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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01   

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https://dejure.org/2001,2637
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01 (https://dejure.org/2001,2637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2001 - 1 S 523/01 (https://dejure.org/2001,2637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2001 - 1 S 523/01 (https://dejure.org/2001,2637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kosten für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Pkw-Halters zu den Kosten, die durch den Einsatz einer Feuerwehr für die Beseitigung des aus dem Fahrzeug ausgelaufenen Öles entstanden sind; Gefahren- oder Schadensereignis unterhalb der Schwelle des öffentlichen Notstands als eine andere Notlage; ...

  • Judicialis

    FwG § 36; ; PolG § 6; ; PolG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FwG § 36; PolG § 6; PolG § 7
    Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht: Feuerwehrrecht, Kostenersatz, Störerauswahl, Ölspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Beseitigung von ausgelaufenem ÖI durch die Feuerwehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
    Ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Handlungsstörer in Betracht kommt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.01.1990 - 5 S 1806/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91

    Feuerwehreinsatz bei Ölspur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
    Ihr steht dabei in dreierlei Hinsicht Ermessen zu, nämlich, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267 ff. und Urteil vom 07.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543 ff.; Urteil vom 08.06.1998, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92

    Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
    Ihr steht dabei in dreierlei Hinsicht Ermessen zu, nämlich, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267 ff. und Urteil vom 07.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543 ff.; Urteil vom 08.06.1998, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1992 - 1 S 2727/91

    Ersatz von Feuerwehrkosten bei Sinken eines Schiffes; Störerauswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
    Zwischen der Inanspruchnahme des Handlungsstörers nach § 6 PolG und dem Zustandsstörers nach § 7 PolG besteht nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kein Rangverhältnis (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1992 - 1 S 2727/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01
    An einer Hilfeleistung für Menschen und Tiere fehlt es, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass einzelne Menschen oder Tiere in irgendeiner Weise gefährdet werden (Senatsurt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, NJW 1999, 2329 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Indes kommt es auch für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer vorliegt - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG -, auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an (vgl. Senatsurteil vom 20.3.2003 - 1 S 397/01 -, und vom 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

    Sind die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestands - wie hier - nicht erfüllt, steht der Gemeinde in den Fällen des - wie hier - § 34 Abs. 1 FwG a.F. für die Entscheidung der Frage, ob sie Kostenersatz verlangt, kein Ermessen (Entschließungsermessen) zu (vgl. Senat, Urt. v. 13.04.2011, a.a.O., zu § 34 Abs. 2 FwG n.F.; zur nach altem Recht [§ 36 FwG 1987] enthaltenen Unterscheidung zwischen Ist- und Kann-Tatbeständen Senat, Urt. v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 - m.w.N.).

    In Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hat die Gemeinde allerdings in jedem Fall zu entscheiden, von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. insoweit auch zu § 34 Abs. 2 FwG a.F. und dessen Vorgängerbestimmungen Senat, Urt. v. 09.08.2001, a.a.O., v. 08.06.1998, a.a.O., v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267 und v. 07.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543).

    Die Gemeinde konnte aber auch durch eine Satzung (§ 4 i.V.m. § 10 GemO) zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz des Verwaltungshandelns eine bestimmte Ermessensausübung festschreiben (vgl. Senat, Urt. v. 09.08.2001, a.a.O., und v. 08.06.1998, a.a.O.).

    Auf diese Weise konnte der dem Träger der Feuerwehr eingeräumte Ermessensspielraum durch für ihn dann verbindliche Vorgaben durch Satzung konkretisiert werden (vgl. Senat, Urt. v. 30.11.2010, a.a.O., und v. 08.06.1998, a.a.O., jeweils zu § 36 Abs. 2 FwG 1986; s. zum Ermessen hinsichtlich der Kostenhöhe auch Senat, Urt. v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 - m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, KStZ 2002, 99, vgl. auch Urteile vom 7.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543, und vom 18.11.1991 - 1 S 269/91 -, DÖV 1992, 267.

    auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.8.2001, a.a.O., der eine Gefahr für nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch Öl auf einer asphaltierten Straße bejaht.

