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   VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98   

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VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98 (https://dejure.org/1999,4979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 (https://dejure.org/1999,4979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 (https://dejure.org/1999,4979)
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Wahl der Ausschußmitglieder

§ 24 ff GemO, auch im Wege des Kommunalverfassungsstreit hat ein einzelner Gemeinderat kein objektiv-rechtliches Beanstandungsrecht (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) hinsichtlich Gemeinderatsbeschlüsse;

fehlerhafte Einberufung nach § 34 GemO macht den Gemeinderatsbeschluß rechtswidrig (§ 37 Abs. 1 Satz 1 GemO), dies stellt jedoch dann noch keine Rechtsverletzung für den einzelnen Gemeinderat dar, wenn der Mangel lediglich in der unvollständigen Mitteilung der Sitzungsunterlagen besteht (anders, wenn ein Tagesordnungspunkt ganz fehlt: Fehler läßt sich dem Gemeinderat zurechnen);

Fraktionen im Gemeinderat haben keine im Rahmen des Kommunalverfassungsstreits wehrfähigen Rechte

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis - ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 304
  • DVBl 1999, 1752
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Da diese Vorschrift eine Schutznorm des einzelnen Gemeinderats ist (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.1987 - 1 S 2832/96 -, DÖV 1988, 469 und vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457), wäre die Klägerin durch ein Verfahrensmangel dieser Art in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt.

    Als Pflichtsubjekt des gemeinderätlichen Anspruchs aus § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO, ist er auch passivlegitimiert, wenn das Gemeinderatsmitglied die gerichtliche Feststellung der nicht ordnungsgemäßen Ladung einer Gemeinderatssitzung geltend macht (so Urteil des Senats vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).

    Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefaßter Gemeinderatsbeschluß ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig (Urteil des Senats vom 12.02.1990 a.a.O.).

    Dies rechtfertigt die Annahme, daß - von einer Änderung der Tagesordnung bei Anwesenheit sämtlicher Gemeinderatsmitglieder abgesehen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.04.1976 - V 1299/75 -, BWVPR 1996, 275 und vom 12.02.1990 a.a.O.) - dann ein dem Gemeinderat als Kollegium zurechenbarer Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. GemO vorliegen kann, wenn entgegen der mit der Einladung übersandten Tagesordnung über einen anderen Verhandlungsgegenstand Beschluß gefaßt wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 1 S 953/93

    Beschränkung der Redezeiten für Ratsfraktionen und einzelne Ratsmitglieder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, daß der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 04.11.1993 - 1 S 953/93 -, VBlBW 1994, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1988 - 1 S 1036/87

    Ausschußbesetzung im Gemeinderat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Hieraus kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, Gemeinderatsfraktionen besäßen ein Vorschlagsrecht für die Besetzung von Ausschüssen, die durch den Gemeinderat gebildet werden können oder zu bilden sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, DÖV 1988, 472).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1987 - 1 S 2832/86

    Klagebefugnis bei Organstreit und Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Da diese Vorschrift eine Schutznorm des einzelnen Gemeinderats ist (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.1987 - 1 S 2832/96 -, DÖV 1988, 469 und vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457), wäre die Klägerin durch ein Verfahrensmangel dieser Art in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Gemeinderatsbeschlüsse sind grundsätzlich jederzeit durch den Gemeinderat abänderbar; der Gemeinderat als Kollegium ist in der Regel nicht an frühere Gemeinderatsbeschlüsse gebunden, so daß sowohl wiederholende als auch abändernde Gemeinderatsbeschlüsse unbedenklich zulässig sind, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. zu Letzterem § 24 Abs. 7 GemO; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, VBlBW 1993, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1992 - 1 S 506/92

    Zur Klage eines Gemeinderatsmitgliedes gegen eine Eilentscheidung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
    Eine lediglich mittelbare Betroffenheit ist im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit grundsätzlich nicht geeignet, eine Klagebefugnis zu begründen (Beschluß des Senats vom 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, VBlBW 1993, 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Hält ein Ratsmitglied die Einberufung der Ratssitzung für verspätet und stellt gleichwohl keinen Vertagungsantrag, sondern beteiligt sich an der Sachdiskussion und der anschließenden Abstimmung, so ist der behauptete Verfahrensfehler geheilt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -).

