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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach Teilleistungsbereichen - unzulässiger Kostenausgleich zwischen den Bereichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 51
  • VBlBW 1999, 425
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • DÖV 2000, 344
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94

    Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Entscheidet sich der Satzungsgeber, für Teilleistungen der Abfallentsorgungseinrichtung verschiedene Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze festzulegen, so ist er gehalten, für die Teilleistungsbereiche jeweils die Kosten getrennt zu ermitteln (wie Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94).

    Daß hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4.7.1996 (2 S 1478/94, a.a.O.) hervorgehoben hat, sind dann, wenn die Abfallwirtschaftssatzung verschiedene Teilleistungen festlegt, für die gebührenrechtlich verschiedene Maßstäbe und Sätze bestimmt sind, die Gebührensätze zunächst in getrennten Kalkulationen zu ermitteln.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Das Äquivalenzprinzip, das verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, kann sich - soweit es wie hier nicht gesetzlich einengender festgelegt ist - lediglich aus der Zweckbestimmung der Gebühr ergeben (dazu neuerdings BVerfG, Beschluß vom 10.3.1998, BVerfGE 97, 332; vgl. auch F. Kirchhof, Die Höhe der Gebühr, 1981, S. 77ff. m.w.N.).

    Es kommt unabhängig davon hinzu, daß für die in Rede stehende Gebührengestaltung eine sachlich gerechtfertigte Verknüpfung zwischen Kosten des Teilleistungsbereichs und der Gebührenbelastung (BVerfG, Beschluß vom 10.3.1998, a.a.O.) nicht erkennbar sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt das Normenkontrollurteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - m.w.N.) entscheidet der Kreistag als zuständiges Rechtssetzungsorgan (§ 18 LKrO) innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes, dessen Festsetzung zum Inhalt einer Abgabensatzung gehört (§ 2 Abs. 1 S. 2 KAG).

    Diese Annahme widerspricht nicht dem Normenkontrollurteil des Senats vom 22.10.1998 (2 S 399/97), wonach mengenunabhängige Vorhaltekosten der Entsorgung von Bioabfällen auch Benutzern der öffentlichen Entsorgungseinrichtung auferlegt werden dürfen, die diese Abfälle selbst verwerten.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG fordert das Äquivalenzprinzip - konkretisierend -, daß die Gebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen ist, so daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren zu zahlen sind (so schon das Urteil des Senats vom 25.3.1982, KStZ 1982, 213, 214 und ständig).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (in diesem Sinne auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.2.1998 - 4 K 8/97 -, ZKF 1999, 111, 112).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Insoweit ist durchaus in dem die Verlustzuweisung betreffenden Bereich von einer groben Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei der Gebührenbemessung vergleichbaren Lage und mithin von einer Verletzung des Äquivalenzprinzips auszugehen (vgl. dazu allgem. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54, 55ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Erhebung einer lenkenden Gebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Er hat dabei aber zugleich darauf abgehoben, daß sich bei der Kostenzuordnung auch Schranken aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichbehandlungsgebot ergeben (dazu der Normenkontrollbeschluß vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Sie ist daher auch von der in diesem Bereich bestehenden weiten Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers (dazu der Normenkontrollbeschluß des Senats vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142 und ständig) gedeckt.
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Dass der Antragsgegner die Entsorgungsgebühr als Jahresgebühr erhebt, begegnet deshalb ebenso wenig Bedenken wie der Umstand, dass nur Teilleistungen der Einrichtung mit einer einheitlichen Gebühr erfasst werden (VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 16.06.1999, NVwZ-RR 2000, 51 = VBlBW 1999, 425).

    Dass hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne Weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996, BWGZ 1997, 540; NK-Beschl. v. 16.06.1999, a.a.O.).

    Entsprechend wird in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 10/1924, S. 38) auch ausgeführt, dass die Lenkungsziele neben den abgaberechtlichen Grundsätzen berücksichtigt werden sollen (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 16.06.1999, a.a.O.; NK-Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.; zur zulässigen Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, DVBl. 2001, 488 = BayVBl. 2001, 407 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94; BVerfG, Beschl. v. 10.03.1998, BVerfGE 97, 332 = NVwZ 1998 = DVBl. 1998, 699).

    Der Antragsgegner hat vorliegend durch die Anknüpfung an die Abfuhrhäufigkeit und an das Behältervolumen - mithin durch eine Regelung des Gebührenmaßstabs - den Vermeidungs- und Verwertungsanreiz angestrebt (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 16.06.1999, a.a.O.; NK-Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.; vgl. auch Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, a.a.O. § 6 RdNr. 343 Buchst. a; Faiss, Kommunalabgabenrecht in Bad.-Württ., § 9 KAG RdNr. 47.; Seeger/Gössl, a.a.O., § 9 15 c, S. 112c, u. bb, S. 112e).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Sehen die gebührenrechtlichen Bestimmungen einer Abfallsatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor, können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - a.a.O.; Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51).

