Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7658
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens ohne Einhaltung von Abstandsflächen; Nachbarschützende Wirkung von Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

  • Judicialis

    LBO § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 52
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

  • rechtsportal.de

    LBauO § 52
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Bauvorlagen und Nachbarschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 62 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05
    Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn die trotz des formellen Mangels der Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung gegen materiell dem Nachbarschutz dienende Vorschriften verstößt, oder wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; Sauter, LBO § 52 Rdnr. 20).
  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris, Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris, Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Denn ein Fall, in welchem § 52 LBO aufgrund der Unvollständigkeit der Bauvorlagen Drittschutz zu vermitteln vermag, weil die vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht ermöglichen oder eine solche Verletzung nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, juris) ist nicht gegeben.
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nämlich allein dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Denn Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Hinsichtlich der ersten Erwägung ist das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs gefolgt, wonach die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 52 LBO und der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über das baurechtliche Verfahren (LBOVVO) zwar grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalteten, dies aber dann nicht gelte, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - BauR 2004, 987; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., § 52 Rdnr. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

    Von der Kostentragungspflicht des Beigeladenen sind die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners nicht umfasst (so auch OVG NRW; Beschluss vom 8. Juni 2009 - 6 B 767/09 -, juris vor Rn. 1; VGH BW; Beschluss vom 9. August 2005 - 3 S 1216/05 -, juris vor Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfalten Bauvorlagen dann nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit materiell-rechtlichem Ansatz VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

    v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, NuR 2006, 110 u. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, BauR 2007, 1399 = VBlBW 2007, 383; OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.05.1994 - 10 A 1025/90 -, BauR 1994, 750; Beschl. v. 30.05.2005 - 10 A 2017/03 -, BauR 2005, 1459; Sauter, a.a.O., § 58 RdNr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

    Allein das Fehlen solcher nachbarrechtsrelevanter Planunterlagen in einer Baugenehmigung führt nach der Rechtsprechung aber bereits zum Erfolg eines Nachbarrechtsmittels, wenn dadurch - wie hier - die Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6271
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05 (https://dejure.org/2005,6271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2005 - 8 S 775/05 (https://dejure.org/2005,6271)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 8 S 775/05 (https://dejure.org/2005,6271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Rechtsstreitigkeiten wegen Eigensicherungsmaßnahmen nach LuftSiG

  • Wolters Kluwer

    Gefahrenabwehr im Luftverkehr als Staatsaufgabe; Übertragung der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr auf den eigensicherungspflichtigen Flughafenbetreiber ohne entsprechende Beleihung; Ausstattung der Eigensicherungspflicht als Polizeipflicht; Anforderungen an das ...

  • Judicialis

    VwGO § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; LuftSiG § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung, Schifffahrt, Luftverkehr - Erstinstanzliche Zuständigkeit, Flughafen, Betrieb, Eigensicherungsmaßnahmen, Personalkontrolle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Flughafen muss Mitarbeiter im Sicherheitsbereich selbst überwachen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flughafen muss Mitarbeiter im Sicherheitsbereich selbst überwachen - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt Bescheid des Umwelt- und Verkehrsministeriums

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 840
  • VBlBW 2005, 480
  • DÖV 2006, 880
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 8 S 1242/02

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH für Streit um Auswahl eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05
    Rechtsstreitigkeiten wegen Eigensicherungsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG fallen in die erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO (Abgrenzung zu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.6.2002 - 8 S 1242/02 -).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seinem Beschluss vom 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - (ZLW 2003, 473), wonach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 VwGO auf Klagen, mit denen sich ein Dienstleister gegen die auf die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen gestützte Auswahl eines seiner Konkurrenten für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten wendet, keine Anwendung findet.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05
    Auch in dem seitens der Antragstellerin auszugsweise zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum bewaffneten Werksschutz bei kerntechnischen Anlagen (Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 = VBlBW 1989, 371) wird ausdrücklich hervorgehoben, dass es im - weiten - Ermessen des Gesetzgebers stehe, ob er die Objektsicherung auf dem Betriebsgelände gefährdeter oder gefährlicher Anlagen zu einer öffentlichen, durch die Polizei wahrzunehmenden Aufgabe macht oder sie für eine Übergangszeit bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei dem Hausrecht des Betreibers überlässt.
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers, die Zustandshaftung des Eigentümers für besonders gefährliche Bereiche konkret zu erweitern, gerade "die durch terroristische Aktivitäten gefährdeten Flughäfen" als Beispiele genannt (Urteil vom 4.10.1985 - 4 C 76.82 - VBlBW 1986, 127).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    1.2 Nach diesen Maßstäben sind die Voraussetzungen für eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Klage eines Konkurrenten gegen die Auswahlentscheidung in Bezug auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten nicht erfüllt (wie hier VGH BW, B. v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris; B. v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.; Berstermann in Posser/Wolff, VwGO, § 48 Rn. 14; Bier/Panzer in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Sept. 2011, § 48 Rn. 28; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 48 Rn. 10).

