Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4492
VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98 (https://dejure.org/1998,4492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 (https://dejure.org/1998,4492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 8 S 1093/98 (https://dejure.org/1998,4492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 277
  • VBlBW 1998, 461
  • DÖV 1999, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 2 S 315/94

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für mit Transformatorstation bebautes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Die Regionalplanung ist dementsprechend in Baden-Württemberg als Teil der Landesplanung zu qualifizieren und nicht als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene (im Ergebnis ebenso Bielenberg/Erbguth, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, M 250, Rdnr. 8; Groß, Der Verband Region ..., VBlBW 1994, 429, 432).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Da von ihrer Beantwortung abhängt, ob der Antragsteller die erforderliche Befugnis zur Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO besitzt, betrifft sie auch eine spezifische Frage des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschl. v. 21.2.1997 - 8 S 483/98 -, DVBl. 1997, 1325; OVG NW, NVwZ 1997, 1004; SächsOVG, NVwZ 1998, 208).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 NB 31.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Subjektive Rechte auf Einhaltung der Anpassungspflicht werden daher von ihr nicht begründet (Gierke in Brügelmann, Komm. zum BauGB, 2. Aufl., § 1 Rdnr. 329; Gaentzsch in Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 1 Rdnr. 40; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.8.1994 - 4 NB 31.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Da von ihrer Beantwortung abhängt, ob der Antragsteller die erforderliche Befugnis zur Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO besitzt, betrifft sie auch eine spezifische Frage des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschl. v. 21.2.1997 - 8 S 483/98 -, DVBl. 1997, 1325; OVG NW, NVwZ 1997, 1004; SächsOVG, NVwZ 1998, 208).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über das Rechtsmittel selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels, sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. Senatsbeschluß vom 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 1225; BayVGH, BayVBl. 1998, 83; Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 VwGO Rdnr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über das Rechtsmittel selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels, sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. Senatsbeschluß vom 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 1225; BayVGH, BayVBl. 1998, 83; Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 VwGO Rdnr. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1997 - 6 B 11585/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wegen Zweifeln an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98
    Da von ihrer Beantwortung abhängt, ob der Antragsteller die erforderliche Befugnis zur Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO besitzt, betrifft sie auch eine spezifische Frage des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschl. v. 21.2.1997 - 8 S 483/98 -, DVBl. 1997, 1325; OVG NW, NVwZ 1997, 1004; SächsOVG, NVwZ 1998, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger;

    Die Aufgabe der Regionalplanung ist den Regionalverbänden in Baden-Württemberg als Teil der staatlichen Landesplanung, nicht jedoch als eigene Angelegenheit i. S. eines wehrfähigen Selbstverwaltungsrechts übertragen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - ESVGH 48, 277 ).

    Die im Senatsbeschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - angeführten Gründe gegen ein solches Recht überzeugten nicht.

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - (ESVGH 48, 277 ) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Ob ihnen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben als eigene oder als staatliche Angelegenheit übertragen wird, entscheidet der einfache Gesetzgeber, der dabei - anders als bei der Übertragung einer Aufgabe auf die in Art. 71 Abs. 1 Satz 1 LV genannten Gemeinden und Gemeindeverbände - keinen besonderen verfassungsrechtlichen Bindungen unterliegt (Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O. m.w.N.).

    Dieses Weisungsrecht ist nicht umfassend, sondern beschränkt sich auf den Planungszeitraum und die Form der Regionalpläne, ermöglicht also selbst keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt des Regionalplans (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).

    Denn es hätte nahegelegen, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 10.10.1983 (GBl. S. 621), welche die mit § 13 Abs. 1 LPlG identische Vorgängervorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 LPlG 1983 neu gefasst hat, zu einer ähnlichen Formulierung greift, wenn er dem Recht des Landtages, der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden, regionalplanerische Vorrangigkeitsentscheidungen zu treffen, bestimmte, vergleichbare Grenzen hätte ziehen wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber reagierte damit auf den Senatsbeschluss vom 19.06.1998 (a.a.O.), wie aus der Begründung des Gesetzes über die Weiterentwicklung des Verbands Region Stuttgart vom 12.07.1999 hervorgeht (LT-Drs. 12/4235 S. 15 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99

    Normenkontrolle eines Regionalplans

    Ein dahingehendes Verständnis ist umso weniger gerechtfertigt, als die Regionalplanung in Baden-Württemberg keine aus der Landesplanung herausgelöste, zwischen ihr und der Bauleitplanung stehende selbständige Planungsebene, sondern ein Bestandteil dieser Planung ist (Senatsbeschl. v. 19.6.1998 - 8 S 1093/98 - VBlBW 1998, 461, 463; Bielenberg/Erbguth/Runkel, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, M 250, Rn. 8; Groß, Der Verband Region Stuttgart, VBlBW 1994, 429, 432).
  • VG Stuttgart, 05.02.2013 - 2 K 287/12

    Abweichung von Zielen der Raumordnung; Vertretbarkeit

    Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - VBlBW 1998, 460), in der der VGH feststellte, dass es dem Verband mangels Existenz eigener Rechte an der erforderlichen Antragsbefugnis fehle.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht, die die Konkordanz zwischen den verschiedenen Planungsebenen sicherstellen soll, führt zur Nichtigkeit eines von der Gemeinde erlassenen Bebauungsplans (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.6.1998 - 8 S 1093/98 -, ESVGH 48, 277 = VBlBW 1998, 461; Gaentzsch, a.a.O., § 12 RdNr. 31).
  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

    Ob der beigeladene Regionalverband gegen eine verweigerte Genehmigung gerichtlich vorgehen wird bzw. in einem solchen Fall überhaupt klagebefugt wäre (was bezogen auf den Teilaspekt der Planungshoheit zumindest noch unter Geltung des § 10 LplG a.F. vom VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1998 - 8 S 1093/98 - abgelehnt wurde) ist aber offen.
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    Dementsprechend ist die Regionalplanung in Baden-Württemberg auch als Teil der Landesplanung zu qualifizieren und nicht als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.1998, VBlBW 1998, 461).
  • VG Stuttgart, 08.02.2007 - 12 K 2961/06

    Zur Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Regionalplans

    Dem Landesplanungsgesetz ist ferner nichts dafür zu entnehmen, dass sich diese Entscheidungen auf bestimmte Grundaussagen der Raumordnung und Landesplanung beschränken müssten (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1998 - 8 S 1093/98 -, VBlBW 1998, 461 zu § 10 Abs. 1 LplG a. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht