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   BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99   

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BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99 (https://dejure.org/1999,47)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 C 13.99 (https://dejure.org/1999,47)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 C 13.99 (https://dejure.org/1999,47)
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Straftäter mit jugoslawischer und griechischer Staatsangehörigkeit

§ 45 AuslG, Ausweisung trotz mangelnder Kenntnisse der Sprache des Ziellandes: § 46 Nr. 2 AuslG, § 12 AufenthG/EWG, Art. 39, 46 EG, Abwägung nach § 45 Abs. 2 AuslG;

§ 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG verdrängt (als Spezialregelung) § 49 LVwVfG, nicht jedoch § 48 LVwVfG;

(Neu-)Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: § 12 AufenthG/EWG, Nichtberücksichtigung von getilgten Straftaten gem. § 51 BZRG, Nichtberücksichtigung von Strafverfahren, die gem. § 153 StPO eingestellt worden sind;

Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG gilt auch für das AufenthG/EWG (§ 15 AufenthG/EWG), Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG wegen Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrecht (Art. 10 EG): keine Pflicht des EG-Ausländers, vor Erteilung einer EG-Aufenthaltserlaubnis auszureisen;

§ 40 VwVfG, § 114 VwGO, zur Zulässigkeit einer "Doppelbegründung" einer Ermessensentscheidung, wenn die Behörde sich nicht festlegen will, ob es sich um eine Regelausweisung (§ 47 Abs. 2 AuslG) handelt;

Abgrenzung zwischen im Revisionsverfahren unzulässiger Klageänderung (§ 142 Abs. 1 VwGO, vgl. auch § 168 S. 1 SGG, § 123 Abs. 1 FGO) und zulässiger Klageerweiterung (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 ZPO, vgl. auch § 99 Abs. 3 SGG)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AufenthG/EWG § 1 Abs. 4, §§ 3 bis 7 a, 10, 12 Abs. 1, § 15; AuslG § 8 Abs. 2, § 30 Abs. 4, § 45 Abs. 1 und 2, § 46 Nr. 2, § 47 Abs. 2 Nr. 1 (a. F.), § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 1; BZRG ... § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e, Abs. 2, § 47 Abs. 1, § 51 Abs. 1; EMRK Art. 8; ENA Art. 3; LVwVfG BW §§ 48, 49; Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland Art. 2 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; Befristung der Ausweisungswirkungen; Freizügigkeit; Freizügigkeitsberechtigung; Rücknahme; Sperrwirkung; Widerruf.

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Aufhebung einer von dem Beigeladenen verfügten unbefristeten Ausweisung - Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erfordernis des Einvernehmens der Ausländerbehörde bei Maßnahmen gegen einen Ausländer, der nicht im Besitz einer ...

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnisin der EG - Ausreise - Ausweisungsverfügung - Ausweisungswirkungen - Befristung der Ausweisungswirkungen - Freizügigkeit - Freizügigkeitsberechtigung - Rücknahme - Sperrwirkung - Widerruf

  • Judicialis

    LVwVfG BW § 48; ; LVwVfG BW § ... 49; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 4; ; AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 45 Abs. 2; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 1 (a.F.); ; AuslG § 47 Abs. 2; ; AuslG § 48 Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; AufenthG/EWG § 1 Abs. 4; ; AufenthG/EWG §§ 3 bis 7 a; ; AufenthG/EWG § 10; ; AufenthG/EWG § 12 Abs. 1; ; AufenthG/EWG § 15; ; ENA Art. 3; ; Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland Art. 2 Abs. 3; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e; ; BZRG § 46 Abs. 2; ; BZRG § 47 Abs. 1; ; BZRG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; Befristung der Ausweisungswirkungen; Freizügigkeit; Freizügigkeitsberechtigung; Rücknahme; Sperrwirkung; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 140
  • NVwZ 2000, 294
  • NVwZ 2000, 688
  • VBlBW 2000, 273
  • DVBl 2000, 429
  • DÖV 2000, 427
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Ist die Ausweisung nach Auffassung der Ausländerbehörde im Sinne des § 47 Abs. 2 AuslG als Regelfall geboten, darf sie hilfsweise auch von einem Ausnahmefall ausgehen und die Ausweisung auf eine Ermessensentscheidung stützen (Urteil vom 19. November 1996, a.a.O.).

