Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3072
VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02 (https://dejure.org/2002,3072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 (https://dejure.org/2002,3072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2002 - 11 S 119/02 (https://dejure.org/2002,3072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme; Möglichkeit rückwirkender Bewilligung; Stellung des Bewilligungsantrags im Verfahren; Keine Bescheidung während des laufenden Verfahrens; Ausnahmsweise Versagung, wenn der Klagerücknahme keine billigenswerten Motive ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114
    D (A), Verfahrensrecht, Prozesskostenhilfe, Entscheidungsreife, Klagerücknahme, Erfolgsaussichten

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 791
  • VBlBW 2002, 529
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124; OVG Thüringen, das vom Verwaltungsgericht zu Unrecht zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsansicht herangezogen wurde, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866), dass dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat, auch eine "rückwirkende" Bewilligung, d.h. eine Bewilligung ab Stellung des Prozesskostenhilfeantrags und Entscheidungsreife nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges noch möglich ist.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02
    Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2000 (- 1 C 19/99 - , NVwZ 2001, 210) war der Rechtscharakter von Anordnungen der obersten Landesbehörde nach § 32 AuslG umstritten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124; OVG Thüringen, das vom Verwaltungsgericht zu Unrecht zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsansicht herangezogen wurde, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866), dass dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat, auch eine "rückwirkende" Bewilligung, d.h. eine Bewilligung ab Stellung des Prozesskostenhilfeantrags und Entscheidungsreife nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges noch möglich ist.
  • OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95

    Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - OVG Münster, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, NVwZ-RR 1994, 124; OVG Thüringen, das vom Verwaltungsgericht zu Unrecht zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsansicht herangezogen wurde, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866), dass dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat, auch eine "rückwirkende" Bewilligung, d.h. eine Bewilligung ab Stellung des Prozesskostenhilfeantrags und Entscheidungsreife nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges noch möglich ist.
  • VGH Bayern, 27.01.2000 - 10 C 99.3695
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02
    Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe gebieten es, dass das Gericht über ein bescheidungsfähiges Prozesskostenhilfegesuch alsbald entscheidet (OVG Hamburg, Beschl. v. 9.4.2001 - 4 Fo 18/01 - VGH München, Beschl. v. 27.01.2000 - 10 C 99.3695 -, NVwZ 2000, 693).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - 3 S 2331/17

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitsgründen

    3 Ist das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich aus, da diese voraussetzt, dass die fragliche Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt" ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 14; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.2002 - 11 S 119/02 - VBlBW 2002, 529 f.).

    Ausnahmsweise kommt allerdings aus Billigkeitsgründen eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn der Antragsteller bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.2002, a. a. O.; Bay. VGH, Beschl. v. 23.6.2017 - 9 C 17.760 - juris).

    Bezogen auf diesen Zeitpunkt müssen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gegeben sein; nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage stehen einer Bewilligung nur entgegen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass hinreichende Erfolgsaussichten schon zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bestanden haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.2002, a. a. O.).

    5 Allerdings ist auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen eine rückwirkende Bewilligung aus Billigkeitsgründen regelmäßig nicht gerechtfertigt, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Erledigungsreife aus freiem Entschluss eine Verfahrensbeendigung - insbesondere durch Klagerücknahme oder Abgabe einer Erledigungserklärung, der sich die Gegenseite angeschlossen hat - herbeiführt, ohne dass hierfür ein im Rahmen der Billigkeit anzuerkennender triftiger Grund, wie beispielsweise ein Entgegenkommen der Gegenseite oder ein erledigendes Ereignis, vorliegt (vgl. wiederum VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.2002, a. a. O., wonach eine Klagerücknahme ohne legitimes Ziel eine Versagung von Prozesskostenhilfe zu rechtfertigen vermag; enger OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2016 - 2 PA 409/15 - juris, das davon ausgeht, dass schon eine Verfahrensbeendigung aus freiem Entschluss des Antragstellers grundsätzlich die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags zur Folge hat).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2022 - 12 S 3164/21

