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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98   

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VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98 (https://dejure.org/1998,1772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 (https://dejure.org/1998,1772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 1998 - 8 S 2137/98 (https://dejure.org/1998,1772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 252 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 26
  • BauR 1999, 1282
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86

    Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98
    Den Abstandsflächenvorschriften fällt nicht die Aufgabe zu, neben der Gewährleistung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung sowie eines ausreichenden Brandschutzes ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (anders zu § 6 LBO (BauO BW) aF: VGH Bad-Württ, Urt v 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465).

    Der zu § 6 LBO a.F. vertretenen anderen Auffassung des 3. Senats (Urt. vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465 sowie Beschl. v. 15.5.1991 - 3 S 1200/91), auf die sich die Antragsteller berufen, vermag der erkennende Senat daher nicht zu folgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 1200/91

    Erhebliche Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98
    Der zu § 6 LBO a.F. vertretenen anderen Auffassung des 3. Senats (Urt. vom 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1987, 465 sowie Beschl. v. 15.5.1991 - 3 S 1200/91), auf die sich die Antragsteller berufen, vermag der erkennende Senat daher nicht zu folgen.
  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Die Beklagte beruft sich darauf, dass Nutzungsänderungen, welche der Errichtung gemäß § 2 Abs. 12 LBO gleichstehen, für sich genommen grundsätzlich abstandsflächenrechtlich irrelevant seien (ständige Rspr., exemplarisch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, juris Rn. 7).

    Selbst wenn man den Wohnfrieden als einen durch die Abstandsflächenvorschriften geschützten Belang ansehen wollte (so der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, vgl. exemplarisch Beschluss vom 15.05.1991 - 3 S 1200/91 -, juris Ls. 1; Beschluss vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 -, juris Ls.; a. A. der 8. Senat, vgl. z. B. Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, juris Rn. 7; dem folgend u. a. Beschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 -, juris Rn. 5), würde dieser durch das Vorhaben nicht negativ beeinflusst.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat früher in ständiger Rechtsprechung vertreten, dass Nutzungsänderungen im Hinblick auf den Nachbarn abstandsrechtlich relevant sind, wenn sie zu nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke hinsichtlich (auch) eines ausreichenden Brandschutzes führen können (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - daran anschließend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind Nutzungsänderungen nur dann abstandsrechtlich beachtlich, wenn sie (einschließlich auf sie bezogener baulicher Veränderungen am Gebäude) zu nachteiligeren Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem der durch die Abstandsflächenvorschriften geschützten Belange führen können (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.9.1998 - 8 S 2137/98 - BauR 1999, 1282; Beschl. v. 15.5.1991 - 3 S 1200/91 - juris).
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Im Übrigen habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98) entschieden, dass Nutzungsänderungen nur dann abstandsrechtlich beachtlich seien, wenn sie zu nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem der durch § 5 LBO geschützten Belange führen könnten.

    Diese Beschränkung der abstandsrechtlichen Relevanz von Nutzungsänderungen dient dem sachgerechten Ausgleich der Interessen des Eigentümers, der sein Eigentum regelmäßig nur im Rahmen des Bestandsschutzes, d.h. im Rahmen der bisherigen Funktion, nutzen darf, wenn es mit Rechtsvorschriften nicht mehr im Einklang steht, und den Interessen des Nachbarn, der sich bisher nur auf bestimmte Auswirkungen des bestandsgeschützten Gebäudes einzurichten hatte (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008 - 4 UE 2347/06 - juris; VGB Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Diese Abstandsflächenregelung gilt nicht nur für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes, sondern auch für Vorhaben, welche die - der Errichtung gleichstehende (§ 2 Abs. 12 Nr. 1 LBO) - bauliche Änderung oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes zum Gegenstand haben, wenn sich solche Änderungen auf abstandsflächenrelevante Tatbestandsmerkmale wie die Wandhöhe oder -länge oder nachteilig auf die Nachbargrundstücke in einem der durch § 5 LBO geschützten Belange auswirken können (Sauter, LBO, Kommentar, § 5 Rn. 23 ff.; Senatsbeschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26).

