Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 09.03.2001

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01   

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https://dejure.org/2002,5605
VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01 (https://dejure.org/2002,5605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 (https://dejure.org/2002,5605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 13 S 2155/01 (https://dejure.org/2002,5605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umstellung des Kostenrechts auf Euro-Stichtag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstellung des Kostenrechts auf Euro; Stichtag für Streitwertbemessung; Auffangstreitwert nach § 13 Abs. 1 S. 2 GKG i.d.F. des KostREuroUG für vor dem 1.1.2002 anhängig gemachte Verfahren; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung des ...

  • Judicialis

    KostREuroUG Art. 1 Abs. 1 Ziffer 7; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 73 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Umstellung des Kostenrechts auf Euro; Stichtag für Streitwertbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 81
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01
    Ohnehin begründet eine Anordnung nach § 32 AuslG, da sie keinen Rechtssatzcharakter hat, für betroffene Ausländer keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis, sondern bindet nur das den Ausländerbehörden gemäß §§ 30, 31 Abs. 1 AuslG zustehende Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 1 C 19.99, BVerwGE 112, 63-69).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind vorsätzlich begangene Straftaten - wie sie im vorliegenden Fall vom Amtsgericht Leonberg festgestellt wurden -grundsätzlich nicht geringfügig (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1996, BVerwGE 102, 63 (66)).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Der Streitwert für das Normenkontrollverfahren wird gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 GKG auf 4.000,-- EUR festgesetzt (zur Ausweisung in Euro auch für vor dem 01.01.2002 anhängig gewordene Verfahren vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Der Streitwert wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt (§§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der seit 01.01.2002 gültigen Fassung; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -, VBlBW 2002, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Dies ergibt gemäß § 5 ZPO analog einen Gesamtstreitwert von 30.364,90 EUR (vgl. zur Streitwertausweisung in Euro auch für ab dem 01.01.2002 anhängig gewordene Verfahren VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00

    Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der

    Der Streitwert wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt (§§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der seit 01.01.2002 gültigen Fassung; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -, VBlBW 2002, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 14 S 2326/01

    Euroumstellung: Streitwertfestsetzung bei Altfällen auch altem GKG

    Die - je nach Wertstufe des einzelnen Verfahrens - nicht unerheblichen Auswirkungen dieses Gesetzes auf das Kosten- und Gebührenrecht nötigen jedoch dazu, nach den in den betroffenen Gesetzen vorgesehenen Übergangsvorschriften (z.B. § 73 GKG,  § 161 KostO, § 134 BRAGO) zu verfahren (so auch Heitland, Euroumstellungen im Kostenrecht, NJW 2001, 2305, 2306), mithin vorliegend bei der Bestimmung des Streitwerts im Berufungszulassungsverfahren § 73 Abs. 1 Satz 1 GKG anzuwenden (a.A. insoweit VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.1.2002 - 13 S 2155/01 -, VBlBW 2002, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2002 - 1 S 2244/01

    Streitwert: Überlassung eines Festplatzes - wirtschaftliches Interesse

    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin, mit der sie die Erhöhung des vom Verwaltungsgericht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG mit 4.000 DM (halber Auffangstreitwert, nunmehr 2.000 EUR; zum Fehlen einer Übergangsregelung für die Umstellung des Kostenrechts von DM auf Euro und zur Geltung des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG i.d.F. des KostREuroUG vom 27.04.2001, BGBl. I S. 751, auch für vor dem 1.1.2002 anhängig gemachte Verfahren vgl. den Beschluss des 13. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 07.01.2002 - 13 S 2155/01 -) festgesetzten Streitwerts auf einen solchen von 40.000 DM (= 20.451,68 EUR) begehren, ist zulässig (§ 25 Abs. 3 GKG, § 9 Abs. 2 BRAGO) und begründet.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2002 - 7 MA 1350/01