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der

    10 Ausgehend vom Maßstab der "beabsichtigten" Rechtsverfolgung kommt in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem durch übereinstimmende Erledigungserklärung das Verfahren beendet wurde, ohne dass zuvor die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte, eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Antragsteller zuvor all das getan hatte, was für die Herbeiführung der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11, 1 PKH 7.11 (1 C 6.10) -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.12.2020 - 12 S 1981/20 -, BA S. 3 f., vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 5, vom 17.11.2017 - 3 S 2331/17 -, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.09.2021 - 3 D 35/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Happ in: Eyermann, VwGO 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 27a; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, § 166 Rn. 133 m.w.N. ; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 46 f. m.w.N.).

    Bezogen auf diesen Zeitpunkt müssen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gegeben sein; nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage stehen einer Bewilligung nur entgegen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass hinreichende Erfolgsaussichten schon zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bestanden haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.12.2020 - 12 S 1981/20 -, BA S. 4, vom 26.10.2020 - 12 S 1502/18 -, juris Rn. 3, vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 18 ff., vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4, vom 17.11.2017 - 3 S 2331/17 -, juris Rn. 4, und vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, juris Rn. 2 ff.).

    Allerdings ist auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen eine rückwirkende Bewilligung aus Billigkeitsgründen regelmäßig nicht gerechtfertigt, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Erledigungsreife aus freiem Entschluss eine Verfahrensbeendigung - insbesondere durch Klagerücknahme oder Abgabe einer Erledigungserklärung, der sich die Gegenseite angeschlossen hat - herbeiführt, ohne dass hierfür ein im Rahmen der Billigkeit anzuerkennender triftiger Grund, wie beispielsweise ein Entgegenkommen der Gegenseite oder ein erledigendes Ereignis, vorliegt (vgl. wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse 17.11.2017 - 3 S 2331/17 -, juris Rn. 5, und vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, juris; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, § 166 Rn. 134 m.w.N. ; vgl. etwa auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.08.2017 - 1 O 157/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 28.12.2021 - 12 E 1013/21 -, juris, vom 02.08.2021 - 12 E 1004/17 -, juris Rn. 3 ff., und vom 20.04.2017 - 13 E 219/17 und 13 E 220/17 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07

    Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abzustellen, die in der Regel gegeben ist, wenn der Prozessgegner Gelegenheit zur Äußerung (§ 118 Abs. 1 ZPO) hatte (vgl. OVG Hbg, Beschluss vom 6. August 2003, DVBl. 2004, 844) und die Verwaltungsvorgänge vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2002, NVwZ-RR 2002, 791).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 13 S 707/06

    Ausländerrecht; Passivlegitimation bei Beauftragung der unteren Ausländerbehörde

    Außerdem würde nach herrschender Meinung und auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg der Abschluss des Verfahrens der (nachträglichen) Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht von vornherein entgegenstehen (siehe VGH Mannheim, Beschluss vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, VBlBW 2003, 529 m.w.N.); jedenfalls dann, wenn die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe wie hier zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfolgen können und müssen (siehe dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2005 - 2 PA 108.05 -, NVwZ 2005, 470), muss es aus Rechtsschutzgründen zulässig sein, noch nachträglich einer zwar für die Prozesskostenhilfegewährung, nicht aber auch letztlich zum Klageerfolg ausreichenden Erfolgsaussicht kostenrechtlich Rechnung zu tragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 13 E 1694/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Begründung einer Klage;

    BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.4.2002 - 11 S 119/02 -, NVwZ-RR 2002, 791; Baumbach-Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 114 Rdn. 82; Sodan/Ziekow, a. a. O., § 166 Rdnr. 77, 81.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2005 - 1 O 390/04

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Entscheidungsreife;

