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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99   

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VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99 (https://dejure.org/2000,2525)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 (https://dejure.org/2000,2525)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 8 S 2477/99 (https://dejure.org/2000,2525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Regionalplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollklage gegen die Änderung des für die Region Stuttgart geltenden Regionalplanes im Bereich Messe/Flughafen; Antragsbefugnis; Gesonderte Aufstellung oder Fortschreibung von fachlichen oder räumlichen Teilen eines Regionalplans; Wichtiger Grund und Einfügung ...

  • Judicialis

    LplG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; LplG § 9 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderes Verwaltungsrecht - Landesplanungsgesetz , Regionalplan, Teilfortschreibung, regionalbedeutsames Infrastrukturvorhaben, Standortausweisung, Gemeindliches Selbstverwaltungsrecht, Abwägung, Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 125 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 266
  • ZfBR 2001, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Gesetzlichen Eingriffen sind allerdings Grenzen gesetzt: Sie dürfen den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht antasten und haben außerhalb des Kernbereichs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107, 119 f.; Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298, 313 f.; Nordrhein-Westfäl. VerfGH, Urt. v. 11.7.1995 - VerfGH 21/93 - NVwZ 1996, 262).

    Ob und inwieweit die Planungshoheit zu dem unantastbaren Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie gehört, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987, a.a.O., S. 118 f.; Beschl. v. 7.10.1980, a.a.O., S. 312 f.).

    Der Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie ist daher nicht verletzt, wenn ein Gesetz nur zu Einschränkungen der Planungshoheit einzelner Gemeinden in räumlich klar abgegrenzten Gebieten ermächtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987, a.a.O., S. 119).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Planungsentscheidungen der vorliegenden Art, mit denen in die Planungshoheit einer Gemeinde eingegriffen wird, nicht nur darauf überprüfbar, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich berührten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind, sondern auch darauf, ob das auf diese Weise gefundene Ergebnis das Willkürverbot beachtet und verhältnismäßig ist, insbesondere der Bedeutung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie Rechnung trägt (vgl. Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107, 121 f. = NVwZ 1988, 47; unter Hinweis auf Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298, 319 ff. und Beschl. v. 17.1.1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195, 202).

    Die Beeinträchtigung ihrer eigenen Planungen sind der Antragstellerin umso mehr zumutbar, als nach der Rechtsprechung des BVerfG Gemeinden mit seltenen oder gar einmaligen Standortvorteilen schon von ihrer geographischen Lage her einer gewissen "Situationsgebundenheit" unterliegen (Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Gesetzlichen Eingriffen sind allerdings Grenzen gesetzt: Sie dürfen den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht antasten und haben außerhalb des Kernbereichs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107, 119 f.; Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298, 313 f.; Nordrhein-Westfäl. VerfGH, Urt. v. 11.7.1995 - VerfGH 21/93 - NVwZ 1996, 262).

    Ob und inwieweit die Planungshoheit zu dem unantastbaren Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie gehört, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987, a.a.O., S. 118 f.; Beschl. v. 7.10.1980, a.a.O., S. 312 f.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Planungsentscheidungen der vorliegenden Art, mit denen in die Planungshoheit einer Gemeinde eingegriffen wird, nicht nur darauf überprüfbar, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich berührten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind, sondern auch darauf, ob das auf diese Weise gefundene Ergebnis das Willkürverbot beachtet und verhältnismäßig ist, insbesondere der Bedeutung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie Rechnung trägt (vgl. Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107, 121 f. = NVwZ 1988, 47; unter Hinweis auf Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298, 319 ff. und Beschl. v. 17.1.1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195, 202).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Mit der in § 1 Abs. 2 FStrAbG getroffenen Feststellung, dass die in dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommenen Bau- und Ausbauvorhaben den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG entsprechen, bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Bedarfsplanung nicht lediglich ein Instrument der Finanzplanung mit allein haushaltsrechtlichen Wirkungen ist und ihr deshalb für die Frage der Planrechtfertigung nicht nur indizielle Bedeutung zukommt (so noch die frühere Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des dritten Rechtsbereinigungsgesetzes, mit dem die Vorschrift in das FStrAbG eingefügt wurde, vgl. BVerwG, Urt. vom 22.3.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166, 168).

    Der von § 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG vorausgesetzte Bedarf ist nicht erst dann gegeben, wenn das Vorhaben zwingend notwendig ist, ausreichend ist vielmehr, dass es vernünftigerweise geboten ist (vgl. zu der erforderlichen Planrechtfertigung eines Verkehrsvorhabens BVerwG, Urt. 20.10.1989 - 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31, 36; Urt. v. 22.3.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166, 170).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 2 S 315/94

