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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98 (https://dejure.org/1998,11763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1998 - 3 S 702/98 (https://dejure.org/1998,11763)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1998 - 3 S 702/98 (https://dejure.org/1998,11763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Genehmigung - Auswirkung auf Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 S 3455/96

    Baugenehmigung - Stellplatznachweis - Verhältnis von Baugenehmigung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98
    Im Gegensatz etwa zu den für die Erteilung einer Wohnraum-Zweckentfremdungsgenehmigung maßgebenden Vorschriften (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 19.2.1997 - 3 S 3455/96) handelt es sich bei den wasserrechtlichen Genehmigungsbestimmungen aber nicht um solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die von einer anderen Behörde in einem gesonderten Verfahren geprüft werden und deshalb gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO einer Baugenehmigung nicht entgegengehalten werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98
    Eines Rückgriffs auf ein mangelndes Sachbescheidungsinteresse, wie dies bei parallelen Genehmigungsverfahren ohne Zuständigkeitskonzentration in Betracht kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1996 - 8 S 48/96 -, VBlBW 1996, 343; Schlotterbeck/v. Arnim, LBO, 4. Aufl., § 58 RdNr. 35), bedarf es insoweit nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 1914/95

    Baunachbarklage: zum nachbarschützenden Charakter wasserrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98
    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß des Senats vom 15.2.1996 - 3 S 1914/95 (VBlBW 1996, 263) - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Konzentrationswirkung der Zuständigkeit nach § 98 Abs. 2 WG a.F. (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2013 - 5 S 2037/13 -, Rn. 9, juris, mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 1914/95 -, Rn. 29, juris; anders wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1998 - 3 S 702/98 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 10 A 1074/08

    Anspruch auf Erteilung einer begehrten Baugenehmigung zur Errichtung eines

    VGH Bad.Württ., Urteil vom 29.4.1998 - 3 S 702/98 -, VBlBW 1998, 420 f.

    vgl. VGH Bad.Württ., Urteil vom 29.4.1998 - 3 S 702/98 -, VBlBW 1998, 420, 421; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.1.1992 - 1 A 10151/89 -, ZfW 1994, 348 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

    Der Umstand, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile aus bauplanungsrechtlicher Sicht entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung grundsätzlich für eine Bebauung zur Verfügung stehen, hindert nicht ihre Einstufung als Überschwemmungsgebiet, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen ansonsten gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. April 1998, VBlBW 1998, 420, 421; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 32 Rdnrn. 11, 25 und 37 b; Burgi/Deichmöller, a.a.O., S. 362, bei Fn. 28).

    Entscheidend bleibt insoweit, ob die Merkmale eines Überschwemmungsgebiets gemäß §§ 32 Abs. 1 Satz 1 WHG, 88 Abs. 1 Satz 1 LWG vorliegen und ob dessen förmliche Festsetzung (Feststellung) zur Erreichung der in § 32 Abs. 1 Satz 2 WHG genannten Zwecke erforderlich ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. April 1998, a.a.O., wonach es für die Einbeziehung eines Grundstücks in ein Überschwemmungsgebiet nicht auf dessen Gebietscharakter ankomme, sondern auf seine Geeignetheit, den Schutzzielen des § 32 WHG zu dienen).

  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

    Der Rückgriff auf die fehlende Sachentscheidungsbefugnis bzw. das fehlende Sachbescheidungsinteresse kommt vorliegend deshalb in Betracht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1998 - 3 S 702/98 - juris, Rn. 26), da die Prüfung, ob das Vorhaben in der nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StrG festgelegten Anbauverbotszone liegt und ob von diesem repressiven Anbauverbot (LT Drs. 9/4134 S. 44: "absolutes Anbauverbot") nach Satz 2 dieser Vorschrift ein Dispens erteilt werden kann, gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO nicht durch die Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren erfolgt, sondern ein paralleles Verfahren betrifft und die darauf bezogene Entscheidung nach dem Willen des Landesgesetzgebers als selbstständiger Verwaltungsakt durch die untere Verwaltungsbehörde zu ergehen hat (vgl. bereits vor der klarstellenden Normierung des Separationsmodells (LT Drs. 14/5013, S. 56) in § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO: LT Drs.

    Dies kann der Fall sein, wenn offenkundig ist, dass eine andere für das Vorhaben erforderliche behördliche Gestattung unter keinen Umständen erteilt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09 - juris, Rn. 34 f.; Urt. v. 29.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris, Rn. 25).

  • VG Freiburg, 30.01.2003 - 4 K 1398/01

    Keine nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Genehmigung für

    Eher problematisch erscheint, ob die Entscheidung über die Beseitigung der Verdolung und des Fangrechens, auch im Sinne einer Folgenabwägung, hinreichend mit der Frage der notwendigen Stellplätze und der Zufahrt zum Anwesen des Klägers koordiniert worden ist, mag es sich bei der baurechtlichen und der wasserrechtlichen Genehmigung auch, ungeachtet der in § 98 Abs. 2 WG normierten Zuständigkeitskonzentration bei der unteren Wasserbehörde, um zwei eigenständige Genehmigungen handeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1998 - 3 S 702/98 -, VBlBW 1998, 420).
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