Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum - Drogenscreening
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.12.1997 - 12 K 4276/97
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Papierfundstellen
- NZV 1998, 429
- VBlBW 1998, 205 (Ls.)
- VBlBW 1999, 31
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96
Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsbehörde nach § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 1 StVZO zur Klärung der Kraftfahreignung Drogenscreenings anfordern kann (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467, und den Beschluß des Senats vom 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94).Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung die ohne triftigen Grund erfolgte Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers, einer berechtigten Anordnung nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO - hier: der Anordnung zur Beibringung dreier Drogenscreenings (§ 15b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVZO) - nachzukommen, den Schluß auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 15.04.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82; Beschlüsse des Senats v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166 und v. 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94).
Bestehen nach den Umständen des konkreten Falles hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis regelmäßig Cannabis konsumiert, so ist die Behörde berechtigt, zunächst diese Frage gemäß § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO durch Drogenscreenings als geeignete und verhältnismäßige (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88 = NZV 1993, 413) Mittel zu klären, um anschließend erforderlichenfalls weitere Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, anzuordnen (BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschlüsse des Senats vom 12.03.1998 - 10 S 217/98 - und vom 29.08.1996, aaO).
Auch geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die der Antragsteller sich beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung der Drogenscreenings darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.08.1996, aaO, und vom 05.06.1998 - 10 S 849/98).
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Bestehen nach den Umständen des konkreten Falles hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis regelmäßig Cannabis konsumiert, so ist die Behörde berechtigt, zunächst diese Frage gemäß § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO durch Drogenscreenings als geeignete und verhältnismäßige (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88 = NZV 1993, 413) Mittel zu klären, um anschließend erforderlichenfalls weitere Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, anzuordnen (BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschlüsse des Senats vom 12.03.1998 - 10 S 217/98 - …und vom 29.08.1996, aaO).Die Frage, ob gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, kann bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken durch derartige Untersuchungen einer Klärung näher gebracht werden (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24.06.1993, aaO).
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsbehörde nach § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 1 StVZO zur Klärung der Kraftfahreignung Drogenscreenings anfordern kann (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467, und den Beschluß des Senats vom 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94).Bestehen nach den Umständen des konkreten Falles hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis regelmäßig Cannabis konsumiert, so ist die Behörde berechtigt, zunächst diese Frage gemäß § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO durch Drogenscreenings als geeignete und verhältnismäßige (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88 = NZV 1993, 413) Mittel zu klären, um anschließend erforderlichenfalls weitere Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, anzuordnen (BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschlüsse des Senats vom 12.03.1998 - 10 S 217/98 - …und vom 29.08.1996, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92
Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein Drogenscreening unter behördlicher Überwachung überraschend angesetzt wird, um zu verhindern, daß der Betroffene seinen etwaigen Drogenkonsum darauf einrichten und damit das Untersuchungsergebnis manipulieren kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 27.05.1992 - 10 S 1009/92 -, VBlBW 1992, 384 = NZV 1993, 45 und vom 26.09.1994 - 10 S 2013/94). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94
Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung die ohne triftigen Grund erfolgte Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers, einer berechtigten Anordnung nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO - hier: der Anordnung zur Beibringung dreier Drogenscreenings (§ 15b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVZO) - nachzukommen, den Schluß auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 15.04.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82; Beschlüsse des Senats v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166 und v. 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 = NZV 1997, 94). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 10 S 217/98
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Anforderung eines Drogenscreenings
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Bestehen nach den Umständen des konkreten Falles hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis regelmäßig Cannabis konsumiert, so ist die Behörde berechtigt, zunächst diese Frage gemäß § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO durch Drogenscreenings als geeignete und verhältnismäßige (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88 = NZV 1993, 413) Mittel zu klären, um anschließend erforderlichenfalls weitere Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, anzuordnen (BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschlüsse des Senats vom 12.03.1998 - 10 S 217/98 - …und vom 29.08.1996, aaO). - VGH Bayern, 12.05.1997 - 11 B 96.2359
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Insbesondere folgt der Senat bei summarischer Prüfung nicht der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl unvereinbaren Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12.05.1997, NZV 1997, 413), daß die Anforderung von Drogenscreenings nur dann rechtmäßig ist, wenn konkrete Hinweise auf mangelndes Trennungsvermögen des Drogenkonsumenten vorliegen (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluß vom 24.10.1997, NZV 1998, 174; VG Augsburg, Beschluß vom 05.09.1997, NZV 1997, 534). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Daß ein akuter Cannabisrausch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt, entspricht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.03.1994, BVerfGE 90, 145, 181 = NJW 1994, 1577, 1581). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1998 - 10 S 849/98
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Auch geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die der Antragsteller sich beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung der Drogenscreenings darstellt (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.08.1996, aaO, und vom 05.06.1998 - 10 S 849/98). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Auch geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die der Antragsteller sich beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung der Drogenscreenings darstellt (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.08.1996, aaO, und vom 05.06.1998 - 10 S 849/98). - OVG Sachsen, 19.12.1997 - 3 S 13/97
Fahrerlaubnisentziehung; Bindungswirkung; Strafurteil; Punktesystem; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und …
Insbesondere geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die sich der Kläger beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung des Gutachtens darstellt (vgl. Beschluß vom 06.07.1998 - 10 S 639/98 - m.w.N.). - VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02
Kraftfahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
"Entziehung" einer EU-Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik
Eine Fahrerlaubnis kann stets dann mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, der Betroffene sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet (ständige Rspr. d. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992, 150 u. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -).
- VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Ein gelegentlicher Cannabiskonsum führt nicht zur Nichteignung zum Führen von …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VG Stuttgart, 17.09.2003 - 3 K 3079/03
Fahreignung bei Konsum von Khat
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VG Stuttgart, 17.02.2004 - 3 K 299/04
Fahrerlaubnisentziehung und Sofortvollzug aufgrund Fahrens unter …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01
Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol
Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass eine substantiierte Darlegung, aus finanziellen Gründen eine medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchführen lassen zu können, im Unterschied zur Überprüfung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers (…vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, VBlBW 1999, 31 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 11.09.2001 - 4 K 1004/01 -, zitiert nach vensa), nicht zwingend den Tatbestand der Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV erfüllen dürfte, da die Obliegenheiten eines Erlaubnisinhabers zum Beweis seiner fortdauernden Eignung ein höheres Maß an Mitwirkungshandlungen erfordern dürften als diejenigen eines Führers erlaubnisfreier Fahrzeuge. - OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2000 - 4 L 30/00
Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
Einheitliche Auffassung in der Rechtsprechung ist es im Übrigen, das schon der begründete Verdacht auf gelegentlichen Haschischkonsum die Behörde dazu berechtigt, Untersuchungsmaßnahmen jedenfalls im Sinne eines Drogenscreenings anzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 12.01.1999 - 3 B 145.98; Beschluss vom 23.08.1996 - 11 B 48.96 -, NZV 96, 467 f; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.01.1999 - 9 V 28/98 -, ZfS 99, 127 ff; OVG Münster, Beschluss vom 21.07.1998 - 19 A 3204/98 -, NZV 98, 519 f; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.1998 - 12 M 713/98 -, ZfS 99, 175; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.1997 - Bs VI 55/97 - NZV 98, 124 f. und Beschluss vom 18.11.1997 - Bs VI 79/97 -, ZfS 98, 277 f; VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 06.07.1998 - 10 S 639/98 -, ZfS 98, 356 f; zuletzt - schon zum neuen Recht - OVG Bremen, Beschluss vom 06.03.2000 - 1 B 61/00 -, NordÖR 2000, 324 f). - VG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 K 4941/02
Kein Schluss auf mangelnde Kraftfahreignung bei gelegentlichem geringen Konsum …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VG Karlsruhe, 07.02.2000 - 10 K 3751/99
Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung der sofortige Vollziehung; …
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommt es in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO darauf an, ob das - im vorliegenden Fall nach § 80 Abs. 3 VwGO formell ordnungsgemäß begründete - öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung nach § 80 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 VwGO ein entgegenstehendes Interesse des Antragstellers am weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr überwiegt; in diesem Zusammenhang ist in erster Linie darauf abzustellen, ob ein "dringender Verdacht" der fehlenden Eignung des Antragstellers am Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist oder nicht (vgl. etwa VG Augsburg, BayVBl. 1998, S. 762, VGH Bad.-Württ., B.v. 06.07.1998, 10 S 639/98 u. st. Rspr). - VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
Begriff des gelegentlichen Konsums