    Das gilt auch für den Belang des störungsfreien Wohnens, sofern dieser überhaupt zu den Schutzgütern der gesetzlichen Abstandsflächenregelung gehören sollte (bejahend im Urteil des 3. Senats vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - VBlBW 1997, 266), was der erkennende Senat allerdings seit seinem Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - (VBlBW 1999, 26) in ständiger Rechtsprechung verneint.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Allerdings bezieht sich die Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme durch die landesrechtlichen Grenzabstandsvorschriften nur auf die genannten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung, was sich im Wesentlichen mit der Auffassung des Senats zur Schutzrichtung des Abstandsflächenrechts deckt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26).

    Dagegen erfährt das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme keine Konkretisierung oder gar Einschränkung durch das Abstandsflächenrecht des Landes, soweit nachbarliche Belange in Rede stehen, die von diesem nicht erfasst werden, wie etwa gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Gewährleistung eines störungsfreien Wohnens zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens (vgl. Senatsbeschluss vom 10.09.1998 a.a.O. und Senatsbeschluss vom 12.10.1004 - 8 S 1661/04 -, zur Veröffentlichung in VBlBW bestimmt).

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

    Es spricht viel dafür, dass die mit dem Umbau verbundene Nutzungsänderung von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung nur bauplanungsrechtlich, nicht auch abstandsflächenrechtlich von Bedeutung ist (vgl. ThürOVG vom 25.6.1999 ZfBR 1999, 359; OVG MV vom 27.08.1998 BauR 1999, 624; VGH BW vom 10.9.1998 BauR 1999, 1282; Jeromin, BauR 2000, 510; Hauth, BayVBl 2000, 545/548).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 8 S 2628/13

    Überprüfung der Abstandfläche bei Änderung von Hotel- zu Wohnnutzung;

    Soweit der Senat zur Rechtslage unter der Geltung der Landesbauordnung vom 08.09.1995 (GBl. S. 617) die Auffassung vertreten hat, dass Nutzungsänderungen auch dann abstandsrechtlich beachtlich sind, wenn sie zu nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke hinsichtlich eines ausreichenden Brandschutzes führen können (Senatsbeschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26 und daran anschließend Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387 (388)), hält er hieran unter der Geltung der Landesbauordnung in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. 357) nicht fest.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dienen die §§ 5 f. LBO nicht der Wahrung des Wohnfriedens oder der Wohnruhe, sondern allein der Sicherung der ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks (grundlegend: Senatsbeschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Gleiches gilt für den Belang des Wohnfriedens, sofern dieser überhaupt zu den Schutzgütern der §§ 5 ff. LBO gehört (bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und Beschluss vom 16.01.1992 - 3 S 2376/91 - verneinend: Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02

    Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz

    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 8 S 1661/04

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch Grenzgarage

    Vor allem aber bezieht sich diese Konkretisierung nur auf die genannten Belange der Belichtung und Besonnung, was sich im wesentlichen mit der Auffassung des Senats zur Schutzrichtung des Abstandsflächenrechts deckt (Beschluss vom 10.9.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26).
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15

    Bürohaus in Wohngebäude

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • OVG Saarland, 28.11.2000 - 2 R 2/00

    Abstandsflächenrelevanz von Abgrabungen bei ohnehin geneigter Geländeoberfläche;

  • VG Freiburg, 17.03.2008 - 1 K 92/08

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren eines Nachbarn gegen Vorhaben im unbeplanten

  • VG Karlsruhe, 20.10.1998 - 3 K 1907/98

    Anspruch des Nachbarn auf Aufhebung einer Baugenehmigung; Errichtung eines

  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 707/03

    Erfordernis einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage;

  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 3 K 5770/00

    Anspruch des Nachbarn auf Abbruchsanordnung

  • VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.1314

    Private Schwimmhalle; Gebäude ohne Aufenthaltsräume; rückwärtige Baugrenze;

  • VG Freiburg, 13.02.2008 - 4 K 1645/07

    Ausgestaltung des nachbarlichen einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte

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