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   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01   

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VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01 (https://dejure.org/2001,3117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 (https://dejure.org/2001,3117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 8 S 716/01 (https://dejure.org/2001,3117)
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Drehbarer Uhrenkandelaber

§ 16 Abs. 2 LBO, § 33 Abs. 2 StVO, Werbeanlage in Nähe einer Ampel;

§ 16 Abs. 6 StrG gilt auch dann, wenn die Sondernutzung unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht;

§ 114 S. 2 VwGO, ob ein Nachschieben von Ermessenserwägungen zulässig ist, ist zunächst eine Frage des materiellen Rechts und des Verwaltungsverfahrensrechts;

§§ 24 Abs. 1, 44 Abs. 2 GemO, Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 16 StrG) mit der Folge einer Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) bestimmen sollen, müssen vom Gemeinderat gefaßt werden, Ermessensfehler (§ 40 VwVfG), wenn sich die Verwaltung auf solche von ihr selbst erlassene Richtlinien stützt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richtlinienerlass für Sondernutzungserlaubniserteilung kein Geschäft der laufenden Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage; Errichtung einer Uhrensäule auf einer öffentlichen Verkehrsfläche; Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung von Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen; Voraussetzungen für die Erteilung einer ...

  • Judicialis

    GemO § 24 Abs. 1; ; GemO § 44; ; StrG § 16 Abs. 1; ; StrG § 16 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

  • rechtsportal.de

    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 122
  • DÖV 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20).

    Dies gilt namentlich für das mit dem Beschluss vom 24.6.1998 verfolgte Ziel, einer unerwünschten Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und einer damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbilds entgegen zu wirken (vgl. Senatsurt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652, 654).

    Der Vertrag, der Gegenstand des Urteils des Senats vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - (a.a.O.) war, gibt der Stadt außerdem die Möglichkeit, auf die Wahl der einzelnen Aufstellungsorte sowie die Ausführung der Anlagen Einfluss zu nehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2185/86

    Erlaß von Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Der Erlass solcher Richtlinien stellt daher auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677; Urt. v 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, 346).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens bestimmt sich allerdings nicht allein nach dieser Vorschrift, sondern ist zunächst nach dem einschlägigen materiellen Recht sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351, 364; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 114 Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Der Erlass solcher Richtlinien stellt daher auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677; Urt. v 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, 346).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Die Baurechtsbehörde unterliegt bei der Ermessensausübung keinen anderen Bindungen als dies bei der isolierten Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage des § 16 Abs. 1 StrG der Fall wäre (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 -, juris, und vom 05.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris; Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., § 16 Rn. 68).

    Denn selbst wenn man unterstellt, die Beklagte sei bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen früher großzügiger verfahren und habe im Rahmen ihrer Ermessensausübung der Frage der Erhaltung öffentlichen Parkraums nicht durchgängig entscheidendes Gewicht beigemessen, wäre sie nicht daran gehindert, ihre Verwaltungspraxis ab einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und die Ausübung des ihr gesetzlich eingeräumten Ermessens in Zukunft an anderen, bisher als weniger bedeutsam erachteten Gesichtspunkten auszurichten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2057/17

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 7 LA 160/11 -, juris, Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6. Juli 2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rn. 22, vom 1. August 1996 - 5 S 3300/95 -, juris, Rn. 22, vom 27. August 1990 - 14 S 2400/88 -, juris, Rn. 18, und vom 27. Februar 1987 - 5 S 2185/86 -, VBlBW 1987, 344 (346); VG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2018 - 8 K 12220/17 -, juris, Rn. 30; VG Trier, Urteil vom 8. Dezember 2014 - 6 K 410/14.TR -, juris, Rn. 43; VG Braunschweig, Urteil vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris, Rn. 27; Frenzen, in: Dietlein/Heusch, BeckOK Kommunalrecht NRW, Stand: 1. Dezember 2018, § 41 Rn. 38.1; Sauthoff, Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1998, NVwZ 2004, 674 (683); a. A. Schulze-Werner/Cordes, Die Zulassung zu Volksfesten und Märkten mittels ermessenslenkender Richtlinien und Beteiligung Dritter als Zuständigkeitsproblem, GewArch 2017, 61 (62 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Der Ergänzung der Ermessenserwägungen nach dieser Norm stehen vorliegend weder die Vorschriften des Straßengesetzes noch des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts entgegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, juris Rn. 21).

