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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00   

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https://dejure.org/2000,6319
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00 (https://dejure.org/2000,6319)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 5 S 444/00 (https://dejure.org/2000,6319)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 (https://dejure.org/2000,6319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorhabenplan und Erschließungsplan - kein Anspruch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruch des Vorhabenträgers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die beantragte Einleitung des Bebauungsplanverfahrens; Anfechtbarkeit der gemeindlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Baurecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Entscheidung der Gemeinde über die Einleitung des B-planverfahrens auf Antrag eines Vorhabenträgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 306 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1060
  • VBlBW 2000, 365
  • DÖV 2000, 966
  • BauR 2000, 1704
  • ZfBR 2000, 417
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 8 S 1001/87

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00
    Andernfalls ist der Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines solchen Rechtsbehelfs begriffsnotwendig ausgeschlossen; ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO geht dann ebenso ins Leere wie ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend dieser Vorschrift (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.08.1987 - 8 S 1001/87 -, VBlBW 1988, 146 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00
    Dieses Merkmal ist nur dann erfüllt, wenn die Behörde nach dem objektiven Sinngehalt ihrer Entscheidung Rechte und/oder Pflichten "regelt", d.h. begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt (BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355/364; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 9 RdNr. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.10.1996 - 4 B 180.96 -, BauR 1997, 263 = PBauE § 2 Abs. 3 BauGB Nr. 5) folgt aus dem Sinnzusammenhang dieser Bestimmungen, dass nicht nur ein hierauf gerichteter Anspruch ausgeschlossen ist, sondern auch der Anspruch, ein Verfahren, das zur Erreichung eines dieser Zwecke begonnen worden ist, fortzusetzen.
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Ein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrages oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht nicht (vgl. Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 9. Aufl. 2005 § 12 Rn. 3, 22; s. auch denselben in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB Loseblattausgabe Stand Januar 2006 § 12 Rn. 111, 114 ff; Gaentzsch in BerlKomm. BauGB Loseblattausgabe Stand August 2002 § 12 Rn. 16; vgl. auch VGH Bad.-Württ. ZfBR 2000, 417).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Ein von der Klägerin mit dem Ziel angestrengtes vorläufiges Rechtsschutzverfahren, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gebiet "Oberlohn" auszusetzen, blieb erfolglos (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 -, VBlBW 2000, 365).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Ein Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gebiet Oberlohn aufzuhalten, blieb ohne Erfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 - VBlBW 2000, 365).
  • VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 4 K 17.953

    Ermessen der Gemeinde bezüglich Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

    Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob vorliegend eine Versagungsgegenklage statthaft ist (so etwa Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2017, § 12 Rn. 165; Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 12 Rn. 44) oder eine Leistungsklage hätte erhoben werden müssen (so VGH Mannheim, B.v. 22.3.2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 2 ff; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weis, BauGB/BauNVO, 7. Auflage 2013, § 12 Rn. 64 m.w.N.).

    Sie nimmt dann an der Abstimmung i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht teil, so dass der Weg zur Erarbeitung eines Vorhaben- und Erschließungsplans nicht eröffnet ist (vgl. VGH Mannheim, B.v. 22.3.2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 3).

    Dadurch wird die gewünschte Privatinitiative gegenüber einer möglichen - angesichts bereits stattgefundener Abstimmungen und Vorverhandlungen unvertretbaren - "Entscheidungsunfreundlichkeit" der Gemeinde geschützt (vgl. VGH Mannheim, B.v. 22.3.2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19

    Vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Konkurrentenschutz; Abschluss eines

    Ein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrages oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht daher nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 6; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 12 BauGB Rn. 50; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 42b; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 12 BauGB Rn. 109).