    Anlieger; Atomrecht; Beförderungsgenehmigung; Drittschutz

    Die der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung folgende Streitwertbemessung beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 14 Abs. 3, Abs. 1 S. 1, 13 Abs. 1 S.1 GKG, wobei nach § 73 Abs. 1 S. 1 GKG noch keine Angabe in Euro erfolgt (a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.1.2002 - 13 S 2155/01 -, VBlBW 2002, 81).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2002 - 7 MA 1348/01

    Antragsbefugnis; Atomrecht; Beförderungsgenehmigung; Gemeinde; Planungshoheit

    Die Streitwertentscheidung beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 14 Abs. 3, Abs. 1 S. 1, 13 Abs. 1 S. 1 GKG, wobei nach § 73 Abs. 1 S. 1 GKG noch keine Angabe in Euro stattfindet (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.2002 - 13 S 2155/01 -, VBlBW 2002, 81).
  • VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 1020/03

    Berechnung der zweijährigen Ehezeit als Voraussetzung für eigenständiges

    Die Streitwertfestsetzung erfolgt gem. §§ 25 Abs. 2, 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG (in der Fassung, die sie durch das KostREuroUG v. 27.04.2001 (BGBl. I S. 751ff) gefunden haben; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.01.2002 - 13 S 2155/01 -) und entspricht dem in einem Hauptsacheverfahren anzusetzenden Streitwert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1996 - 1 S 2906/96 -).
  • VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02

    Auflage einer Aufenthaltsbefugnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit; Antrag

    Streitwertbeschluss: Der Streitwert für dieses Verfahren wird gem. §§ 25 Abs. 2, 13 Abs. 1 GKG (in der Fassung, die sie durch das KostREuroUG v. 27.04.2001 (BGBl. I S. 751 ff) gefunden haben; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.01.2002 -13 S 2155/01 -) auf EUR 4000,- festgesetzt.
  • VG Freiburg, 16.01.2002 - 1 K 1600/01

    Ausweisung von straffälligen Türken der zweiten Generation

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22202
VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besondere Rechtsfolgen bei vorzeitiger Erledigung des Widerspruchsverfahrens; Umlage der Kosten des Widerspruchsverfahrens; Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für einen belastenden Verwaltungsakt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 29.10.1999 - 4 K 4569/99

    Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Dies zeige auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.10.1999 im Verfahren 4 K 4569/99, mit dem der Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs weitgehend zurückgewiesen worden sei.

    Dem Gericht liegen die Akten des Landratsamts Main-Tauber-Kreis und des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie die Gerichtsakte des Verfahrens 4 K 4569/99 vor; darauf und auf die gewechselten Schriftsätze wird wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Die Widerspruchbehörde stellt vielmehr das Verfahren formlos ein und informiert die Beteiligten (Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 1999, Rndr. 8 zu § 73 unter Verweis auf BVerwGE 81, 226 = NJW 89, 2486; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 9 f. zu § 73).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Gleiches gilt für die Kostenentscheidung : Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Gesetz keine solche vorsieht, ohne dass eine planwidrige Lücke vorliegt (BVerwGE 62, 201, 204; BVerwGE 62, 296, 299; siehe auch Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 33; Eyermann/Rennert, a.a.O., Rdnr. 9).
  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Gleiches gilt für die Kostenentscheidung : Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Gesetz keine solche vorsieht, ohne dass eine planwidrige Lücke vorliegt (BVerwGE 62, 201, 204; BVerwGE 62, 296, 299; siehe auch Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 33; Eyermann/Rennert, a.a.O., Rdnr. 9).
  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Im Falle der Erledigung eines Widerspruchs auf andere Weise kommt auf der Grundlage des § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG nur eine Erstattung von Aufwendungen des Widerspruchsführers und/oder der Ausgangsbehörde nach billigem Ermessen in Betracht, während die Frage, ob die Widerspruchsbehörde Kosten des Widerspruchsverfahrens (durch Gebührenbescheid) geltend machen kann, sich nach den Bestimmungen des Landesgebührengesetzes beantwortet (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 09.03.2001 - 4 K 4050/00 -, VBlBW 2002, 81).
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