    Mit dem Begriff des Gebührentatbestandes werden nur die Voraussetzungen angesprochen, die erfüllt sein müssen, damit die Gebührenpflicht des Benutzers dem Grunde nach entsteht (dazu der NK-Beschluss des Senats vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O.).

    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen:

    Die Heranziehung Betroffener zur Abgeltung verbrauchsunabhängiger Vorhaltekosten durch Zahlung einer Grundgebühr ist durch die Erwägung gerechtfertigt, dass die Betroffenen die Abfallentsorgungseinrichtung jederzeit in Anspruch nehmen können (VGH Bad.-Württ., Senatsbeschl. v. 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425, 426 = NVwZ-RR 2000, 51, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Sieht eine Gebührensatzung - wie die streitgegenständlichen Abfallwirtschaftssatzungen - verschiedene Benutzergruppen oder Teilleistungsbereiche mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben vor und belastet sie die Benutzer eines Teilleistungsbereichs mit Kosten eines anderen, selbständig nutzbaren Teilleistungsbereichs, kann dies gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, wenn diese Quersubventionierung nicht - etwa durch einen zulässigen Lenkungszweck (vgl. für Abfallgebühren § 18 Abs. 1 Nr. 1 KAG) - sachlich gerechtfertigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - juris Rn. 83 ff. zum unrechtmäßigen Ausgleich eines Defizits bei den Gebühren für Selbstanlieferer gewerblicher Abfälle durch einen entsprechend erhöhten Gebührensatz bei den Hausmüllgebühren; Beschluss vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95 - juris Rn. 20 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, juris Rn. 33 ff. zur zulässigen Quersubventionierung der Gebühren für die Biotonne; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 9; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1, § 18 Anm. 5 f.; Hafner, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in Baden-Württemberg, 10.01 Nr. 1.3, 10.03 Nr. 2, 12.05 Nr. 1.2; zum nordrhein-westfälischen Landesrecht Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG fordert das Äquivalenzprinzip, dass die Gebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen ist, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren zu zahlen sind (st. Rspr. des Senats, z.B. NK-Beschluss vom 16.6.1999, aaO).

    Ob dies auch für den Anreiz über den - vom Gesetz im Übrigen nicht erwähnten - Gebührensatz gilt, kann hier offen bleiben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540 und NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, BWGZ 1999, 869 ff.; Bullinger, VBlBW 1998, 372).

    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenberechnung nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenberechnung in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, BWGZ 1999, 869 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    Selbst wenn man dem jedoch nicht folgt, sondern das Kostenüberschreitungsverbot auch bei der Erhebung von Teilleistungsgebühren lediglich auf die Kosten der gesamten Einrichtung bezieht (so wohl OVG Münster, Urt. v. 1.7.1997 - 9 A 3556/96 - KStZ 2000, 87 ff., unklar: VGH Mannheim Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51 ff = DVBl. 1999, 1669 (Leitsatz) und v. 29.10.2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286 ff, jeweils zu Abfallgebühren, und VG Düsseldorf, Urt. v. 1.7.2002 - 23 K 1212/00 - zu einer Friedhofsgebühr) und in der sich hier ergebenden Kostenüberschreitung auch noch keinen Verstoß gegen das in § 5 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKAG enthaltene Äquivalenzprinzip sieht, wonach der Gebührentatbestand nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbachten Leistung stehen darf, ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Dementsprechend hat der Beklagte auf Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - VBlBW 1999, 425 und Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540) die den beiden Gebührenmaßstäben zugrunde liegenden Gebührensätze in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt und die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung den beiden Benutzergruppen zugeordnet mit der Folge einer unterschiedlich hohen Grundgebühr für die Gruppen.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Es hat somit noch Auswirkungen auf gegenwärtige Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, NVwZ-RR 2000, 51; Ziekow, a. a. O., § 47 Rdnr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

    § 12 Abs. 4 NAbfG enthält eine Durchbrechung des - wegen der Erforderlichkeit der Leistungsproportionalität - an sich gebührenrechtlich bestehenden und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 - DVBl. 1999, 1669, 1670; Hess.VGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - DVBl. 1999, 1669; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - ebenso Quaas, KStZ 1999, 143) anerkannten Grundsatzes, dass bei der Bildung von Teilleistungsbereichen mit getrennten Gebührensätzen und Gebührenmaßstäben die jeweils in einem Teilleistungsbereich anfallenden Kosten nur diesem Bereich zugerechnet werden dürfen, dass also Kosten in einem Teilleistungsbereich nicht durch eine Erhöhung der Gebühr für einen anderen Teilleistungsbereich refinanziert werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

  • VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07

    Haftung für Müllgebühr bei Wohnungseigentümergemeinschaft

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

  • VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 11137/01
  • VG Freiburg, 20.03.2000 - 3 K 2780/99

    Grundsatz der Kostendeckung bei Meldeauskünften

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