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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02 (https://dejure.org/2004,5430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 (https://dejure.org/2004,5430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 2 S 2806/02 (https://dejure.org/2004,5430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Abwassersatzung; Bemessung der Abwassergebühr allein nach der gemessenen Frischwassermenge; Vorliegen einer verhältnismäßig einheitlichen Struktur des Gemeindegebiets

  • Judicialis

    KAG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 9
    Normenkontrolle, Benutzungsgebühren: Gebührensatz einheitlicher, Gebührenkalkulation, Abwassergebühr, Frischwassermaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsverfahren - Bemessung der Abwassergebühr nach Menge des Frischwassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 99
  • VBlBW 2005, 239
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2004 - 9 A 1276/02

    Einführung der getrennten Regenwassergebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    In diesem Fall liegt eine verhältnismäßig homogene Bebauung vor, die einen als Regelfall vorkommenden, nur vereinzelt durchbrochenen Bebauungstyp voraussetzt (vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 28.6.2004 - 9 A 1276/02 - ferner Schulte/Wiesemann, aaO, Rdnrn. 209 ff., 354 b ff. und 371; Dedy, GemHH 1997, 47; Fabry, Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 1992, 302; Gössl, BWGZ 2003, 408; Queitsch, Der Gemeindehaushalt 1999, 207; Cosack, KStZ 2002, 1; vgl. zur Typisierung im Rahmen des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs: BVerwG, Urteil vom 1.8.1986, KStZ 1987, 11).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Diese Annahme trifft unzweifelhaft hinsichtlich des Schmutzwassers zu (BVerwGE 26, 317).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Denn es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte und folgt auch nicht aus der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO, gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Urteil vom 7.9.1979, DVBl. 1980, 230 und BVerwGE 108, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1988 - 2 S 1168/88

    Abfallbeseitigungsgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Lag dementsprechend der Beschlussfassung über den Gebührensatz keine oder eine mangelhafte Gebührenkalkulation zugrunde, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge (vgl. Urteil vom 24.11.1988 - 2 S 1169/88 -, BWGZ 1991, 180 und ständig).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Diese Kalkulation soll erkennen lassen, ob die Gebührensätze leistungs- bzw. kostenorientiert berechnet worden sind (Senatsurteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Denn es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte und folgt auch nicht aus der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO, gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Urteil vom 7.9.1979, DVBl. 1980, 230 und BVerwGE 108, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Nach der Senatsrechtsprechung steht den Kommunen diese Methode alternativ zur Zwei-Kanal-Methode zur Verfügung, nach der das Verhältnis der Kosten eines fiktiven Schmutzwasserkanals zu denen eines fiktiven (einheitlichen) Niederschlagswasserkanals, der derartiges Wasser unabhängig von seiner Herkunft erfasst, festgestellt wird (Urteil vom 3.9.1987 - 2 S 6/87 - und vom 19.5.1988, BWGZ 1989, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Dass die Abschreibung von Anlagegütern bei Jahresgebühren wie der hier streitigen Abwassergebühr (§ 42 Abs. 1 AbwS) erst vom ersten vollen Betriebsjahr an erfolgte, trägt dem Umstand Rechnung, dass diese Gebühr als Jahresgebühr nur zur Abgeltung einer gegenwärtigen Aufwendung, nicht aber zur Vorfinanzierung künftiger Aufwendungen dient (vgl. Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand Mai 2004, § 9 Seite 104 q m.w.N.; vgl. auch OVG NRW, Teilurteil vom 15.12.1994, OVGE 44, 211).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Gebührensätze im Rahmen einer Gebührenkalkulation zu ermitteln, aus der sich die kostendeckende Gebührensatzobergrenze ergibt (vgl. Beschluss vom 31.8.1993, BWGZ 1993, 713 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1970 - II A 1357/68
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
    Der Frischwasserbezug ist jedenfalls dann zur Erfassung der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers geeignet, wenn nach den Verhältnissen im Satzungsgebiet im Durchschnitt der Veranlagungsfälle ein Wahrscheinlichkeitszusammenhang zwischen beiden Wassermengen derart besteht, dass der Wasserbezug auf einem Grundstück der Zahl der Bewohner und diese wiederum dem Umfang der baulichen Nutzung eines Grundstücks sowie der dort vorhandenen befestigten Fläche entspricht, von der Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird (OVG NRW, Urteile vom 13.7.1970, OVGE 25, 277 und vom 8.8.1984 - 2 A 2101/78 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92

    Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70

    Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 - juris Rn. 9; Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - juris Rn. 48) darf der Straßenentwässerungskostenanteil, da dessen exakte Berechnung jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, geschätzt werden.

    Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.10.2004, aaO), ist der Gemeinde ein mit den damit einhergehenden Unsicherheiten verbundener Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO mwN; Faiß, aaO, § 17 Rn. 5).

    Danach kann der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Mischwasserkanalisation entfallenden kalkulatorischen Kosten regelmäßig mit 25 % und der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Kläranlage entfallenden kalkulatorischen Kosten mit 5 % veranschlagt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 12; Urteil vom 07.10.2004, aaO Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Zwar hat der erkennende Senat bislang den einheitlichen Frischwassermaßstab auch zur Erfassung der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers als geeignet angesehen, wenn das Satzungsgebiet durch eine im entwässerungsrechtlichen Sinn verhältnismäßig homogene Bebauungsstruktur mit wenig verdichteter Wohnbebauung und ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch geprägt ist (Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2506/14

    Eintritt der Bindungswirkung eines Urteils bei Zustellung der Entscheidung;

    Zwar habe es der erkennende Senat in einem vom Vater der Klägerin unter der Firma "...... Fruchtsäfte" beantragten Normenkontrollverfahren abgelehnt, die Abwassersatzung der Beklagten für nichtig zu erklären (vgl. Normenkontrollurteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, VBlBW 2005, 239).

    Mit Beschluss vom 18.12.2014 - 2 S 289/13 - hat der Senat auf Antrag der Beklagten die Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Annahme des Verwaltungsgerichts bestünden, die Klägerin sei nicht Rechtsnachfolgerin der Klägerin des Normenkontrollverfahrens - 2 S 2806/02 - geworden.

    Mit Schriftsatz vom 03.02.2015 hat die Beklagte die Berufung wie folgt begründet: Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalte das Normenkontrollurteil des Senats vom 07.10.2014 - 2 S 2806/02 - vorliegend Bindungswirkung.

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten der Verfahren 2 S 2806/02, 2 S 2717/03 und 2 S 1529/11 beigezogen.

  • VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15

    Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter

    Dem stehe die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg im Normenkontrollverfahren gegen die Abwassersatzung vom 11.12.2001 (Urteil vom 07. Oktober 2004 - 2 S 2806/02 -, juris) nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18

    Begriff der öffentlichen Abwasseranlage

    Dementsprechend stellen auch die gemeindlichen Regenwasserkanalisationsanlagen, bei denen das in ihnen gesammelte Wasser dem natürlichen Vorfluter und damit dem natürlichen Wasserkreislauf endgültig übergeben wird, ohne dass vorher noch eine weitere Behandlung (Ableiten durch gemeindliche Sammelkanäle oder Reinigen in einem Klärwerk) erfolgt, Teile der Abwassereinrichtung dar (vgl. Senatsurteil vom 18.05.1989, a.a.O., Rn. 23; ebenso: Senatsurteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, juris, Rn. 38; Senatsbeschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 -, juris, Rn. 28 sowie NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 -, juris, Leitsatz).

    Auch bei gemeindlichen Regenwasserkanalisationsanlagen, bei denen das in ihnen gesammelte Wasser dem natürlichen Vorfluter und damit dem natürlichen Wasserkreislauf endgültig übergeben wird, ohne dass vorher noch eine weitere Behandlung erfolgt, fallen typischerweise (Unterhaltungs-)Kosten an, die auch in die Gebührenkalkulation eingestellt werden dürfen (vgl. Senatsurteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, juris, Rn. 47; Faiss, Das Kommunalabgabenrecht in BW, Stand: 69. EL Okt. 2014, § 17 KAG, Rn. 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2505/14

    Heranziehung eines sich nur als dinglich Berechtigten Gerierenden zur

    Die zugrundeliegende Wasserversorgungssatzung (WVS) sei in einem Normenkontrollverfahren (unter Hinweis auf Senatsurteile vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - [Abwassersatzung] sowie - 2 S 2717/03 - [Wasserversorgungssatzung]) für wirksam erachtet worden.