    Um sein Recht auf eine ausreichende Information über die zu beratenden Gegenstände zu wahren, obliegt es grundsätzlich dem Gemeinderatsmitglied, während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einladung die Vertagung des Beratungsgegenstands zu beantragen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 -).

  • VG Karlsruhe, 13.02.2024 - 14 K 24/24

    Kreistagsentscheidung über eine Klinikfusion; Verkürzung der Regelfrist von

    Der Antragsteller beruft sich mithin auf eine Rechtsposition, die das Gesetz ihm in seiner Eigenschaft als Kreisrat im Kreistag einräumt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO a.F. für den Gemeinderat: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.9.2000 - 1 S 2990/20 - juris Rn. 6; Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 23; Urteil vom 14.12.1987 - 1 S 2832/86 - NVwZ-RR 1989, 153, 154).

    Um sein Recht auf eine ausreichende Information über die zu beratenden Gegenstände zu wahren, hat das Ratsmitglied grundsätzlich während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einladung, die Vertagung des Beratungsgegenstandes zu beantragen (vgl. zu § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 25; Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 28).

    Hierbei handelt es sich um die verfahrensrechtlich gebotene Form, die es ermöglicht, rechtzeitig eine Abhilfe zu schaffen, bevor ein Beschluss des Kreistages in der Sache ergeht, der aufgrund eines etwaigen vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.8.2018 - 3 S 1523/16 - juris Rn. 79; Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 25; Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 27; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 18).

    Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasster Beschluss ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.8.2018 - 3 S 1523/16 - juris Rn. 79; Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 25; Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 27; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 18).

    Wird die Fehlerhaftigkeit der Sitzungseinberufung geltend gemacht, ist der Landrat das Pflichtsubjekt, gegenüber dem die behauptete Verletzung einer Innenrechtsposition geltend gemacht werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 24, 29; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 18).

    Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasster Beschluss ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.8.2018 - 3 S 1523/16 - juris Rn. 79; Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 25; Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - juris Rn. 27; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 18).

  • VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18

    Inhalt und Umfang des Mitgliedschaftsrechts im Gemeinderat

    Um sein Recht auf eine zureichende Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands zu wahren, obliegt es dem Gemeinderatsmitglied grundsätzlich außerdem, während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einberufung die Vertagung des Beratungsgegenstandes zu beantragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - und vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, jeweils juris).

    Da diese Vorschrift eine Schutznorm des einzelnen Stadtrats ist, wären die Kläger durch einen Verfahrensmangel dieser Art in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris m. w. Nachw.).

    Macht der Kläger nicht die Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses, sondern die Fehlerhaftigkeit der Sitzungseinberufung geltend, ist der Bürgermeister das Pflichtsubjekt, gegenüber dem der Kläger die behauptete Verletzung seiner Innenrechtsposition geltend machen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 und vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, jeweils juris).

    Der Gemeinderat, den die Kläger mit ihrem Klageantrag Ziffer 4 in Anspruch nehmen, kann deshalb nicht Adressat eines solchen Rechtes sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 25.01.2012 - 4 K 2622/10

    Beteiligung des Ortschaftsrates

    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 m.w.N.; Gern, VBlBW 1989, 450 ff.).

    Die passive Prozessführungsbefugnis richtet sich hier nicht nach dem Rechtsträgerprinzip (§ 78 VwGO), sondern allein nach der innerorganisatorischen Kompetenz- oder Pflichtenzuordnung (Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O, § 78 Rn 50 m.w.N.; insoweit unklar VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. v. 19.04.2011 - 4 C 32/08 -, ).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO ist eine Schutznorm des einzelnen Gemeinderats (vgl. nur Senatsurteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 09.01.2019 - 4 K 1245/18

    Anspruch der von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaft auf Unterrichtung

    Denn auch bei ihr steht aufgrund der Rechtsauffassung des Beklagten ihr Organrecht auf Unterrichtung bzw. Auskunft infrage (vgl. BVerwG. Beschl. v. 22.12.1988 - 7 B 208/87 -, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 = juris, Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10

    Kein Beteiligungsrecht des Rats bei Entscheidungen einer Gemeinde als

    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304 und vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 - NVwZ-RR 2000, 813).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2990/20

    Aufnahme eines Tagesordnungspunkts auf die Tagesordnung des Gemeinderats und die

    § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO ist eine Schutznorm zugunsten des einzelnen Gemeinderats (vgl. Senat, Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - juris).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Schließlich könnte der Kläger auch eine Verletzung der Bestimmungen über die Ladung zur Sitzung nicht mehr geltend machen, nachdem tatsächlich alle Mitglieder des Wahlausschusses zur Sitzung vom 05.08.2005 erschienen sind und - wie die mündliche Verhandlung vor der Kammer ergab - rügelos an der Sitzung teilgenommen haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 24.06.2002 - 1 S 896/00 -, VBlBW 2003, 119; Urt. vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2014 - 4 K 2887/12

    Vertraglich vereinbarte Aufhebbarkeit der Ortschaftsverfassung nach Ablauf einer

    Nach dem die Verwaltungsgerichtsordnung beherrschenden Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes ist auch in einem Kommunalverfassungsstreit eine Klage nur zulässig, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition berufen kann, die ihm durch das Gesetz eingeräumt ist (s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304 m.w.N.; Gern, VBlBW 1989, 450 ff.).

    Die passive Prozessführungsbefugnis richtet sich hier nicht nach dem Rechtsträgerprinzip (§ 78 VwGO), sondern allein nach der innerorganisatorischen Kompetenz- oder Pflichtenzuordnung (Meissner in: Schoch/Schneider/Bier, aaO, § 78 Rn. 50 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - aaO; OVG Sachsen, Urt. v. 19.04.2011 - 4 C 32/08 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 2 A 10100/09

    Mandatsverzicht eines Ratsmitglieds vor Abstimmung

  • VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08

    Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer

  • VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01

    Einvernehmen bei personalrechtlicher Entscheidung zwischen Bürgermeister und

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20

    Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger

  • VG Hannover, 21.12.2006 - 1 B 8861/06

    Ratssitzung zum Wellnessbad kann stattfinden !

  • OVG Saarland, 07.03.2007 - 3 Q 146/06

    Besetzung von Gemeinderatsausschüssen durch Wahlen; Prinzip der spiegelbildlichen

  • VG Sigmaringen, 20.12.2010 - 8 K 3873/10

    Verwaltungsrechtlicher Organstreit; Antragsbefugnis; organschaftliche Rechte

  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 865/10

    Rückwirkende Bewilligung von Fraktionsmitteln nur gegen Verwendungsnachweis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2013 - 10 A 10525/13

    Klage gegen Bürgerentscheid in Limburgerhof erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 1 S 2441/99

    Kompetenzstreit zwischen Gemeinderat und Ortschaftsrat über Personalfragen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 O 198/09

    Prozesskostenhilfe; Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren nicht

  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04

    Antragsgegner; Geschäftsordnung; Informationspflicht; Klagebefugnis;

  • OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LC 174/20

    Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 OBG - Beirat;

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19

    Kein Anspruch eines Ratsmitglieds auf Absetzung eines Gegenstands von der

  • VG Bremen, 09.12.2015 - 1 K 2236/15

    Einrichtung eines Stadtteilbudgets - Haushaltsplan; Insichprozess;

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 6472/19

    Beanstandung der Wahl des Dekans und seines Stellvertreters durch den

  • VG Halle, 09.03.2015 - 6 B 50/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren in Bezug auf Gemeinderatsbeschluss

  • VG Stuttgart, 16.11.2011 - 7 K 4075/11

    Zur Frage der Verletzung organschaftlicher Rechte eines einzelnen Gemeinderats

  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

  • VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07

    Ernennung eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds nach Wiederwahl -

  • VG Bremen, 15.11.2006 - 1 K 579/06
  • VG Karlsruhe, 10.04.2006 - 7 K 167/05

    Stadt Baden-Baden muss Prozesskosten einer Stadträtin der Bündnisgrünen erstatten

  • VG Schwerin, 21.02.2023 - 3 B 265/23

    Antragsgegner bei der Anfechtung eines Kreistagsbeschluss; Anspruch eines

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 474/13

    Organklage, Stadtrat, Mandatsausübung, Personal, Einstellung, Bedienstete

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