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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98   

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VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98 (https://dejure.org/1999,10304)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 8 S 2021/98 (https://dejure.org/1999,10304)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 8 S 2021/98 (https://dejure.org/1999,10304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schutz vor Fluglärm - Vorbelastungen eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98
    Hierunter fällt einmal die schwere und unerträgliche Lärmbetroffenheit im Sinne der früheren Rechtsprechung zur sogenannten Enteignungsschwelle, weiterhin die unzumutbare Lärmbelastung, wie sie für Schutzauflagen an den Vorhabenträger nach § 9 Abs. 2 LuftVG Voraussetzung ist und schließlich der unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegende, aber nicht unerhebliche Fluglärm (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwG 87, 339 = NVwZ-RR 1991, 601, 603 (Flughafen München II); zuletzt Urt. v. 27.10.1998 - 11 A 1.97 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Zu berücksichtigen sind dabei neben dem Gebietscharakter und der Stärke des Lärms Umstände wie Dauer, Zusammensetzung, Häufigkeit, Uhrzeit, Frequenzzusammensetzung, Auffälligkeit der Immissionen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., S. 361; siehe auch Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 21.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98
    Die Gutachter sind bei ihren Berechnungen zu Recht davon ausgegangen, daß eine Beurteilung der Lärmimmissionen an Hand eines Mittelungspegels oder eines äquivalenten Dauerschallpegels nicht sachgerecht wäre, da die subjektive Gestörtheit während des Schlafs maßgebend durch die bei den einzelnen Flugbewegungen auftretenden Maximalpegel bestimmt wird (ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, S. 44 UA).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93

    Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98
    Hiervon ist auszugehen, wenn auf dem Flugplatz Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von etwa 20 t im Instrumentenflugverkehr starten und landen sollen (VGH Bad. Württ., Gerichtsbescheid vom 17.9.1993 - 8 S 846/93 -, VBlBW 1994, 623; Hofmann/Grabherr, Kommentar zum LuftVG, § 6 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 21.98

    Recht des Verkehrswesens, Recht der Anlegung von Flughäfen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98
    Zu berücksichtigen sind dabei neben dem Gebietscharakter und der Stärke des Lärms Umstände wie Dauer, Zusammensetzung, Häufigkeit, Uhrzeit, Frequenzzusammensetzung, Auffälligkeit der Immissionen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., S. 361; siehe auch Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 21.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98
    Hierunter fällt einmal die schwere und unerträgliche Lärmbetroffenheit im Sinne der früheren Rechtsprechung zur sogenannten Enteignungsschwelle, weiterhin die unzumutbare Lärmbelastung, wie sie für Schutzauflagen an den Vorhabenträger nach § 9 Abs. 2 LuftVG Voraussetzung ist und schließlich der unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegende, aber nicht unerhebliche Fluglärm (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwG 87, 339 = NVwZ-RR 1991, 601, 603 (Flughafen München II); zuletzt Urt. v. 27.10.1998 - 11 A 1.97 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Die gegen diese Genehmigungen gerichteten Klagen von sechs Umlandgemeinden und einem Bürger aus Friesenheim wies der Senat mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 22.4.1999 (- 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384) ab.

    Vor der Erteilung der Genehmigung war nicht weniger als vor Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses abwägend zu prüfen, ob der Schutz der Anwohner vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG und das Urteil des Senats vom 22.4.1999 - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384 m.w.N.).

    Der lärmmedizinische Gutachter hat daneben zu Recht auch die bei den einzelnen Flugbewegungen auftretenden Maximalpegel untersucht, weil in der Nacht die subjektive Gestörtheit des Schlafs durch Einzelschallereignisse die entscheidende Rolle spielt (vgl. das Urteil des Senats vom 22.4.1999 - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384).

    2.5.4 Von alledem abgesehen muss zulasten der Kläger in die nach § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG anzustellende Abwägung die Vorbelastung der Region durch den über viele Jahre hinweg deren Geräuschkulisse großflächig dominierenden Militärflugplatz eingestellt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 8 S 2004/04

    Beabsichtigte Umwandlung eines Frachtsonderflughafens in einen Verkehrsflughafen;

    Die gegen diese Genehmigungen gerichteten Klagen von sechs Umlandgemeinden und einem Bürger aus Friesenheim wies der Senat mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 22.4.1999 (- 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384) ab.
  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

    Selbst wenn die Kläger zu 1. und 4. Kenntnis von dem Baubeschränkungsbereich gehabt haben sollten, kann hieraus nicht gefolgert werden, dass es ihnen verwehrt sei, Klagen gegen Genehmigungen zu erheben, die in der Folgezeit für den Flugplatz erteilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 1999 - 8 S 2021/98 -, zit. nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 K 2117/99

    Bauliche Veränderung; Dauerschallpegel; Fluglärm; Konversion; Lärm; Maximalpegel;

    Hierbei ist der Senat der Auffassung (s. dazu die Urteile des Senats vom 16.12.1994 - 12 K 5/90 - UA S. 60 und vom 22.5.2000 - 12 K 1303/99 -, UA S. 44 ff.), dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Fluglärmimmissionen, insbesondere für die Frage, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen oder sogar Gefährdungen durch Fluglärm für die Nachbarschaft eines Flugplatzes zu besorgen sind, ergänzend zu dem energieäquivalenten Dauerschallpegel als Orientierungswert auch eine Maximalpegelbetrachtung anzustellen ist (ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.1999 - 8 S 2021/98 -, VBlBW 1999, 384(385) und OVG Hamburg, Urteil vom 2.3.1998 - OVG Bf III 41/96 -, UA S. 52); denn auch bei geringwertigen Dauerschallpegeln kann eine Vielzahl auftretender Maximalpegel nicht nur zu Belästigungen, sondern ggf. sogar zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen, dies gilt insbesondere für den nicht gleichmäßig auftretenden Fluglärm (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - BVerwG C 51.89 - , Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 7 = BVerwGE 87, 332(373)).
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