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für mit Transformatorstation bebautes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Ein dahingehendes Verständnis ist umso weniger gerechtfertigt, als die Regionalplanung in Baden-Württemberg keine aus der Landesplanung herausgelöste, zwischen ihr und der Bauleitplanung stehende selbständige Planungsebene, sondern ein Bestandteil dieser Planung ist (Senatsbeschl. v. 19.6.1998 - 8 S 1093/98 - VBlBW 1998, 461, 463; Bielenberg/Erbguth/Runkel, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, M 250, Rn. 8; Groß, Der Verband Region Stuttgart, VBlBW 1994, 429, 432).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Unter Hinweis darauf hat der 5. Senat des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NuR 1992, 335) die unmittelbare Geltung der Eingriffsregelung für einen Bebauungsplan verneint, aber dennoch angenommen, dass bereits ein solcher Plan - gewissermaßen vorwirkend - die Durchsetzung dieser Vorschriften in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sicherstellen müsse.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, auf die Regionalplanung Einfluss zu nehmen und ihre eigenen Planungsvorstellungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329, 335 = PBauE § 1 Abs. 4 BauGB Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Ein dahingehendes Verständnis ist umso weniger gerechtfertigt, als die Regionalplanung in Baden-Württemberg keine aus der Landesplanung herausgelöste, zwischen ihr und der Bauleitplanung stehende selbständige Planungsebene, sondern ein Bestandteil dieser Planung ist (Senatsbeschl. v. 19.6.1998 - 8 S 1093/98 - VBlBW 1998, 461, 463; Bielenberg/Erbguth/Runkel, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, M 250, Rn. 8; Groß, Der Verband Region Stuttgart, VBlBW 1994, 429, 432).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Der Umstand, dass die Behörde im Verhältnis zu Dritten für die Rechtmäßigkeit der in ihre eigene Entscheidung eingehenden Standortauswahl einzustehen hat, ohne sich auf die Vorgaben durch den Regionalplan berufen zu können (vgl. zum Verhältnis zwischen der vom Bundesminister für Verkehr getroffene Linienführungsbestimmung und der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung BVerwG, Urt. v. v. 26.8.1981 - 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342; Urt. v. 10.4.1997 - 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236), ändert daran nichts.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Die vom Antragsgegner getroffene Entscheidung ist demnach gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt worden musste, ob die Bedeutung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den betroffenen öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Planungsentscheidungen der vorliegenden Art, mit denen in die Planungshoheit einer Gemeinde eingegriffen wird, nicht nur darauf überprüfbar, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich berührten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind, sondern auch darauf, ob das auf diese Weise gefundene Ergebnis das Willkürverbot beachtet und verhältnismäßig ist, insbesondere der Bedeutung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie Rechnung trägt (vgl. Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107, 121 f. = NVwZ 1988, 47; unter Hinweis auf Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298, 319 ff. und Beschl. v. 17.1.1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195, 202).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.07.1995 - VerfGH 21/93

    Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold zurückgewiesen

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

  • VGH Bayern, 04.04.1995 - 8 N 90.1696

    Landesplanung: Mitwirkung einer Gemeinde bei Aufstellung eines Regionalplans

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Das Normenkontrollgericht hat den Antrag mit Urteil vom 19. Dezember 2000 (VBlBW 2001, 266) abgelehnt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Standortausweisungen fänden ihre Rechtsgrundlage in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LplG.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Unter Infrastruktur sind alle staatlichen und privaten Einrichtungen zu verstehen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000 - 8 S 2477/99 - VBlBW 2001, 266; Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag, 5. Aufl., Mannheim 2013).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der

    Dies zeigt im Übrigen deutlich das regionalplanerische Verfahren zur gebietsscharfen Ausweisung des Messestandorts nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 LPlG a.F., in dem - der Sache nach in Ausrichtung an den fachlichen Anforderungen des § 1 Abs. 2 LMesseG - eine Vielzahl potentiell geeigneter Standorte untersucht worden war (vgl. Senatsurt. v. 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266, 271 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.5.2003 - 4 CN 9.01, NVwZ 2003, 1263, 1266 f.).

    Nach diesen Kriterien wurde der Standort "Echterdinger Ei-Ost" als "ungünstig" eingestuft; demgegenüber erhielt der Standort Böblingen insoweit die Wertung "günstig", weil der Grund und Boden dort im Eigentum des - verkaufsbereiten - Bundes stand und keine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet (vgl. die der Standortausweisung zugrunde liegende "Aktualisierung der Standortanalyse Landesmesse 1998" der "Weidleplan Consulting GmbH", S. 96 bis 99, 130; vgl. zu dieser Entscheidungsgrundlage auch Senatsurteil vom 19.12.2000, a.a.O., S. 271).

    Zwar ist in § 2 S. 2 LMesseG als Adressat der Festlegung nur die Planfeststellung genannt; der gerichtliche Prüfungsmaßstab kann jedoch nicht weiter reichen als der Abwägungsspielraum, welcher der Planfeststellungsbehörde von Gesetzes wegen eröffnet ist (vgl. zur Bindungswirkung der Bedarfsregelung gegenüber der Raumordnung Senatsurt. v. 19.12.2000, a.a.O., S. 270).

    Diese auf einer konkreten Sachverhaltsermittlung beruhende (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts, Urteilsabdr. S. 48; vgl. dazu auch etwa Landt.-Drs. 11/6108, S. 1 f.) und eingehend begründete (vgl. Landt.-Drs. 12/3361, S. 9 f.), von den Antragstellern auch nicht angezweifelte gesetzgeberische Bedarfsprognose ist nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 19.12.2000, a.a.O., S. 270; vgl. auch Urteil des Verwaltungsgerichts, Urteilsabdr. S. 49 m.w.N.).

