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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01   

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https://dejure.org/2001,3238
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01 (https://dejure.org/2001,3238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2001 - 13 S 555/01 (https://dejure.org/2001,3238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2001 - 13 S 555/01 (https://dejure.org/2001,3238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheliche Gemeinschaft mit einer Deutschen als Abschiebungshindernis gem. §§ 51 und 53 des Ausländergesetzes (AuslG); Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung; Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 17 ff. des Ausländergesetzes (AuslG); ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 55 Abs. 2
    Duldung, Abschiebungshindernis - Eheliche Lebensgemeinschaft, Familiäre Lebensgemeinschaft, Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 415
  • DÖV 2001, 921
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

    Um eine solche zugespitzte Situation handelt es sich im vorliegenden Fall aber nicht, so dass sich - mit Blick auf den besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG - eine zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs gebotene Kontrollüberlegung erübrigt, ob eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes Bestand haben könnte (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.5.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Allerdings kommt es im Einzelfall in Betracht, dass die den genannten Versagungsgründen zugrunde liegenden öffentlichen Belange den verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Familienschutz nicht zu überwinden vermögen mit der Folge, dass zumindest Anspruch auf Erteilung einer Duldung besteht, wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG in Betracht kommt.

    Voraussetzung hierfür ist, dass selbst eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 17 ff. AuslG nicht vor, kann nicht ohne weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt oder gar dessen Legalisierung (über § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG) erreicht werden (vgl. Senatsurt. v. 2.12.1998 - 13 S 3120/96 - und Senatsbeschl. v. 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -).

    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

    Es trifft auch nicht zu, dass das Verwaltungsgericht die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 12.5.1987 (BVerfGE 76, 1) und vom 31.8.1999 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssätze, betreffend die Verpflichtung der Ausländerbehörden zur Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen, prinzipiell verkannt hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Bei der Bestimmung der Frist wird die zuständige untere Ausländerbehörde den aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK Rechnung zu tragen haben (vgl. Senatsurt. v. 24.6.1998 - 13 S 1099/96 -, InfAuslR 1998, 433).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Ein Regelfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG dürfte gegeben sein (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 2.5.1996, Buchholz 402.240, § 8 AuslG 1990 Nr. 5 und Urt. v. 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, InfAuslR 2000, 483).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Entsprechend gilt dies für die Rüge, das Verwaltungsgericht sei in Abweichung von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 - eine hinreichende Begründung für seine Bewertung der aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG schuldig geblieben und habe damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Kontrolle der Exekutive nicht genügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
    Es trifft auch nicht zu, dass das Verwaltungsgericht die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 12.5.1987 (BVerfGE 76, 1) und vom 31.8.1999 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssätze, betreffend die Verpflichtung der Ausländerbehörden zur Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen, prinzipiell verkannt hätte.
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Dies kann nicht nur bei Ehegatten der Fall sein, etwa wenn einer der Partner aufgrund individueller Besonderheiten, insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist, sondern erstrecht im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (vgl. VGH BW, B.v. 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381; VG Hamburg, B.v. 29.10.2002 -8 VG 3547/2002 -, InfAuslR 2003, 62 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    b) Der Senat kann im vorliegenden Fall offen lassen, unter welchen Voraussetzungen der Schutz von Ehe und Familie einen Rückgriff auf die humanitären Titel im 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erlaubt (zur vergleichbaren Problematik unter der Geltung des Ausländergesetzes vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 C 19/96 -, BVerwGE 106, 13 ff. = InfAuslR 1998, 213 ff.; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 09.07.2002 - 11 S 2240/01 - AuAS 2003, 2 ff. und vom 19.04.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381 f.; jeweils m.w.N.); im Falle des Klägers liegen jedenfalls bereits die tatbestandlichen Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 AufenthG nicht vor.
  • VG Trier, 03.04.2019 - 7 K 5601/18

    Dublin-Verfahren; Slowenien; systemische Mängel; Überstellung; illegale

    Maßgeblich ist insoweit, dass nicht jede eheliche Lebensgemeinschaft und jedwede familiäre Beziehung zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung führen (VGH Mannheim InfAuslR 2001, 381 f.).