    Entscheidend ist, daß sie bei ihrer Ermessensabwägung alle diejenigen Gesichtspunkte in den Blick genommen und zutreffend gewürdigt hat, die bei einer Ermessensentscheidung zu beachten sind, insbesondere die in § 45 Abs. 2 AuslG - wenn auch nicht abschließend (Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 5) - aufgeführten Belange des Ausländers.

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Eine solche Ausweisung setzt voraus, daß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß die Maßnahme auch sonst verhältnismäßig ist (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - Rs C-348/96 - InfAuslR 1999, 165).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Denn der Kläger ist nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern lediglich zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die vom Begriff der Freiheitsstrafe im Sinne des damaligen § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht umfaßt war (Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11, S. 14 ff. = InfAuslR 1997, 152).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Eine solche Ausweisung setzt voraus, daß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß die Maßnahme auch sonst verhältnismäßig ist (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - Rs C-348/96 - InfAuslR 1999, 165).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Die Voraussetzungen dafür entsprechen nach der Rechtsprechung des Senats denen der schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG (Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 ), die nach dem oben Ausgeführten erfüllt sind.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Durch seine wiederholten vorsätzlichen Verstöße gegen Strafvorschriften, die zur Verhängung von Jugendstrafen geführt haben, hat der Kläger diesen Ausweisungstatbestand verwirklicht (vgl. dazu Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 ; Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Durch seine wiederholten vorsätzlichen Verstöße gegen Strafvorschriften, die zur Verhängung von Jugendstrafen geführt haben, hat der Kläger diesen Ausweisungstatbestand verwirklicht (vgl. dazu Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 ; Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Die Geltung der Sperrwirkung gegenüber ausgewiesenen Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten ist mit dem gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrecht vereinbar, denn dieses Recht wird nicht eingeschränkt, weil der Ausländer spätestens bei Fortfall der die Einschränkung der Freizügigkeit rechtfertigenden Gründe die Befristung der Ausweisungswirkungen verlangen kann (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2; Hailbronner, Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 5).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Das Berufungsgericht hat zu Recht dargelegt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung mit Rücksicht auf das Gewicht des Ausweisungsanlasses und der Schwere der vom Kläger ausgehenden Gefährdung die Ausweisung rechtsfehlerfrei aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für gerechtfertigt erachtet hat (vgl. dazu Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
    Solange die Wirkungen der Ausweisung Bestand haben, darf auch ein grundsätzlich Freizügigkeitsberechtigter nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten; hält er sich gleichwohl hier auf, so bleibt er ausreisepflichtig und sein Aufenthalt ist unerlaubt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 18. Mai 1982 - Rs 115 und 116/81 - NJW 1983, 1250 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97

    Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Die an der "Altausweisung" eines nunmehrigen Unionsbürgers anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union (hier: Polen zum 1. Mai 2004), dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 und dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG wirksam (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1999 - 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 und vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 14 f.).

    Dem gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrecht war dadurch Rechnung getragen, dass der Ausländer spätestens bei Fortfall der die Einschränkung der Freizügigkeit rechtfertigenden Gründe die Befristung der Ausweisungswirkungen verlangen konnte (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140, 149 f.).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Denn typischerweise genügt eine zeitlich befristete Ausweisung zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten präventiven Zwecke (Urteile vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 und vom 11. August 2000 - BVerwG 1 C 5.00 - BVerwGE 111, 369 ).

    Die Befristung der Wirkungen der Ausweisung setzte nach den bisher geltenden Vorschriften grundsätzlich die vorherige Ausreise des Ausländers voraus (Beschluss vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5; Urteil vom 7. Dezember 1999 a.a.O. S. 147; vgl. auch BTDrucks 11/6321 S. 57 zu § 8 Abs. 2 AuslG 1990).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    a) Die Rücknahme einer Ausweisung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG ist neben der Befristung ihrer gesetzlichen Wirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 6 AufenthG bzw. § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 FreizügG/EU möglich; denn die Rechtsgrundlagen von Rücknahme und Befristung unterscheiden sich sowohl in den Voraussetzungen als auch in den Rechtsfolgen (Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

    Diese Vorgehensweise macht eine Ausweisungsverfügung nicht rechtsfehlerhaft, auch wenn die spätere Prüfung ergeben sollte, dass ein Regelfall vorlag (vgl. die Urteile vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 11 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

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