    Darüber können insbesondere in den Fällen der Erledigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme vor unanfechtbarer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch auch Billigkeitserwägungen nicht hinweg helfen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.08.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36; VGH München, Beschl. v. 04.12.1986 - 7 C 86.03088 -, BayVBl. 1988, 93; BFH, Beschl. v. 13.06.1996 - X B 59/96 -, Juris; Beschl. v. 31.05.1990 - IV B 126/89 -, Juris; Beschl. v. 26.08.1987 - VIII S 13/86 -, Juris; Beschl. v. 11.09.1984 - VII R 174/82 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 07.04.1995 - 16 WF 695/95 -, Juris; in der Tendenz auch OVG Münster, Beschl. v. 30.06.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; Pentz, Keine Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache, NJW 1985, 1820, 1821; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 420, 423; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 05.03.1998 - 8 M 9/98 -, NVwZ 1998, 650; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, VBlBW 2002, 529; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.03.2004 - 5 E 27/04 -, Juris; wohl auch OLG Rostock, Beschl. v. 20.03.2001 - 10 WF 48/01 -, FamRZ 2001, 1468 - zitiert nach Juris - und Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 166 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 1336/08

    Ausländerrecht - Grund für die Versagung eines Aufenthaltstitels;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.4.2002 - 11 S 119/02 -, VBlBW 2002, 529 und Beschluss vom 6.5.1998 - 7 S 3090/97 -, NVwZ 1998, 1048; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.5.2001 - 12 E 692/00 -, info also 2002, 86 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

    Ausgehend vom Maßstab der "beabsichtigten" Rechtsverfolgung kommt in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem durch übereinstimmende Erledigungserklärung das Verfahren beendet wurde, ohne dass zuvor die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte, eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Antragsteller zuvor all das getan hatte, was für die Herbeiführung der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags erforderlich war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11, 1 PKH 7.11 (1 C 6.10) -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.04.2022 - 12 S 3164/21 -, juris Rn. 10, vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 5, vom 17.11.2017 - 3 S 2331/17 -, juris Rn. 3, und vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, juris Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.09.2021 - 3 D 35/21 -, juris Rn. 4; Happ in: Eyermann, VwGO 16. Aufl. 2022, § 166 Rn. 27a; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, § 166 Rn. 133 ; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 46 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 5 M 58.07

    PKH: kein Rechtsmissbrauch - Annahme eines Vergleichsangebots unter dem Vorbehalt

    Dies entspricht einer der in der Rechtsprechung genannten Voraussetzungen einer ggf. notwendigen rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 3 ZO 619.95 -, NVwZ 1998, 866 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 25 E 426.93 -, NVwZ-RR 1994, 124; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2002 - 11 S 119.02 -, NVwZ-RR 2002, 791, 792).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 5 M 57.07

    Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

    Dies entspricht einer der in der Rechtsprechung genannten Voraussetzungen einer ggf. notwendigen rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 3 ZO 619.95 -, NVwZ 1998, 866 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 25 E 426.93 -, NVwZ-RR 1994, 124; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2002 - 11 S 119.02 -, NVwZ-RR 2002, 791, 792).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2006 - 12 M 28.05

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, beabsichtigte Rechtsverfolgung, Anhängigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 9 M 81.05

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Bewilligung, Entscheidungsreife,

  • OVG Berlin, 10.03.2005 - 2 M 4.05

    Gerichtliche Beurteilung der Mittellosigkeit bzw. Bedürftigkeit einer Partei

  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • VGH Bayern, 06.02.2003 - 4 C 02.1927

    Prozesskostenhilfe, Keine rückwirkende Bewilligung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 11 M 10.12

    Grundsätzlich keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 18 E 1213/07

    Prozesskostenhilfe rückwirkende Bewilligung Erledigung der Hauptsache

  • VG München, 02.06.2015 - M 11 K 15.30017

    Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei Abschiebung nach Somalia

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - 13 E 116/11

    Zeitpunkt der Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags als maßgeblicher

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 10 C 07.2070

    Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung (hier verneint); mangelnde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht