Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 8 Abs 2 S 1 AuslG 1990, § 8 Abs 2 S 2 AuslG 1990, § 72 Abs 2 S 1 AuslG 1990
Sperrwirkung der Ausweisung - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Aufschiebende Wirkung; Sperrwirkung
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AuslG § 8 Abs. 2 Satz 1; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 2; AuslG § 72 Abs. 2 Satz 1
Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Sonstiges Ausländerrecht: aufschiebende Wirkung, Sperrwirkung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
aufschiebende Wirkung, Sperrwirkung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 25.07.2000 - 10 K 1887/00
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 51, 192 (Ls.)
- VBlBW 2001, 327
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags …
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG gebieten, im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG sofort vollziehbare Versagung des Aufenthaltstitels die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs gegen die Ausweisung summarisch zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.03.2001 - 11 S 2111/00 - VBlBW 2001, 327 ). - VG Karlsruhe, 18.07.2001 - 11 K 1293/01
Sperrwirkung der Ausweisung; Wiederholungsprognose bei Verurteilung wegen …
Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG (AuslG 1990) tritt ein, wenn die Ausweisungsverfügung durch Bekanntgabe an den Ausländer wirksam geworden ist; darauf, ob sie sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist, kommt es nicht an (im Anschluss an VGH Bad-Württ, Beschluss vom 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).Die ebenfalls verfügte Ausweisung ist zwar nicht mit der Anordnung des Sofortvollzugs durch die Behörde (§ 80 Abs. 2 S.1 Nr. 4 VwGO) versehen, jedoch ist bereits mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eingetreten (§ 42 Abs. 1, Abs. 2 S.2 AuslG), ohne dass es insoweit auf die sofortige Vollziehbarkeit der Ausweisung ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 11.02.1997 - 11 S 3271/96 - Beschl.v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).
Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon ein, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41, Beschl.v. 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171;… Beschl.v. 11.02.1997, a.a.O.; Beschl.v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06
Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § …
Zwar führt diese Auffassung zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung dieser Sperrwirkung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht erreichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2006 - 18 B 1324/06 -, juris m.N.; Thüringisches OVG, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, DÖV 1999, 614; OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16.02 -, AuAS 2002, 138; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.3.2001 - 11 S 2111/00 -, VBlBW 2001, 327; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4.2002 - 3 BS 162/01 -, SächsVBl 2002, 249; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 84 Rn 21 und Hailbronner, AuslR, § 84 AufenthG Rn 26 und 27); von dieser aus der bloßen Wirksamkeit der Ausweisung abgeleiteten Rechtsfolge wurden von der Rechtsprechung jedoch schon immer Ausnahmen zugelassen (anders wohl OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5.4.2005 - 18 B 443/05 -, juris und a.a.O.).
- VG Aachen, 10.07.2008 - 8 L 178/08
Vorläufiger Abschiebungsschutz für die Ehefrau des ehemaligen Vorsitzenden des …
1995, 438; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 26. März 2001 - 11 S 2111/00 -, VBlBW 2001, 327.Stellt sich im Rahmen dieser summarischen Prüfung heraus, dass die Ausweisungsverfügung aller Voraussicht nach rechtswidrig ist, so greift bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Versagung des Aufenthaltstitels die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht, weil voraussichtlich mit der Aufhebung der Ausweisung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. § 84 Abs. 2 Satz 4 AufenthG), vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 26. März 2001 - 11 S 2111/00 -, a.a.O. und vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 700; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl.,§ 84 Rdnr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, Band 1, Stand: August 2005, § 11 Rdnr. 45.
- OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 4 ME 73/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung …
Die "Sperrwirkung" der Ausweisung gegenüber der Neuerteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung tritt deshalb kraft Gesetzes auch dann ein, wenn die Ausweisung nicht sofort vollziehbar bzw. nicht bestandskräftig ist (VGH BW, Beschl. v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -, VBlBW 2001, 327). - VG Karlsruhe, 18.03.2003 - 6 K 579/03
Ausweisung - verneinte Wiederholungsgefahr
Aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes muss allerdings von der Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 AuslG bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.1991 - InfAuslR 1992, 171-; Beschluss vom 11.02.1997 -11 S 3271/96-; Beschluss vom 26.03.2001 -11 S 2111/00-; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.07.2001 -11 K 1293/01-). - VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 CS 09.934
Einstweiliges Rechtsschutzbegehren trotz aufschiebender Wirkung der Ausweisung im …
Dem Kläger droht keine Abschiebung aufgrund einer vollziehbaren Entscheidung, durch die ein Aufenthaltstitel lediglich unter Hinweis auf die (durch eine nicht sofort vollziehbaren Ausweisung ausgelöste) Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG abgelehnt worden ist (vgl. BayVGH vom 14.4.2004 Az. 24 CS 03.3436 sowie VGH Baden-Württemberg vom 26.3.2001 VBlBW 2001, 327, jeweils zur Vorgängerregelung in § 8 Abs. 2 S. 1 AuslG). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 13 S 2563/00
Ausweisung - unterbliebene Anhörung
Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes ist eine summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit der - trotz aufschiebender Wirkung der Klage des Antragstellers wirksamen (§ 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG) - Ausweisung nämlich auch dann geboten, wenn, wie im vorliegenden Fall, vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden kann (zu dieser anderen Konstellation vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.3.2001 - 11 S 2111/00 - VBlBW 2001, 327 m.w.N.), sondern nur der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Aufenthaltsgenehmigungsbegehrens in Betracht kommt. - VG Berlin, 22.10.2008 - 34 V 56.07
Antrag auf Erteilung eines Visums für den Zuzug zur deutschen Ehefrau; Antrag auf …
Mit der nahezu einhelligen Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung geht die Kammer daher davon aus, dass in derartigen Fällen zwar die Vollstreckung der sich aus der Ausweisung ergebenden Ausreisepflicht während des Bestehens der aufschiebenden Wirkung unzulässig ist, der Eintritt der inneren Wirksamkeit - und damit insbesondere auch des Einreise- und Aufenthaltsverbots aus § 11 Abs. 1 AufenthG - durch die aufschiebende Wirkung aber nicht gehemmt wird (vgl. z.B.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.05.2005, VBlBW 2006, 116; OVG NRW, Beschl. v. 05.04.2005, juris; OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 07.03.2006, juris, sowie zum gleichlautenden früheren § 72 Abs. 2 AuslG z.B.: VGH Kassel, Beschl. v. 17.08.1995, NVwZ-RR 1996, 112; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.03.2001, VBlBW 2001, 327 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; a.A.: OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 09.02.1993, NVwZ-RR 1993, 437).
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