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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02   

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VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02 (https://dejure.org/2002,4980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2002 - 13 S 314/02 (https://dejure.org/2002,4980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2002 - 13 S 314/02 (https://dejure.org/2002,4980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restriktive Handhabung der Härtefallregelung für ausländische Familien; Beschluss der Innenministerkonferenz; Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Verwaltungspraxis der Länder im Rahmen des § 32 Ausländergesetz (AuslG); Verpflichtung der obersten Landesbehörden, ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; AuslG § 32 Satz 1; ; AuslG § 32 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsbefugnis - Härtefallregelung, Beschluss der Innenministerkonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 200
  • VBlBW 2002, 534
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Denn die Richtigkeit dieser Überlegung, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Beschluss vom 14.03.1997, a.a.O.), wird nicht - wie von ihnen gerügt - dadurch in Frage gestellt, dass die Anordnungen lediglich über eine gleichbleibende Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers haben (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, InfAuslR 2001, 70).

    Das folgt auch daraus, dass § 32 Satz 1 AuslG den obersten Landesbehörden ein weites politisches Ermessen einräumt und es keinen Anspruch eines einzelnen Ausländers gibt, von der Regelung erfasst zu werden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.; Welte, in: Jakober/Welte, Aktuelles AuslR § 32 RdNr. 8; Hailbronner, AuslR § 32 RdNr. 4).

    Anordnungen nach § 32 AuslG haben keinen Rechtssatzcharakter, sondern sind verwaltungsinterne Weisungen, die lediglich über Art. 3 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers haben (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, InfAuslR 2001, 70).

    Da die Anordnungen der obersten Landesbehörden nach § 32 AuslG einen einheitlichen Verwaltungsvollzug jeweils für das gesamte Land sichern, ist Art. 3 Abs. 1 GG Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987, BVerfGE 76, 1, 73 betr. die früher von den Ländern erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Familiennachzug; BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.).

    Das bestehende Recht ist ausnahmslos ohne Ansehen der Person zu verwirklichen; jeder wird in gleicher Weise durch die Normierungen des Rechts berechtigt und verpflichtet; es ist den Gerichten verwehrt, bestehendes Recht zugunsten oder zu Lasten einzelner Personen nicht anzuwenden." Der dem angefochtenen Urteil (ebenso wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2000, a.a.O.) zugrunde liegende Rechtssatz, dass Anordnungen der obersten Landesbehörde nach § 32 AuslG nur innerhalb eines Landes einen Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG begründen, steht hierzu nicht im Widerspruch.

  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 66.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Irrevisibilität von Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14.03.1997 (InfAuslR 1997, 302) ausgeführt, zuständig für den Erlass der Anordnungen seien die obersten Landesbehörden.

    Denn die Richtigkeit dieser Überlegung, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Beschluss vom 14.03.1997, a.a.O.), wird nicht - wie von ihnen gerügt - dadurch in Frage gestellt, dass die Anordnungen lediglich über eine gleichbleibende Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers haben (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, InfAuslR 2001, 70).

    Dementsprechend enthält § 32 Satz 2 AuslG keinen Hinweis auf eine Verpflichtung der obersten Landesbehörden, Beschlüsse der Innenministerkonferenz uneingeschränkt zu verwirklichen (BVerwG, Beschluss vom 14.03.1997, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.01.2001, VBlBW 2001, 491; so auch Hailbronner, a.a.O., Welte, a.a.O. RdNr. 6).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Da die Anordnungen der obersten Landesbehörden nach § 32 AuslG einen einheitlichen Verwaltungsvollzug jeweils für das gesamte Land sichern, ist Art. 3 Abs. 1 GG Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987, BVerfGE 76, 1, 73 betr. die früher von den Ländern erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Familiennachzug; BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.).

    Das Grundgesetz überantwortet es vielmehr weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt festzulegen, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Ausländern der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht wird (BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987, a.a.O. S. 47 ff.; BVerwG, Urteil vom 09.12.1997; InfAuslR 1998, 213 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht zugrunde zu legen ist, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. April 1998, InfAuslR 1998, 382).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Zwar gebietet Art. 6 Abs. 1 GG, familiäre Bindungen an Personen, die berechtigterweise im Bundesgebiet leben, im Rahmen ausländerrechtlicher Entscheidungen mit dem gebührenden Gewicht zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999, InfAuslR 2000, 67 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93

    Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Vielmehr stellten auch die Entscheidungen, die den Anordnungen nach § 32 AuslG Rechtssatzcharakter beimaßen, auf die durch die Innenminister und -senatoren der Länder erlassenen Anordnungen ab (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.1993, NVwZ 1994, 400; OVG Bremen Beschluss vom 28.01.2000, InfAuslR 2000, 187; OVG Münster, Beschluss vom 13.07.1994, NVwZ 1995, 818).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/91

    Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung der obersten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Vielmehr stellten auch die Entscheidungen, die den Anordnungen nach § 32 AuslG Rechtssatzcharakter beimaßen, auf die durch die Innenminister und -senatoren der Länder erlassenen Anordnungen ab (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.1993, NVwZ 1994, 400; OVG Bremen Beschluss vom 28.01.2000, InfAuslR 2000, 187; OVG Münster, Beschluss vom 13.07.1994, NVwZ 1995, 818).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Ein Abweichen tragender Rechtssätze des angefochtenen Urteils von einem im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.04.1984 (BVerfGE 66, 331) aufgestellten Rechtssatz ist ebenfalls nicht dargelegt.
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.11.1951 (BVerfGE 1, 82) wird der von den Klägern sinngemäß behauptete Rechtssatz, dass für den Betroffenen jedenfalls dann ein klagbarer Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG geschaffen wird, wenn Verwaltungsvorschriften in anderen Bundesländern in die Praxis umgesetzt werden, so nicht aufgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.01.2001 - 11 S 2034/00

    Aufenthaltsbefugnis nach der Härtefallregelung für Altfälle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
    Dementsprechend enthält § 32 Satz 2 AuslG keinen Hinweis auf eine Verpflichtung der obersten Landesbehörden, Beschlüsse der Innenministerkonferenz uneingeschränkt zu verwirklichen (BVerwG, Beschluss vom 14.03.1997, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.01.2001, VBlBW 2001, 491; so auch Hailbronner, a.a.O., Welte, a.a.O. RdNr. 6).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Bremen, 28.01.2000 - 1 B 406/99

    D (A), Altfallregelung, Libanesen, Erlasslage, Auslegung,

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2014 - 3 L 79/13

    Weiterhin keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12.1990 erworbenen

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nämlich nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 20.04.2002 - 13 S 314/02 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07

    Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 -

    Sie ist somit entsprechend dem wirklichen Willen des Erklärenden (hier: der obersten Landesbehörde) und ihrer tatsächlichen Handhabung auszulegen und anzuwenden, so dass der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift erst über die ihm folgende ständige Verwaltungspraxis Außenwirkung für den Ausländer entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 = InfAuslR 2001, 70; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.04.2002 - 13 S 314/02 - ESVGH 52, 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08

    Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume

    Für den vorliegenden Fall kommt es dabei wohl nicht auf die bundesweite "Umsetzung" der StAR-VwV, sondern auf die Verwaltungspraxis des Landes Baden-Württemberg an, an der sich auch die Beklagte messen lassen muss (vgl.dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.4.2002 - 13 S 314/02 -, VBlBW 2002, 534).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 13 S 42/03

    Ausschluss der Härtefallregelung bei wiederholten Asylfolgeanträgen; keine

    Es ist aber durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.9.2000, InflAuslR 2001, 70), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. den Senatsbeschluss vom 20.4.2002 - 13 S 314/02 -, VBlBW 2002, 534), geklärt, dass Anordnungen der Obersten Landesbehörde nach § 32 AuslG nicht wie Rechtssätze ausgelegt werden können, da sie keinen Rechtssatzcharakter haben, sondern es sich bei ihnen um verwaltungsinterne Weisungen handelt, die lediglich über eine entsprechende ständige Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers äußern.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14

    (Kein) Anspruch auf Nachdiplomierung zum Dipl.-Ing. (FH) aus EinigVtr Art 37 Abs

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nämlich nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (vgl. VGH BW, Beschl. v. 20.04.2002 - 13 S 314/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - 2 M 243/03

    Eine Aufenthaltsbefugnis bei möglicher freiwilliger Ausreise

    Der Senat schließt sich dem an (so auch VGH BW, Beschl. v. 20.04.2002 - 13 S 314/02 -, VBlBW 2002, 534; Beschl. v. 05.01.2001 - 11 S 2034/00 - , VBlBW 2001, 491 f.; OVG MV, Beschl. v. 05.06.2002 -2 M 35/01 - [juris]).
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