    Das Normenkontrollurteil des Senats vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - hindere trotz der Bindungswirkung auch für den Rechtsnachfolger eine inzidente Prüfung der Abwassersatzung der Beklagten hinsichtlich der Klägerin nicht, nachdem der Senat mit Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung als gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstoßend angesehen habe.

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten der Verfahren 2 S 2806/02, 2 S 2717/03 und 2 S 1529/11 beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 - 2 S 1529/11

    Beteiligungsfähigkeit der GmbH i.L. - Rechtskraft des Urteils - Rückwirkende

    Deren Antrag, die Satzung für nichtig zu erklären, wurde mit Urteil des Senats vom 07.10.2004 (- 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239) abgewiesen.

    Dieser Beurteilung steht das Normenkontrollurteil des Senats vom 07.10.2004 (- 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239) nicht im Weg.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 1501/16

    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für rückständige

    Dies ergebe sich auch aus dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, in welchem die ... Fruchtsäfte wegen der Abwassergebühren als Betriebsfirma zur Herstellung von Fruchtsäften einen Normenkontrollantrag gestellt gehabt habe.

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten der Verfahren 2 S 2806/02, 2 S 2717/03 und 2 S 1529/11 beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239), ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - Juris; Urt. v. 17.1.2001 - 2 L 9/00 - NordÖR 2001, 307 m.w.N.; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.2.2003 - 9 A 2355/00 - NVwZ-RR 2004, 68).
  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 1 A 79/15

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Einführung gesplitteter Abwassergebühren zur

    Der Senat hat zu dieser Problematik im Jahr 2002(OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.2002, a.a.O., Rdnrn. 47 ff, 54 ff.) entschieden, dass zu fordern sei, dass entweder die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung im Verhältnis zu den gesamten Entwässerungskosten geringfügig sind, wobei der Grenzwert insoweit im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 12.6.1972 - VII B 117.70 -, Urteil vom 26.10.1977, a.a.O., Beschlüsse vom 25.3.1985, a.a.O., vom 7.2.1989 - 8 B 129.88 -, und vom 27.10.1998 - 8 B 137.98 -, jew. juris) mit 12 v.H. anzunehmen sei, oder dass - insoweit in Anlehnung an die damalige obergerichtliche Rechtsprechung - gemäß dem Grundsatz der Typengerechtigkeit bei der weitaus überwiegenden Zahl der angeschlossenen Grundstücke der betreffenden Gemeinde - rund 90 v.H. - infolge einer homogenen Siedlungsstruktur das Verhältnis zwischen abgeleiteter Niederschlagsmenge einerseits und abgeleiteter Schmutzwassermenge andererseits annähernd gleich ist.(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.3.1982 - 2 A 1584/79 -, vom 8.8.1984 - 2 A 2501/78 -, und vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 - HessVGH , Urteil vom 19.9.1996 - 5 UE 3355/94 - später ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.10.2004 - 2 S 2806/02 -, jew. juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 2 S 2921/06

    Erhöhter Gebührensatz für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus

  • VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08

    Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit

  • VG Karlsruhe, 24.11.2005 - 6 K 1922/04

    Zur Heranziehung zu Abwassergebühren

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13

    Anspruch auf Prozesszinsen für den Abgabenpflichtigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06

    Zur Bemessung der Gebührensätze bei Großeinleitern

  • VG Gießen, 29.04.2009 - 8 K 2022/08

    Gesplittete Abwassergebühr

  • VG Freiburg, 20.10.2005 - 7 K 693/05
  • VG Regensburg, 18.06.2012 - RN 8 K 12.410

    Splittung der Abwassergebühr

  • VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 3486/04
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