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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04   

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https://dejure.org/2004,1816
VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04 (https://dejure.org/2004,1816)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 (https://dejure.org/2004,1816)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2004 - 10 S 2194/04 (https://dejure.org/2004,1816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Führerscheinentzugs; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis; Grenze der Fahrtüchtigkeit bei Einnahme der psychoaktiven Substanz D9-Tetrahydrocannabinol (THC); ...

  • blutalkohol PDF, S. 224

    Unzureichendes Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges bei THC-Wert unter 2 ng/ml kurz nach der Fahrt

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVG § 24 a Abs. 2; ; FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV Nr. 9.2.2 Anlage 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennungsvermögen, Tetrahydrocannabinol, THC-Konzentration, Rückrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Autobahnfahrt und Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 442
  • DÖV 2005, 308
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 10 S 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bewussten Passivrauchens von Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04
    a) Hinsichtlich der Frage, bei welcher Konzentration der psychoaktiven Substanz D9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Serum eines Fahrzeugführers dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung auf die Aussagen in dem vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten von Prof. Dr. K. vom 15.08.2001 verwiesen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.09.2003 - 10 S 1537/04 - v. 08.10.2003 - 10 S 842/03 - v. 03.11.2003 - 10 S 2281/03 - v. 19.01.2004 - 10 S 1495/03 - v. 15.04.2004 - 10 S 107/04 - v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604; v. 02.06.2004 - 10 S 1880/03 -).

    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn die mangelnde Eignung bereits fest steht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über die Entziehung entschieden werden kann (vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 443/98, S. 257; vgl. Senatsbeschl. v. 07.03.2003 - 10 323/03 -, DAR 2003, 236 = ZfSch 2003, 266; v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04
    a) Hinsichtlich der Frage, bei welcher Konzentration der psychoaktiven Substanz D9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Serum eines Fahrzeugführers dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung auf die Aussagen in dem vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten von Prof. Dr. K. vom 15.08.2001 verwiesen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.09.2003 - 10 S 1537/04 - v. 08.10.2003 - 10 S 842/03 - v. 03.11.2003 - 10 S 2281/03 - v. 19.01.2004 - 10 S 1495/03 - v. 15.04.2004 - 10 S 107/04 - v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604; v. 02.06.2004 - 10 S 1880/03 -).

    Die unzureichende Bereitschaft, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenbedingten Fahruntüchtigkeit abzusehen, ist dem Bereich der charakterlich-sittlichen Mängel zuzuordnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, Rn. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04
    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn die mangelnde Eignung bereits fest steht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über die Entziehung entschieden werden kann (vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 443/98, S. 257; vgl. Senatsbeschl. v. 07.03.2003 - 10 323/03 -, DAR 2003, 236 = ZfSch 2003, 266; v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Dieser Argumentation kann aus mehreren Gründen nicht gefolgt werden, so dass auch bei einer Autofahrt mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut wegen der dann eingeschränkten Fahrtüchtigkeit das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung als gegeben anzusehen ist (vgl. z. B. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367) und bei einem festgestellten gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -, VRS 108, 157; v. 27.03.2006 - 10 S 2519/06 -, NJW 2006, 2135; v. 30.01.2007 - 10 S 2985/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist gegeben, wenn eine THC-Konzentration von mindestens 1, 0 ng/ml festgestellt wird (Bestätigung der Rechtsprechung, Senatsbeschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -).

    Der Senat hat im Beschluss vom 15.11.2004 (- 10 S 2194/04 -, VRS 108, 157 = Blutalkohol 2005, 187) das unzureichende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Fahrt unter Cannabiseinfluss auch dann als belegt angesehen, wenn eine geringere THC-Konzentration als 2 ng/ml festgestellt worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei

    Denn von einem ausreichenden Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch hinnehmbar erscheinen lässt, kann nur gesprochen werden, wenn der Konsument Fahren und Konsum in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (Senatsbeschl. v. 28.11.2003 - 10 S 1789/03 - v. 01.12.2003 - 10 S 1958/03 - v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung aufgrund von Stellungnahmen in der naturwissenschaftlichen Literatur (vgl. z.B. Krüger, Gutachten für das BVerfG im Verfahren 1 BvR 2062/96, Blutalkohol 2002, 336, 344) davon aus, dass jedenfalls bei THC-Konzentrationen über 2 ng/ml nennenswerte Leistungseinbußen möglich sind und dementsprechend durch das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer solchen THC-Konzentration das fehlende Trennungsvermögen belegt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604 = NZV 2005, 214; v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -, Blutalkohol 2005, 187 = VRS 108, 157).

    Führt aber ein Cannabiskonsument ein Kraftfahrzeug mit einer solchen THC-Konzentration im Blut, die eine Einschränkung seiner für den öffentlichen Straßenverkehr bedeutsamen Fähigkeiten auch nur möglich erscheinen lässt, so ist nicht gewährleistet, dass der Betreffende den Konsum dieses Betäubungsmittels und das Fahren in einer Weise zu trennen in der Lage ist, dass eine Beschränkung der verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -, Blutalkohol 2005, 187).

  • VG Sigmaringen, 09.02.2006 - 7 K 55/06

    Verkehrsteilnahme nach Einnahme von Drogen

    Es ist daher auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.1978 - X 535/77 - DÖV 1978, 450 und Beschluss v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -).