    Da ein Vorhabenträger selbst bei intensiver Abstimmung kein subjektives Recht oder rechtlich geschütztes Interesse auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens besitzt, erschöpft sich seine Rechtsposition in einem Anspruch darauf, dass die Gemeinde überhaupt entscheidet, ob sie das Satzungsverfahren einleitet, und damit eine Grundlage für die Beurteilung des Risikos weiterer Investitionen durch den Vorhabenträger schafft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 - a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18

    Feststellungklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vertragsverhandlungen;

    Ob die Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Verwaltungsakt anzusehen ist (so Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB 139. EL August 2020, § 12 Rn. 112; verneinend VGH BW, Beschl. v. 22. März 2000 - 5 S 444/00 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.), bedarf dabei keiner Entscheidung.

    42 Auch nach der Entscheidung über die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB behält die Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit die uneingeschränkte Verfahrensherrschaft, innerhalb der ihr die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch eines Bauleitverfahrens obliegt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 22. März 2000 a. a. O., juris Rn. 5; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., § 12 Rn. 114 f.).

  • VG Freiburg, 14.12.2010 - 3 K 2002/09

    Einfacher statt vorhabenbezogener Bebauungsplan

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob diese Bestimmung dem Vorhabenträger lediglich das Recht einräumt, dass die Gemeinde ihn nach den Vorarbeiten nicht über das weitere Vorgehen im Unklaren lässt, sondern entscheidet, ob sie das Planaufstellungsverfahren einleiten will (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 -, VBlBW 2000, 365) oder ob sie weitergehend auch verpflichtet ist, zu prüfen, ob sich der Vorhaben- und Erschließungsplan in ihr städtebauliches Konzept einfügt oder ggf. doch so verändert werden kann, dass er ihren städtebaulichen Vorstellungen entspricht (vgl. Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm. - EZB -, RN 109 und 111 zu § 12 BauGB, Stand: Mai 2007).

    Dafür spricht auch § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach auf die Aufstellung von Bebauungsplänen kein Anspruch besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann (vgl. dazu erneut VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 -, VBlBW 2000, 365 und Krautzberger in EZB, RN 111 zu § 12 BauGB, Stand: Mai 2007).

  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Ein vor der erkennenden Kammer durchgeführtes vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen der Nichtberücksichtigung dieses Begehrens blieb erfolglos (Beschluss vom 10.01.2000 - 6 K 2326/99 - bestätigt mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22.03.2000 - 5 S 444/00 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 3 MB 7/23

    Beschwerdebefugnis eines Beigeladenen im Rechtsmittelverfahren

    Die Regelung des § 12 Abs. 2 BauGB dient somit dem Interesse des Vorhabenträgers, der die Planung mit der Gemeinde abgestimmt und Vorarbeiten geleistet hat oder noch kostspielige Gutachten beibringen muss (VGH Mannheim, Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 -, juris Rn. 4).

    Der Vorhabenträger hat ein Initiativrecht und einen Anspruch auf Befassung und Entscheidung durch die Gemeinde, aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt der Entscheidung (VGH Mannheim, Beschl. v. 22.03.2000 - 5 S 444/00 -, juris Rn. 6; Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 15. Aufl. 2022, BauGB § 12 Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 1 LA 150/06

    Mitteilung von der Nichtfortführung des Bebauungsplanverfahrens ist kein

    Nur über die Frage, ob die Entscheidung über die "Einleitung des Bebauungsplanverfahrens" (gemeint ist: eines, das nach § 12 BauGB durchgeführt wird) einen Verwaltungsakt darstellt, herrscht Streit (vgl. einerseits z. B. BW-VGH, B. v. 22.3.2000 - 5 S 444/00 -, ZfBR 2000, 417 = NVwZ 2000, 1060 = BRS 63 Nr. 40, andererseits Ernst/Zinkahn/Bielenberg-Krautzberger, § 12 Rdnr. 112 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Aachen, 06.02.2006 - 3 K 1350/05

    Beendigung einer Planungsvereinbarung bzw. eines städtebaulichen Vertrags durch

  • VG Cottbus, 11.08.2020 - 5 K 2064/16

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

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