Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9634
VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99 (https://dejure.org/1999,9634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.1999 - 3 S 1393/99 (https://dejure.org/1999,9634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 3 S 1393/99 (https://dejure.org/1999,9634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 76
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen Nachbarrechte; Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99
    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89

    Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99
    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • OVG Berlin, 26.07.1996 - 2 B 32.93

    Stellplatz; Hinterliegergrundstück; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99
    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99
    Bei der Bestimmung des Maßes dessen, wann eine Störung "erheblich" bzw. was an Störungen billigerweise noch zumutbar und hinzunehmen ist, kommt es auf das Ergebnis einer situationsbezogenen Abwägung und einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen an (vgl. zu der Situation bei immissionsschutzrechtlichen Abwehransprüchen, BVerwG 79, 254 (260); BVerwG, NJW 1989, 1291).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Daneben sind ebenso von Bedeutung die Lage und Beschaffenheit des Nachbargrundstücks wie überhaupt die durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbargrundstücks (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.1999 - 3 S 1393/99 - VBlBW 2000, 76, juris Rn. 30; Beschluss vom 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275, juris Rn. 10; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 37 Rn. 98 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

    Als erheblich werden nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler das Urteil des Senats vom 02.07.1999 - 3 S 1393/99 -, VBlBW 2000, 76 m.w.N.) nur solche Störungen betrachtet, die das Maß des für die Umgebung billigerweise Zumutbaren überschreiten.

    Daneben sind ebenso von Bedeutung die Lage und Beschaffenheit des Nachbargrundstücks, wie überhaupt die durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbargrundstücks (vgl. wiederum Urteil des Senats vom 02.07.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Ob das Bauvorhaben noch gegen weitere, dem Schutz der Klägerin dienende Vorschriften, etwa des Bauordnungsrechts, verstößt (vgl. § 37 Abs. 7 Satz 2 LBO a.F.; hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.07.1999 - 3 S 1393/99 -, VBlBW 2000, 76, v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 -, VBlBW 2014, 275 u. v. 10.01.2008 - 3 S 2775/07 -, NVwZ-RR 2008, 600), kann der Senat danach offen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    So werden bei der Beurteilung insbesondere die Gebietsart, der konkrete Standort, die Zahl und die Benutzungsart der Stellplätze, die Art und Weise der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum sowie die Funktion der Stellplätze als "notwendige" oder zusätzliche Stellplätze eine Rolle spielen (BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - NVwZ 2003, 1516; Urt. d. Senats v. 2.7.1999 - 3 S 1393/99 - VBlBW 2000, 76 m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 37 Rn. 108; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Busch/Hager/Gammerl, LBO, 6. Aufl., § 37 Rn. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Deshalb liegt auch kein Verstoß gegen die grundsätzlich nachbarschützende Vorschrift des § 37 Abs. 7 Satz 2 LBO über die Nutzung von Stellplätzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.07.1999 - 3 S 1393/99 - VBlBW 2000, 76) vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Daneben sind ebenso von Bedeutung die Lage und Beschaffenheit des Nachbargrundstücks wie überhaupt die durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbargrundstücks (vgl. Senatsbeschluss vom 1.4.2019 - 5 S 2102/18 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.1999 - 3 S 1393/99 - VBlBW 2000, 76, juris Rn. 30; Beschluss vom 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275, juris Rn. 10; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 37 Rn. 98 ff.).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Nach dieser Vorschrift, die auch dem Nachbarschutz dient ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.07.1999, VBlBW 2000, 76, und Beschluss vom 26.04.2002, NVwZ-RR 2003, 335; Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 112 ), darf die Nutzung von Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen; sie darf auch das Spielen auf Kinderspielplätzen, das Wohnen und das Arbeiten, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm, Abgase oder Gerüche nicht erheblich stören.
  • BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99

    Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen

    BVerwG 4 B 79.99 VGH 3 S 1393/99.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13

    Zum nachbarlichen Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung wegen der Nutzung

    4 b) Soweit die Antragsteller geltend machen, dass die Genehmigung der Tiefgarage zu einer "nicht hinnehmbaren Nutzung" ihres Grundstücks führe, ist darauf hinzuweisen, dass notwendige Stellplätze - wie sie hier in der geplanten Tiefgarage vorgesehen sind - selbst in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1999 - 3 S 1393/99 -VBlBW 2000, 76), so dass sie von den Nachbarn - hier den Antragstellern -hinzunehmen sind.
  • OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00

    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

    Hier ist das Maß des Zumutbaren für die Bewohner der Wohnungen in der Südseite des bereits errichteten und für die künftigen Bewohner der Wohnungen der Nordseite des geplanten Wohnhauses überschritten, obwohl es sich bei den Stellplätzen um notwendige Stellplätze i.S.v. § 49 Abs. 1 SächsBO handelt, von deren Zumutbarkeit grundsätzlich auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.1999, BRS 62 Nr. 150; OVG Rh. -Pf., Beschl. v. 27.6.2002, BauR 2003, 368).
  • OVG Hamburg, 15.05.2001 - 2 Bs 121/01
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11880
VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98 (https://dejure.org/1999,11880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.1999 - 8 S 3236/98 (https://dejure.org/1999,11880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 8 S 3236/98 (https://dejure.org/1999,11880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 6; FStrG §§ 8, 8a
    Direkte Zufahrt zu einer Bundesstraße; Erschwerte Erreichbarkeit eines Grundstücks

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 76
  • ZfBR 2000, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Ein Abwägungsfehler wäre aber selbst dann zu verneinen, wenn man unterstellt, daß eine Geschoßfläche von 4000 qm tatsächlich zu wenig ist, um den Betrieb in der angestrebten Form weiterzuführen, da das, was die Gemeinde nicht "sieht" und was sie unter den gegebenen Umständen auch nicht "zu sehen" braucht, von ihr bei der Abwägung nicht berücksichtigt werden kann und auch nicht berücksichtigt werden muß (BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87, 104; Urt. v. 13.9.1985 - 4 C 64.80 -, BRS 44 Nr. 20).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Die Antragsbefugnis der Antragstellerin ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Abwägungsgebot, das hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, drittschützende Wirkung hat (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, ZfBR 1999, 39; Urt. des Senats v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 - BauR 1998, 85 = PBauE § 47 VwGO Abs. 2 Nr. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Die Antragsbefugnis der Antragstellerin ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Abwägungsgebot, das hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, drittschützende Wirkung hat (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, ZfBR 1999, 39; Urt. des Senats v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 - BauR 1998, 85 = PBauE § 47 VwGO Abs. 2 Nr. 39).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Die von der Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Ein Abwägungsfehler wäre aber selbst dann zu verneinen, wenn man unterstellt, daß eine Geschoßfläche von 4000 qm tatsächlich zu wenig ist, um den Betrieb in der angestrebten Form weiterzuführen, da das, was die Gemeinde nicht "sieht" und was sie unter den gegebenen Umständen auch nicht "zu sehen" braucht, von ihr bei der Abwägung nicht berücksichtigt werden kann und auch nicht berücksichtigt werden muß (BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87, 104; Urt. v. 13.9.1985 - 4 C 64.80 -, BRS 44 Nr. 20).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Die Antragsbefugnis ist in einem solchen Fall regelmäßig gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, ZfBR 1998, 205 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 42; Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, ZfBR 1997, 314 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 40).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1999 - 8 S 3236/98
    Die Antragsbefugnis ist in einem solchen Fall regelmäßig gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, ZfBR 1998, 205 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 42; Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, ZfBR 1997, 314 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 40).
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