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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00   

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https://dejure.org/2000,19791
VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00 (https://dejure.org/2000,19791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2000 - 2 S 132/00 (https://dejure.org/2000,19791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 2 S 132/00 (https://dejure.org/2000,19791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung - Gebührenbemessung für Benutzung einer Deponie für Bodenaushub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Deponiegebühr nach der Lkw-Achszahl berechnet werden? (IBR 2001, 90)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92

    Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00
    Der Maßstab muss aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (vgl. VGH Bad.-Württ., NKU vom 11.5.1995 - 2 S 2568/92 -, BWGZ 1995, 552).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00
    Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa NKU vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00
    Für die beiden abgelaufenen Jahre 1997 und 1998 hätten dabei die tatsächlichen Daten zugrunde gelegt werden müssen, weil bei einem rückwirkenden Erlass einer Gebührensatzung im Rahmen der Gebührenkalkulation für Schätzungen kein Raum mehr ist, wenn die tatsächlichen gebührenfähigen Kosten und Benutzungseinheiten in ihrem Umfang feststehen (vgl. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/96 -, BWGZ 1997, 891; Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Kommentar, § 9 Anm. 6 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf aber nicht offensichtlich ungeeignet sein, d.h. er muss Umständen oder Verhältnissen entnommen worden sein, die mit der Art der Benutzung in Zusammenhang stehen, und auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2000 - 2 S 132/00 - VBlBW 2001, 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01

    Abwassergebühr für Kleinkläranlage; gerichtliche Bezugnahme auf behördliche

    Der Maßstab muss aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 26.6.2000 - 2 S 132/00 - Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Die für die Antragsbefugnis zu fordernde Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist daher gegeben (dazu u.a. NKBeschl. des Senats vom 26.6.2000 - 2 S 132/00 -, BWGZ 2000, 852 und VBlBW 2001, 21).
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