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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00   

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https://dejure.org/2001,3095
VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00 (https://dejure.org/2001,3095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 (https://dejure.org/2001,3095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2001 - 5 S 2580/00 (https://dejure.org/2001,3095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Vergütungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer; Behebung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen; Zusammenhang mit Durchführung beantragter Arbeit; Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; VermG § 11 Abs. 1; ; VermG § 11 Abs. 6; ; ÖbV-Berufsordnung § 6 Abs. 2; ; ÖbV-Berufsordnung § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermessungswesen - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Abmarkungsmangel; Vergütungsanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Vermessungswesen - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Abmarkungsmangel; Vergütungsanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermessungsingenieur: Vergütung ohne besonderen Antrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 252
  • DÖV 2002, 875 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Ein Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag wäre in Fällen der vorliegenden Art auch deshalb nicht interessengerecht, weil der Grundstückseigentümer bei "befugtem" Tätigwerden mehrerer Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure unabhängig von einander u. U. Aufwendungsersatz- bzw. Kostenerstattungsansprüchen aller dieser Vermessungsingenieure ausgesetzt wäre (vgl. zu dieser Überlegung auch BGH, Urt. v. 23.09.1999 - III ZR 322.98 - NJW 2000, 72).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Die §§ 677 ff. BGB sind zwar grundsätzlich im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170).
  • BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91

    Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Daher ist ein Anspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz bei der Erbringung von Leistungen, für die der Geschäftsherr einen Vertragsschluss abgelehnt hat oder die nach seinem Willen nicht vergütet werden sollten, ausgeschlossen (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.10.1992 - VIII ZR 210.91 - NJW-RR 1993, 200).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine Rechtswegzuweisung durch den Gesetzgeber fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschl. v. 10.07.1989 -1.88 - BGHZ 108, 284 und BGH, Urt. v. 14.01.1993 - I ZB 24.91 - BGHZ 121, 126 = NJW 1993, 1659).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1985 - 9 S 991/84

    Regelungen für Mitarbeiter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Insoweit haben sie als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Rechtsstellung von Beliehenen (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.03.1985 - 9 S 991/84 - NVwZ 1987, 431 u. Senatsbeschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97

    Fachaufsichtliche Weisung an öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Insoweit haben sie als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Rechtsstellung von Beliehenen (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.03.1985 - 9 S 991/84 - NVwZ 1987, 431 u. Senatsbeschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 -).
  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91

    Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine Rechtswegzuweisung durch den Gesetzgeber fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschl. v. 10.07.1989 -1.88 - BGHZ 108, 284 und BGH, Urt. v. 14.01.1993 - I ZB 24.91 - BGHZ 121, 126 = NJW 1993, 1659).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03

    Beseitigung umsturzgefährdeter Bäume im Rahmen einer Geschäftsführung ohne

    Seine Auffassung, sie sei ausgeschlossen, wenn das öffentliche Recht selbst Normen enthalte, welche die betreffenden Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abschließend regelten - insoweit hat das Verwaltungsgericht § 3 PolG und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sowie auf die vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen über die Ersatzvornahme erwähnt -, entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. zu Aufwendungsersatzansprüchen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nach Abmarkung eines Grundstücks ohne Auftrag, Senatsurt. v. 22.11.2001 - 5 S 2580/03 - VBlBW 2002, 252).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Da der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung getroffen hat, umfasst damit auch die Entgelterhebung gegenüber den Leistungserbringern die öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnisse der Rettungsleitstelle und ist das Leitstellenentgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG als öffentlich-rechtliches Entgelt zu qualifizieren (so ausdrücklich für das Entgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG: BayVGH, Beschluss vom 04.10.2004 - Au 3 K 04.624 - vgl. für den Zahlungsanspruch eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Vermessungsingenieurs: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252; für Gebühren- und Auslagenforderungen des TÜV: BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596).
  • VG Sigmaringen, 29.01.2024 - 3 K 3372/23

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für Vergütungsanspruch des beauftragten

    Damit übereinstimmend sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nach § 11 Abs. 1 VermG BW freiberuflich tätig und werben demnach als Freiberufler um Aufträge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252).

    Ob der Vergütungsanspruch bei einem Tätigwerden von Amts wegen (§ 12 Abs. 9 Sätze 3 bis 5 VermG BW) anders zu beurteilen ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252), kann dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Soweit Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nach § 11 Abs. 1 VermG als Träger eines öffentlichen Amts zur Erfüllung von Arbeiten nach § 6 Nrn. 7 und 8 VermG bestellt sind, haben sie die Rechtsstellung von Beliehenen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 30.04.2003 - 10 K 696/01

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne

    Denn deren Anwendbarkeit setzt voraus, dass das öffentliche Recht nicht selbst Normen enthält, die die betreffenden Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abschließend regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.11.2001, VBlBW 2002, S. 252; Maurer, Allg. Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002, § 29 Rdnr. 11).
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