    Eine Rückrechnung ist bei THC nicht möglich (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 15.11.2004, - 10 S 2194/04 -).

    In seinem Beschluss vom 15.11.2004 (Az 10 S 2194/04) geht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg von fehlendem Trennungsvermögen auch bei THC-Werten von unter 2, 0 ng/ml aus:.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 143/05
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung aufgrund von Stellungnahmen in der naturwissenschaftlichen Literatur (vgl. z.B. Krüger, Gutachten für das BVerfG im Verfahren 1 BvR 2062/96, Blutalkohol 2002, 336, 344) davon aus, dass jedenfalls bei THC-Konzentrationen über 2 ng/ml nennenswerte Leistungseinbußen möglich sind und dementsprechend durch das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer solchen THC-Konzentration das fehlende Trennungsvermögen belegt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604 = NZV 2005, 214; v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -, Blutalkohol 2005, 187 = VRS 108, 157).

    Führt aber ein Cannabiskonsument ein Kraftfahrzeug mit einer solchen THC-Konzentration im Blut, die eine Einschränkung seiner für den öffentlichen Straßenverkehr bedeutsamen Fähigkeiten auch nur möglich erscheinen lässt, so ist nicht gewährleistet, dass der Betreffende den Konsum dieses Betäubungsmittels und das Fahren in einer Weise zu trennen in der Lage ist, dass eine Beschränkung der verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -, Blutalkohol 2005, 187).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit - fehlendes trennungsvermögen

    Der Senat hat im Rahmen einer kürzlich zu einem im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalt ergangenen Entscheidung in Übereinstimmung u.a. mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. dazu dessen Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -) ausgeführt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber durch die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss - in jenem Verfahren mit einem Wert von 1, 3 ng/ml - einen Tatbestand setzt, der die Annahme fehlender Eignung und darüber hinaus auch die streitbefangene Anordnung des Sofortvollzuges der Entziehungsverfügung - die im Gegensatz zur Behauptung des Antragstellers einer ständigen Praxis der zuständigen Verkehrsbehörden entspricht - rechtlich trägt.
  • OVG Bremen, 14.08.2007 - 1 B 302/07

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Ob diese Schwelle schon überschritten ist, wenn eine THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml festgestellt wird (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04, Blutalkohol 2005, 187; Beschl. v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 - , NJW 2006, 2135 = Blutalkohol 2006, 412), oder ob nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine Wirkstoffkonzentration von mehr als 2, 0 ng/ml vorliegen muss (so Bayerischer VGH, vgl. insbes. Beschl. v. 11.11.2004 - 11 CS 04.2348 - Blutalkohol 2006, 414 und Beschl. v. 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 - Blutalkohol 2006, 416; zuletzt Beschl. v. 04.06.2007 - 11 CS 06.2806 - ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006, a.a.O.), kann hier offen bleiben, denn die beim Antragsteller zuletzt festgestellte Konzentration lag mit 5, 0 ng/ml erheblich über beiden Werten.
  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009

    THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml und Führen eines Kraftfahrzeugs

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 15. November 2004 ( ZfSch 2005, 155) in einer Fallgestaltung der vorliegenden Art sogar einen Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorhergehende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung als rechtens angesehen.
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 1 K 1914/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Abgrenzung der Konsumformen bei Cannabis -

    Der sichere Nachweis der Fahruntüchtigkeit des Betreffenden wird ebenso wenig vorausgesetzt wie seine Kenntnis oder Einschätzung (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 und Beschl. v. 15.11.2005 - 10 S 2143/05 - jeweils in VENSA und Juris Portal).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

  • VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Freiburg, 22.01.2007 - 1 K 1978/06

    Verhältnis eines laufendesn Bußgeldverfahrens zum Verwaltungsverfahren -

  • VG Augsburg, 25.07.2006 - Au 3 S 06.869

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VG Schleswig, 03.11.2016 - 3 B 205/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum

  • VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 21.05.2008 - Au 3 S 08.514

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte

  • VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Schleswig, 23.02.2017 - 3 A 315/16

    Verhältnis vom Trennungsvermögen zur Fahrlässigkeit in OWi-Verfahren

  • VG Freiburg, 02.08.2007 - 1 K 993/07

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Anforderung an die substantiierte

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05
  • VG Schleswig, 18.08.2005 - 3 B 155/05
  • VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Saarlouis, 16.01.2007 - 10 L 71/07

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums.

  • VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 3 S 05.585

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

  • VG Schleswig, 26.03.2015 - 3 B 64/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis - gelegentlicher Konsum von Cannabis

  • VG Schleswig, 28.09.2016 - 3 A 309/15

    Fahrerlaubnisrecht - Grenzwert Trennungsfähigkeit THC

  • VG Saarlouis, 20.02.2007 - 10 L 157/07

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

  • VG Schleswig, 12.02.2007 - 3 B 12/07

    Konsumformen - fehlendes Trennvermögen - bloßer Verdacht auf gelegentlichen

  • VG Freiburg, 01.03.2005 - 1 K 151/05

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Schleswig, 29.06.2016 - 3 B 125/16
  • VG Schleswig, 16.04.2007 - 3 B 40/07
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