    Im Gegenteil wurde auch eine langfristige Verzögerung des Projekts S 21 für möglich gehalten ("Standortanalyse 1998", S. 86, 94 f.; vgl. zu diesem Aspekt auch Senatsurt. v. 19.12.2000, a.a.O., S. 273 f.).

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1545/03

    Naturschutzrechtliche Belange im Planfeststellungsverfahren

    Dass sich die vom Verband Region Stuttgart als entscheidend für die Standortwahl angesehenen Gründe exakt mit den Anforderungen in § 1 Abs. 2 LMesseG deckten, habe inzwischen auch der VGH Bad.-Württ. in seinem Normenkontrollurteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 - bestätigt.

    Die in der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 2 FStrAbG entwickelten Grundsätze sind auf § 2 LMesseG ohne weiteres übertragbar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266 ).

    Der VGH Bad.-Württ. hat dies bereits in seinem Urteil vom 19.12.2000 (a.a.O.) festgestellt.

    Zwar ist die Planfeststellungsbehörde durch den - nunmehr rechtskräftig bestätigten - Regionalplan gebunden; sie muss aber gegenüber denjenigen, die die Mangelhaftigkeit der Planfeststellung rügen dürfen, für die getroffene Standortentscheidung einstehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Schränkt die Landesplanung - wie im vorliegenden Fall - die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot beachten und gegebenenfalls - insbesondere bei gebietsscharfen Standortausweisungen - eine Güterabwägung vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 -, BVerwGE 118, 181 = NVwZ 2003, 1263; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Schränkt die Landesplanung - wie im vorliegenden Fall - die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot beachten und gegebenenfalls - insbesondere bei gebietsscharfen Standortausweisungen - eine Güterabwägung vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 -, BVerwGE 118, 181 = NVwZ 2003, 1263; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Eingriffe in die Planungshoheit dürfen den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht antasten und haben außerhalb des Kernbereichs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 24.06.1989 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 107, 119 ff.; BVerwG, Beschluss vom 20.08.1982 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266 ff. [Flughafenerweiterung Stuttgart]).

    Nach dem Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 - (VBlBW 2001, 266 ff. [Flughafenerweiterung Stuttgart]) können zwar auch Vorhaben von überregionalem Interesse regionalbedeutsam sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

    Gesetzlichen Eingriffen sind allerdings Grenzen gesetzt: Sie dürfen den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht antasten und haben außerhalb des Kernbereichs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107, 119 f.; Beschluss vom 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 -, BVerfGE 56, 298, 313 f.; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2013 - 3 S 3356/11

    Normenkontrollverfahren gegen die Teilfortschreibung eines Regionalplans zum

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist anhand der konkreten Gegebenheiten im Wege der Güterabwägung zu ermitteln BVerwG, Urt. v. 15.5.2003 - 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 - VBlBW 2010, 357; Urt. v. 19.12.2000 - 8 S 2477/99 - VBlBW 2001, 266).

    Unter diesen Voraussetzungen können auch gebietsscharfe Standortausweisungen für Infrastrukturvorhaben mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar sein, da es zu den herkömmlichen Mitteln überörtlicher Koordination gehört, Raumfunktionen zu sichern, die an besondere Lagevorteile oder Standortbedingungen geknüpft sind (BVerwG, Urt. v. 15.5.2003, a.a.O.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000, a.a.O.; Rojahn, Umweltschutz in der raumordnerischen Standortplanung von Infrastrukturvorhaben, NVwZ 2011, 654, 659).

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

    Ob die Errichtung einer Landesmesse nach § 38 BauGB mit der Folge privilegiert ist, dass ggf.  a u c h  die bebauungsrechtliche Zulässigkeit der fachplanerischen Entscheidung überlassen bleibt, betrifft mithin allein das letztlich maßgebliche materielle Entscheidungsprogramm, nämlich die Frage, ob die Errichtung einer Landesmesse mit den Regelungen der §§ 30 ff. BauGB übereinstimmen muss (zutr. Dürr in: Brügelmann, Komm. z. BauGB , § 38 Rn. 9; auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000, VBlBW 2001, 266; BVerwG, Urt. v. 16.12.1988, BVerwGE 81, 111).

    Dementsprechend ist auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Normenkontrollurteil vom 19.12.2000 (VBlBW 2001, 266) davon ausgegangen, dass es sich bei der geplanten Landesmesse um ein "regionalbedeutsames Infrastrukturvorhaben" i. S. des § 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a. F. handelt (vgl. nunmehr § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 11 LplG i. d. F. vom 10.07.2003 ).

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 8 S 1754/05

    Inhalt eines von einem Regionalverband gegenüber einer Gemeinde erlassenen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 1102/04

    Neue Messe auf den Fildern ist zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 5 S 548/01

    Raumordnungsziel der Rohstoffsicherung und örtliche Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 5 S 548/01

    Landesplanungsgesetz, Teilregionalplan, Rohstoffausweisung, Standortausweisung,

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