    Vielmehr muss eine unzumutbare Beeinträchtigung der Familieneinheit durch die (vorübergehende) Trennung von Familienangehörigen vorliegen, wie bspw. im Falle der Trennung kleiner Kinder von ihren Eltern oder auch bei kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen (BVerfG BeckRS 1999, 22630; VGH Mannheim InfAuslR 2001, 381-382, zu Vorstehendem: BeckOK AuslR/Kluth AufenthG § 60a Rn. 12-21, beck-online).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Diese grundrechtliche Schutzpflicht des Staates aus Art. 6 Abs. 1 GG im Hinblick auf die Gewährleistung der Eheschließungsfreiheit ist jedoch im Zusammenhang mit der - ebenfalls auf Art. 6 Abs. 1 GG beruhenden - Pflicht zu sehen, eine bereits geschlossene, bestehende Ehe und Familie eines Ausländers mit einem Deutschen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu berücksichtigen, wie dies regelmäßig durch eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Beendigung des Aufenthalts mit den entgegenstehenden privaten Belangen des Ausländers und seines Ehepartners nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen muss (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 49 ff, vom 18.4.1989, BVerfGE 80, 81, 93, und vom 1.8.1996, InfAuslR 1996, 341 = NVwZ 1997, 479; BVerwG, Urteile vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296 = NVwZ 1997, 1119, vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35 = InfAuslR 1997, 355 = NVwZ 1997, 1114, vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213 = NVwZ 1998, 742, und vom 11.8.2000, InfAuslR 2000, 483 = NVwZ 2000, 1422; auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.3.2001, InfAuslR 2001, 283 = VBlBW 2001, 416, vom 19.4.2001, VBlBW 2001, 415 = AuAS 2001, 122, und vom 16.5.2001 - 13 S 2539/00 -).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Gemessen an diesen Maßstäben, die auch weitere Oberverwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zu Grunde legen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - 13 S 1101/99 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97 = VBlBW 1999, 468, vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 19. April 2001 - 13 S 555/01 - InfAuslR 2001, 381; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. August 1991 - BS V 100/91 - HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01 .A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 13 ME 28/03 - InfAuslR 2003, 332; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 9 W 1/00 - sowie vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12; jeweils zitiert nach Juris), erscheint es bei summarischer Prüfung derzeit durchaus als möglich, dass jedenfalls eine solche eheliche Beistandsgemeinschaft besteht und daher ein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt.
  • VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19

    Dublin-Verfahren; Italien; systemische Mängel; Schwangere und Familien mit

    Nicht jede eheliche Lebensgemeinschaft und jedwede familiäre Beziehung führen zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. VGH Mannheim, InfAuslR 2001, 381 f.), vielmehr muss eine unzumutbare Beeinträchtigung der Familieneinheit durch die (vorübergehende) Trennung von Familienangehörigen, wie bspw. im Falle der Trennung kleiner Kinder von ihren Eltern oder auch bei kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen, vorliegen (vgl. BVerfG BeckRS 1999, 22630; VGH Mannheim, InfAuslR 2001, 381-382, zu Vorstehendem: BeckOK AuslR/Kluth AufenthG § 60a Rn. 12-21, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Da die Frist nach der gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG erst mit der Ausreise beginnt und diese damit voraussetzt, ist für eine Duldung auf der Grundlage von § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und 2 GG nur dann Raum, wenn dem ausgewiesenen Ausländer von vornherein eine auch nur kurzzeitige Trennung von Familienangehörigen unzumutbar (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381f.) und eine Abschiebung aus diesem Grund rechtlich unmöglich ist (z.B. besondere Angewiesenheit eines Familienmitglieds auf Hilfe und Pflege durch den zu duldenden Ausländer).
  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 19 CE 08.2354

    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; bestandskräftige Ausweisung;

    Dies kann nicht nur bei Ehegatten der Fall sein, etwa wenn einer der Partner aufgrund individueller Besonderheiten, insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist, sondern erst Recht im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (VGHBW, B.v. 19.4. 2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381; BayVGH, B.v. 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Dies kann - wie hier - auch im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern der Fall sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.12.2006, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2003 - 13 ME 28/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung setzt sich teilweise über derartige dogmatische Bedenken hinweg und bejaht einen Anspruch des Ausländers auf Erteilung einer Duldung jedenfalls in den Fällen, in denen über den bloßen Bestand der Ehe bzw. der familiären Lebensgemeinschaft hinaus besondere Umstände ersichtlich sind, die selbst eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen als unzumutbar erscheinen lassen (VGH BW, Beschl. vom 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381; VGH BW, Beschl. vom 9.7.2002 - 11 S 2240/01 -; VGH BW, Beschl. vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 495).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 CE 20.2680

    Keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Beeinträchtigung der

  • VG Hannover, 12.11.2021 - 5 B 4169/21
  • VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung

  • VG Würzburg, 01.02.2021 - W 7 E 20.2127

    Kein Aufenthaltsrecht wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

  • VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880

    Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz

  • VG München, 07.08.2018 - M 10 S 18.2574

    Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung

  • VG Ansbach, 10.11.2015 - AN 5 E 15.01600

    Kein Aussetzen der Abschiebung bei erneuter einschlägiger Straffälligkeit während

  • VG Düsseldorf, 15.03.2005 - 24 L 433/05

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache ; Kostenentscheidung nach

  • VG Hamburg, 29.10.2002 - 8 VG 3547/02

    D (A), Ausländer, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Ehefrau, Unbefristete

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