    Hess. VGH, Urteil vom 8.9.1999 - 5 UE 4085/98 -, KStZ 2000, 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.8.2001, a.a.O.; tlw.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    An einer Hilfeleistung für Menschen und Tiere fehlt es, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass einzelne Menschen oder Tiere in irgendeiner Weise gefährdet werden (zum Ganzen Senatsurteil vom 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73).

    Ihr steht dabei in dreierlei Hinsicht Ermessen zu, nämlich, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe ein Kostenpflichtiger zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 9.8.2001, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08

    Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer

    Ihr steht dabei Ermessen insoweit zu, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe der Kostenpflichtige zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urteil des erk. Senats vom 09.08.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 1 S 1120/10

    Kostenersatzanspruch der Feuerwehr

    Für die Beurteilung der Not- bzw. Gefahrenlage kommt es auf die ex-ante-Sicht an (vgl. Senatsurt. v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73 und v. 20.03.2003 - 1 S 397/01 -, juris).

    Allerdings darf eine auf die besonderen Umstände des Einzelfalls bezogene und seinen Besonderheiten Rechnung tragende Entscheidung hierdurch nicht ausgeschlossen werden (vgl. Urt. d. erkennenden Senats v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 -VBlBW 2002, 73).

  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Es ist jedoch in der Regel unschädlich, wenn in einem Kostenbescheid nicht ausdrücklich Erwägungen dazu enthalten sind, weshalb der Träger der Straßenbaulast nicht in Anspruch genommen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.08.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73 unter Verweis auf HessVGH, Beschl. v. 23.02.1999 - 5 TE 240.99 -, n. v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Liegen demnach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG vor, so ist der Gemeinde - anders als beim Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 2 FwG (siehe hierzu etwa Urteil des erk. Senats vom 07.12.1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543) - Ermessen nicht eingeräumt (stRspr. des erk. Senats, vgl. nur Urteil vom 09.08.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Der Umstand, dass seit der Tatbegehung auf Grund des eingelegten Rechtsmittels nunmehr zwei Jahre verstrichen sind, macht die Anordnung eines Fahrverbots angesichts der gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung und der bestehenden Vorahndung noch nicht entbehrlich (BayObLG ZfS 2002, 203), selbst wenn sich die Betroffene tatsächlich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten haben sollte.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    Geht man demnach davon aus, dass zwischen den in § 29 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 NBrandSchG genannten Gebührenpflichtigen kein Stufenverhältnis besteht (so auch für das jeweils maßgebliche Landesrecht: Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, juris, Rn. 21; VG Wiesbaden, Teilurt. v. 8.11.2016 - 1 K 185/15.WI -, juris, Rn. 30), ist in dem Fall, dass mehrere Gebührenschuldner in Betracht kommen, grundsätzlich durch die Behörde eine Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.1.2012 - 10 S 1476/11 -, juris, Rn. 21 ff.; Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 13, Rn. 43 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2011 - 1 S 2535/10

    Feuerwehrhilfe; Abwehr einer Notlage für ein Schiff

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 4 K 1044/05

    Brandverhinderungsmaßnahmen der Feuerwehr können entgeltpflichtig sein

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14

    Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit;

  • VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14

    Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr

  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 4 B 06.828

    Kosten für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehr; Starkregenereignis;

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23

    Biotop; Duldungsverfügung; Eigentümer; Ermessensfehler; Ermittlung;

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Freiburg, 24.10.2007 - 2 K 742/07

    Kein Notstand aber Notlage bzw. Notstand für die Feuerwehr bei Ölunfall ohne

  • VG Freiburg, 20.10.2009 - 3 K 2369/08

    Kostenersatzpflicht des Betreibers der privaten Brandmeldeanlage

  • VG Braunschweig, 23.09.2002 - 5 A 149/00

    Ersatzvornahme; Feuerwehr; Kostenersatz; Pflichtaufgabe; Unglücksfall; Ölspur;

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446
  • VG Osnabrück, 12.03.2003 - 3 A 214/01

    Feuerwehr; Grundbesitz; Kosten; Naturereignis; Notstand; ordnungsrechtliche

  • VG Leipzig, 17.12.2015 - 3 K 534/13
  • VG Stuttgart, 07.03.2008 - 1 K 2800/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids bzgl. der Kosten für eine Betäubung eines

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