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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02   

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https://dejure.org/2002,3381
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen ein Stellplatzvorhaben wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche; Nachbarrechtliche Belange bei der Zulassung einer grenznahen Garagenanlage; Unzumutbare Lärmimmissionen im Zusammenhang mit einer Stellplatznutzung

  • Judicialis

    LBO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 4; ; LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; LBO § 37 Abs. 7 Satz 2; ; LBO § 55 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen, Garage, Stellplatz, Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Stellplatz, Grenzbebauung, Nachbareinwendung, Abstandsfläche, Lärmimmissionen, Zulassung, Präklusion

  • rechtsportal.de

    Abstandsflächen, Garage, Stellplatz, Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Stellplatz, Grenzbebauung, Nachbareinwendung, Abstandsfläche, Lärmimmissionen, Zulassung, Präklusion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelverfahren: Neue Einwendungen präkludiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind neue Einwendungen gegen ein Bauvorhaben in einem weiteren Verfahren bereits präkludiert? (IBR 2002, 729)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 335
  • VBlBW 2002, 445
  • DÖV 2002, 1047 (Ls.)
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 811 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 811 DÖV 2002, 1047 (Leitsatz) BauR 2002, 1750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Nach der Rechtsprechung aller Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - m.w.N., VBlBW 2000, 286 = BauR 2000, 1732).

    Insoweit ist für die Frage, ob wegen der besonderen Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück die Unterschreitung des nachbarschützenden Teils der erforderlichen Abstandsflächen ausnahmsweise nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange führt, auf die konkreten örtlichen und baulichen Verhältnisse abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89

    Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Allerdings hat der Senat im Beschluss vom 14.12.1989 - 5 S 2897/89 - (NVwZ-RR 1990, 295) die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 LBO a.F. grundsätzlich alle in Betracht kommenden nachbarlichen Belange (z.B. auch der Lärmschutz) zu berücksichtigen seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 - BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.6.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445).

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286; Beschluss vom 12.9.1996, aaO.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. Senatsurteil vom 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.

    Die Garage lässt nicht die verlässliche Aussage zu, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2002, a.a.O.), weil die Garage und das Bauvorhaben nicht im selben Grenzbereich liegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 04.07.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn die Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 12/07 - VBlBW 2009, 184; Beschl. v. 9.7.2014 - 8 S 827/14 - juris; Beschl. v. 4.7.2003 - 8 S 1251/03 - Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 - BRS 58 Nr. 109; Beschl. v. 13.6.2003 - 3 S 938/03 -BauR 2003, 1549; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445).

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -VBlBW 2000, 286; Beschl. v. 12.9.1996, a.a.O.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Eine Rechtsmittelbelehrung muss die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und darf nicht generell geeignet sein, die Einlegung als Rechtsbehelf zu erschweren (BVerwG, Beschluss vom 01.07.1971 - VII CB 23.69 -, Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 22; Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508; zum Inhalt einer Belehrung über eine materielle Präklusion auslösende Rechtsfolge vgl. insbesondere VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; Beschluss vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ 2005, 1; Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07 -, NVwZ [zu § 55 Abs. 2 LBO]).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Nach dieser Vorschrift, die auch dem Nachbarschutz dient ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.07.1999, VBlBW 2000, 76, und Beschluss vom 26.04.2002, NVwZ-RR 2003, 335; Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 112 ), darf die Nutzung von Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen; sie darf auch das Spielen auf Kinderspielplätzen, das Wohnen und das Arbeiten, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm, Abgase oder Gerüche nicht erheblich stören.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Es hat zutreffend geprüft, ob auf dem Grundstück der Kläger besondere Umstände vorliegen, die deren Interesse an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, vgl. Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; kritisch Sauter, a.a.O., § 6 Rn. 48b f.), und diese Frage ohne Rechtsfehler verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn ihr Grundstück Besonderheiten aufwiese, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ihre Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange deutlich gemindert erscheinen zu lassen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VG Freiburg, 19.02.2007 - 1 K 2169/06

    Zulässige Grenzbebauung zur Verhinderung eines Schmutzwinkels

    Erhebt ein Nachbar gegen ein Stellplatzvorhaben nur Einwendungen wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche, so ist er in einem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren mit Einwendungen wegen unzumutbarer Lärmimmissionen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO ausgeschlossen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 - NVwZ-RR 2003, 335).
  • VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer

    Ausgehend von den ausschließlich zu prüfenden, weil im Rahmen der Nachbarbeteiligung unter Vermeidung einer materiellen Präklusion gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO von den beiden Wohnungseigentümern S. und H. geltend gemachten Einwendungen (zum Erfordernis der "Thematisierung", wonach das gefährdete Rechtsgut zu bezeichnen und zumindest grob die befürchteten Beeinträchtigungen darzulegen sind: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 - juris Rn. 27; Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 - juris Rn. 7) ergibt sich dies aus Folgendem:.
  • VG Karlsruhe, 26.04.2007 - 5 K 2087/06

    Nachbarklage gegen Freizeiteinrichtung mit Ausübung der Prostitution

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