    Der Erlass allgemeiner Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen, ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und damit dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Senatsurteile vom 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, vom 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, juris Rn. 22 und vom 9.12.1999 - 5 S 2051/98 - VBlBW 2000, 281, juris Rn. 46; ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Aber selbst wenn der Widmungszweck kein Recht zur Benutzung des Weges zu Wartungszwecken umfassen sollte, könnte jedenfalls ein entsprechendes Sondernutzungsrecht nach Maßgabe von § 16 Abs. 6 Alt. 2 StrG durch Erteilung der Baugenehmigung gewährt werden, was allerdings im pflichtgemäßem Ermessen der Beklagten stünde (Senatsurteile vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, und vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 - VBlBW 2008, 383).
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Das Vorgehen des Beklagten spricht vielmehr mit Gewicht dafür, dass er als Ursprungsbehörde - die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, weshalb die Widerspruchsbehörde gemäß § 8 Abs. 2 AGVwGO auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt war und kein eigenes Ermessen ausüben konnte [Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] - unter Berufung auf eine gefestigte Verwaltungspraxis von vornherein ein Ermessen gar nicht betätigt hat.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris, Rdnrn. 48 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 22] Dem Vortrag der Klägerin, fallbezogen fehle ein entsprechender Ratsbeschluss, ist die Klägerin - auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - nicht entgegengetreten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

    Die Vorschrift, die ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung findet, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urteil vom 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20), enthält nach ihrem Wortlaut für die benannten Erlaubnisse und Genehmigungen weder eine dem § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG entsprechende Regelung noch verweist sie auf die dortige Regelung.

    Die Entscheidung darüber steht in ihrem Ermessen, bei dessen Ausübung sie keinen anderen Bindungen unterliegt, als die sonst für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständige Behörde (vgl. Senatsurteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Nagel, StrG, 3. Aufl., § 16 Rn. 37; Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., Rn. 68; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 273).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Grundlage einer Verwaltungspraxis, welche die generelle Zuteilung von Sondernutzungserlaubnissen regele und in Verbindung mit Art. 3 GG eine normähnliche Selbstbindung erzeuge, müsse nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg [VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -] ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept sein.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] So sei nicht ermessensfehlerhaft, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris] Hierauf hat die Klägerin in der Begründung ihres Berufungszulassungsantrags ausdrücklich hingewiesen, ohne dass die Beklagte dem entgegengetreten wäre.

  • VG Stuttgart, 19.09.2018 - 8 K 12220/17

    Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse; ermessenslenkende

    Soweit die Gemeinde zuständig ist, handelt es sich bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen um eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Landesverfassung iVm. 2 Abs. 1 Gemeindeordnung(VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - juris; Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 16 Rn. 19).

    Da solche Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen und deren dauernde Anwendung in Verbindung mit Art. 3 GG die einer Norm ähnliche Selbstbindung erzeugen, erhebliche wirtschaftliche oder politische Auswirkungen haben können und auch das äußere Erscheinungsbild einer Stadt wesentlich beeinflussen, stellt ihr Erlass auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - juris; Urteil vom 27.02.1987 - 5 S 2185/86 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Werden - wie im vorliegenden Fall - allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Liegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 17.2.1999, NVwZ 1999, 1122 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 24.2.2000, GewArch 2000, 200 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 122 ff.).
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Dieses Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, NVwZ-RR 2000, 837, 839; U. v. 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris Rn. 22, 26; B. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6; Sauthoff, a.a.O., Rn. 652; ders. in: Müller/Schulz, FStrG, § 8 Rn. 10; ders., NVwZ 2004, 674, 683 f.; von Mannstein, Die Nutzung der öffentlichen Straßen, S. 366, 371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 11 A 2110/20

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • VG Ansbach, 21.06.2021 - AN 10 K 19.02569

    Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Werbeklapptafel

  • VG Augsburg, 20.03.2017 - Au 5 K 16.1120

    Ablehnung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage wegen Verstoßes

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