    Streitgegenstand ist in einem solchen Fall weder die Frage der Zulässigkeit solcher Dienste noch der zulässige oder notwendige Umfang an sich noch geht es um Anordnungen, die die Art und Weise der Erbringung zum Inhalt haben (vgl. VGH BW, B. v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris a. a. O.; B. v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.).

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

    Nach diesen Maßstäben sind die Voraussetzungen für eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Klage eines Konkurrenten gegen die Auswahlentscheidung in Bezug auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten nicht erfüllt (wie hier VGH BW, B. v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris; B. v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.; Berstermann in Posser/Wolff, VwGO, § 48 Rn. 14; Bier/Panzer in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Sept. 2011, § 48 Rn. 28; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 48 Rn. 10).

    Streitgegenstand ist in einem solchen Fall weder die Frage der Zulässigkeit solcher Dienste noch der zulässige oder notwendige Umfang an sich noch geht es um Anordnungen, die die Art und Weise der Erbringung zum Inhalt haben (vgl. VGH BW, B. v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris a. a. O.; B. v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.).

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Nach diesen Maßstäben sind die Voraussetzungen für eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Klage eines Konkurrenten gegen die Auswahlentscheidung in Bezug auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten nicht erfüllt (wie hier VGH BW, B.v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris; B.v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.; Berstermann in Posser/Wolff, VwGO, § 48 Rn. 14; Bier/Panzer in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Sept. 2011, § 48 Rn. 28; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 48 Rn. 10).

    Streitgegenstand ist in einem solchen Fall weder die Frage der Zulässigkeit solcher Dienste noch der zulässige oder notwendige Umfang an sich noch geht es um Anordnungen, die die Art und Weise der Erbringung zum Inhalt haben (vgl. VGH BW, B.v. 26.6.2002 - 8 S 1242/02 - juris a.a.O.; B.v. 19.7.2005 - 8 S 775/05 - NVwZ-RR 2006, 840 f.).

  • OVG Bremen, 31.10.2006 - 1 D 41/06
    Es mag fraglich sein, ob der Rechtsstreit tatsächlich eine Frage des Betriebs eines Verkehrsflughafens zum Gegenstand hat (§ 48 Abs. 1 Nr. 6 VwGO) - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - anderer Auffassung etwa Hofmann, Grabherr, LuftverkehrsG, Rn 52 zu § 19 b; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.7.2005 - 8 S 775/05, NVwZ-RR 2006, 840 f. Das kann dahinstehen.

    Die mit der Durchsuchung verbundenen möglichen Eingriffe in die Grundrechte des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG sind durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls gerechtfertigt Die Personen- und Warenkontrollen i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG stellen sich nicht als Zwangsmaßnahmen dar, zu deren Erfüllung die Übertragung hoheitlicher Befugnisse zwingend erforderlich wäre (so neben dem OVG Lüneburg u.a. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2005 - 20 B 616/05.AK - www.justiz.nrw.de - und VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2005 - 8 S 775/05 - www.justiz.baden-württemberg.de - ).

  • VG Leipzig, 13.09.2005 - 1 K 382/05

    Sachliche Gerichtszuständigkeit für die Klage eines privaten Flughafenbetreibers

    Die vorliegende Streitigkeit um die Pflicht zur Durchführung von Personen- und Warenkontrollen betrifft den Betrieb eines Verkehrsflughafens, denn dem Unternehmer des Verkehrsflughafens werden - wie dies bereits aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG folgt- Sicherungspflichten auferlegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.7.2005, -8 S 775/05-).
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