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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98   

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VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (https://dejure.org/1999,4299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (https://dejure.org/1999,4299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 5 S 2971/98 (https://dejure.org/1999,4299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche Sicherung der Grenzbebauung; erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch Grenzbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 491
  • VBlBW 1999, 347
  • DÖV 1999, 883
  • BauR 2000, 1094
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Zwar ist hierfür nicht Voraussetzung, daß auf Seiten der Beigeladenen als Bauherrn eine atypische Grundstückssituation vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - m.w.N.), wiewohl eine solche wegen des relativ schmalen Grundstückszuschnitts - zumal bei Einhaltung einer Abstandsfläche zur östlichen Grundstücksgrenze hin - anzunehmen sein dürfte.

    Doch kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Falle einer - vorliegend sogar gänzlichen - Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Tiefe der erforderlichen Abstandsfläche nur angenommen werden und zwar auch bei einem Abstellen nur auf den Wohnhausanbau und -umbau, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände, etwa topographischer Art, vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und Beschl. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Doch kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Falle einer - vorliegend sogar gänzlichen - Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Tiefe der erforderlichen Abstandsfläche nur angenommen werden und zwar auch bei einem Abstellen nur auf den Wohnhausanbau und -umbau, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände, etwa topographischer Art, vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und Beschl. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).

    Dies bedarf daher keiner Klärung in einem Beschwerdeverfahren, abgesehen davon, daß die Frage etwa im Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - geprüft worden ist, ohne daß dies "problematisiert" worden wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - 5 S 2874/97

    Zulassung der Berufung wegen Abweichung - Darlegungserfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Dieses verlangt bei der Divergenzrüge als unverzichtbar die Gegenüberstellung der voneinander - angeblich - abweichenden Rechtssätze (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.1997 - 5 S 2874/97 - m.w.N.), woran es vorliegend fehlt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Zwar setzt die Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO 1983 nicht mehr einen "Anbau", sondern - nur noch - einen Grenzbau voraus, der mit dem an der Grenze vorhandenen Gebäude weder in der Höhe noch in der Tiefe weitestgehend deckungsgleich sein muß (vgl. Senatsbeschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96

    Nachbarklage: Zulässigkeit einer Grenzbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Das wäre nur der Fall, wenn sich gemäß der einschlägigen Vorschrift des § 34 Abs. 1 BauGB nach der Eigenart der näheren Umgebung ein Zwang zu einer Bebauung jedenfalls an dieser westlichen Grenze - im Sinne der halboffenen Bauweise - ergäbe (vgl. hierzu Senatsurteil v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96).
  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97

    Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Das ist nur der Fall, wenn die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1231).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Das ist nur der Fall, wenn die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1231).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Insoweit dürfte gleiches gelten wie für die Frage der Einhaltung des in § 31 Abs. 2 BauGB oder auch in § 34 Abs. 1 BauGB verankerten Rücksichtnahmegebots, das gekennzeichnet ist durch eine Abwägung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, der Intensität der Beeinträchtigung der verständlichen oder gar unabweisbaren Interessen des Bauherrn und dessen was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
    Doch kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Falle einer - vorliegend sogar gänzlichen - Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Tiefe der erforderlichen Abstandsfläche nur angenommen werden und zwar auch bei einem Abstellen nur auf den Wohnhausanbau und -umbau, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände, etwa topographischer Art, vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und Beschl. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Nachbar an der Grenze bereits ein nicht gemäß § 6 LBO privilegiertes Gebäude erstellt hat, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, und zum anderen, dass der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221; Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

    Wegen der Anknüpfung dieser Rechtsprechung an die normative Wertung der Abstandsflächenvorschriften bedarf diese Auslegung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO indes - jenseits der durch Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück gekennzeichneten Fälle (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - Urteil vom 04.08.1997 - 5 S 663/96 - Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/999 - Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - juris), um die es hier nicht geht - dann der Korrektur, wenn sich den Abstandsflächenvorschriften selbst eine andere Wertung des Gesetzgebers entnehmen lässt.
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Insoweit ermöglicht § 56 Abs. 2 LBO jedoch anders als § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO auch bei erheblichen Beeinträchtigungen nachbarlicher Belange eine Abwägung der widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Bezüglich des erforderlichen Umfangs der Überdeckung wurde in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, es sei nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung und die vorhandene Grenzbebauung in Höhe und Tiefe der Baukörper weitestgehend deckungsgleich seien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.20... - 8 S 19.../... -, VBlBW 2016, 287; Beschl. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 -, VBlBW 2006, 350 und Beschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2015 - 8 S 2470/14

    Unbeabsichtigte Härte bei Einschränkungen der baulichen Nutzung durch

    c) Ein - auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des Nachbarn zu berücksichtigender (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, juris Rn. 5) - Sonderfall nach § 6 Abs. 3 Satz 1 LBO, in dem eine geringere Tiefe der Abstandsfläche zuzulassen ist, dürfte ebenfalls nicht vorliegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99

    Zulässigkeit der Grenzbebauung: öffentlich-rechtliche Sicherung

    Für die Berücksichtigung von Schwierigkeiten des Bauherrn, aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf dem Baugrundstück, den Grenzabstand einzuhalten, ist im Rahmen der Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen gemäß § 6 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LBO (BauO BW) kein Raum, insbesondere findet keine Abwägung der nachbarlichen Belange mit den Interessen des Bauherrn statt (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

    Für diesen Fall wäre es wiederum fraglich, ob der vorhandene Grenzbau auf dem Grundstück der Antragsteller die öffentlich-rechtliche Sicherung ersetzt (verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

    Für die Berücksichtigung von Schwierigkeiten des Bauherrn, aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf dem Baugrundstück den Grenzabstand einzuhalten, ist in diesem Zusammenhang kein Raum, insbesondere findet keine Abwägung der nachbarlichen Belange mit den Interessen des Bauherrn statt (im Anschluß an VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98; anderer Auffassung Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 6 RdNrn. 47 a und 48 b).

    Ob hier möglicherweise eine "Befreiung" nach § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LBO in Betracht kommt, hat der Senat nicht weiter zu erörtern (vgl. hierzu ebenfalls VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Insoweit ermöglicht § 56 Abs. 2 LBO jedoch anders als § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO auch bei einer erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange eine Abwägung der widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (NVwZ-RR 1999, 491 = VBlBW 1999, 347; so der Sache nach auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - steht auch zwischen den Beteiligten außer Streit, daß der Erweiterungsbau der Beigeladenen, soweit er an die privilegierte Grenzgarage auf dem Grundstück der Antragstellerin angebaut werden soll, nicht schon wegen der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO keine Abstandsfläche einhalten muß.

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - a.a.O.; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99; Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.

    Mit dieser Bewertung der baulichen Situation setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (a.a.O.) -, wonach eine öffentlich-rechtliche Sicherung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO, die zum Wegfall der Abstandsflächenpflichtigkeit führt, nicht durch eine auf dem Nachbargrundstück privilegiert an der Grenze errichtete Garage bewirkt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -, BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491 = BRS 62 Nr. 132; Beschluss vom 10.03.1999 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01

    Grenznaher Balkon - Abstandsfläche

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2001 - 5 S 1497/01

    Rücksichtnahmegebot und Abstandsflächen bei straßenseitiger Grenzbebauung

  • VG Freiburg, 11.04.2003 - 4 K 328/03

    Zulässigkeit eines Drogenkontaktladens in Mischgebiet

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