicht etwa angesonnen, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.3.1998 - 5 S 3180/97 - VBlBW 1998, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 S 781/01

    Angrenzerbenachrichtigung über Bauvoranfrage - Bestimmtheit

    Diese müssen so beschaffen sein, dass sich ein Angrenzer über Art und Ausmaß einer möglichen Betroffenheit in zumutbarer Weise hinreichend genau informieren kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.3.1998 - 5 S 3180/97 - und Beschluss vom 14.7.1999 - 3 S 1358/99 -).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2007 - 5 K 2087/06

    Nachbarklage gegen Freizeiteinrichtung mit Ausübung der Prostitution

    Bei einer materiellen Präklusion (zur Einordnung des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO als - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - materielle Präklusionsvorschrift siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.03.1998 - 5 S 3180/97 - Sauter, aaO, § 55 Rn 28a ff.; Dürr, Baurecht Baden-Württemberg, 11. Aufl., 2004, Rn 232) ist das Gericht an der inhaltlichen Prüfung gehindert, ob durch den Verwaltungsakt subjektive Rechte der Klägerin verletzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1998 - 9 S 2434/98

    Prozessuale Folgen unrichtiger Rechtswegverweisung; öffentlich-rechtlicher

    Daher erfordert das Zulassungsverfahren auch keine Prognose über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, und vom Rechtsmittelführer können keine dahingehenden Darlegungen verlangt werden (Senat, Beschluß vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -, NVwZ 1998, 196 = DVBl. 1998, 237 = DÖV 1998, 165; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 04.03.1998 - 5 S 3180/97; anders freilich VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.02.1998 - 7 S 216/98).
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