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   VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11   

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VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11 (https://dejure.org/2013,17490)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.2013 - 8 S 574/11 (https://dejure.org/2013,17490)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 8 S 574/11 (https://dejure.org/2013,17490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung abstandsflächenrechtlicher Mindestanforderungen im Bebauungsplanverfahren i.R.d. Beeinträchtigung der Belichtung, Besonnung oder Belüftung der Bestandsbebauung durch die Realisierung der neu hinzutretenden Bauleitplanung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 7 BauGB
    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - fehlerhafte Abwägung abstandsflächenrechtlicher Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung abstandsflächenrechtlicher Mindestanforderungen im Bebauungsplanverfahren i.R.d. Beeinträchtigung der Belichtung, Besonnung oder Belüftung der Bestandsbebauung durch die Realisierung der neu hinzutretenden Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beachtung der Abstandsflächen ist kein Allheilmittel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Planerische Erhöhung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung darf betroffene Wohnungen nicht faktisch entwerten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen sind individuell zu bewerten! (IBR 2014, 47)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 862 NVwZ-RR 2013, 993
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 (309) und vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 (309) und vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die nachbarschützenden Tiefen der Abstandsfläche beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris), wobei diese nach § 6 Abs. 3 LBO unter einschränkenden Voraussetzungen auch unterschritten werden dürfen, insbesondere dann, wenn nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden und Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben sowie Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die nachbarschützenden Tiefen der Abstandsfläche beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris), wobei diese nach § 6 Abs. 3 LBO unter einschränkenden Voraussetzungen auch unterschritten werden dürfen, insbesondere dann, wenn nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden und Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben sowie Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Der Antragstellerin steht als Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet die notwendige Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Seite (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Jedoch ist dabei immer zu berücksichtigen, dass das Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein kann, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, falls das Vorhaben trotzdem zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn führt und deswegen rücksichtslos ist (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 - DVBl. 1999, 786), weshalb der Schluss von der Einhaltung von Abstandsflächentiefen auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung eben allein regelhaft und nicht zwingend ist.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Das Ergebnis der planerischen Abwägung ist allein dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urteil vom 22.09.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1993 - 11a D 24/92

    Festsetzung; Kerngebiet; Allgemeine Zulässigkeit von Wohnungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Für die Bejahung der Unverhältnismäßigkeit der Festsetzung aus diesem Grunde kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung, Wohnungen insgesamt im Kerngebiet für allgemein zulässig zu erklären, von § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO getragen werden kann oder ob die Umwandlung der ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzung (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) in eine allgemein zulässige Nutzungsart nicht der Zweckbestimmung des Kerngebiets widerspricht (so: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1993 - 11a D 24/92.NE - GewArch 1994, 257) oder ob § 7 Abs. 4 BauNVO als Spezialregelung der Anwendung von § 1 Abs. 6 Satz 2 BauNVO auf § 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entgegensteht (so: Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Juni 2009, § 1 BauNVO Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 7 B 178/00

    Einhaltung des Grenzabstandes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Es dürfte zwar zutreffen, dass derjenige, der in die grenznahe Außenwand seines Hauses Fenster einsetzt, um die bauliche Nutzbarkeit seines Hauses zu verbessern, es nicht erwarten darf, dass der Nachbar deshalb ausschließlich in seinem Interesse von der Ausnutzung seines Grundstücks im sonst üblichen, zulässigen Maß absieht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2000 - 7 B 178/00 - BauR 2001, 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93

    Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die nachbarschützenden Tiefen der Abstandsfläche beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris), wobei diese nach § 6 Abs. 3 LBO unter einschränkenden Voraussetzungen auch unterschritten werden dürfen, insbesondere dann, wenn nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden und Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben sowie Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - 3 S 1357/99

    Nachbarklage wegen Aufstockung eines Gebäudes

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Besondere Umstände, warum das Vorhaben der Beigeladenen trotz dieses Umstands im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung dennoch rücksichtslos sein sollte (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16, juris Rn. 39), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    (2) Das Bauvorhaben verstößt aus planungsrechtlicher Sicht - über die bauordnungsrechtlich über das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung hinaus (vgl. insoweit u.a. Senatsurteil vom 04.06.2013 - 8 S 574/11 -, VBlBW 2014, 16 = juris Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2018 - 5 S 272/18 -, BauR 2018, 1997 = juris Rn. 77) - nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Im Regelfall ist die Beachtung dieser Abstandsflächen ein beachtliches und starkes Indiz dafür, dass die Gesichtspunkte der Belüftung, Belichtung und Besonnung hinreichend beachtet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16, juris Rn. 37 und 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

    Denn im Rahmen der Bauleitplanung ist das Bestandsinteresse bereits vorhandener Bebauung gesondert in den Blick zu nehmen, weshalb die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und die damit regelhaft einhergehende Annahme, dass das Bauvorhaben in diesem Fall auch nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt, das Vorliegen eines Abwägungsfehlers noch nicht ausschließt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. Juni 2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 37 und 39).

    Dann aber hat die Antragsgegnerin in der notwendigen Weise (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.6.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 37) erkannt, dass sich die vorzunehmende Abwägung nicht in der bloßen Feststellung erschöpft, die zugelassene Planung sei gegenüber den Plannachbarn nicht rücksichtslos.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 198/12

    Normenkontrollverfahren - Überplanung einer baulich nicht vorgenutzten

    Fehler im Abwägungsergebnis liegen nur vor, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stünde, und die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 u. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BauR 2012, 1620; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.2013 - 8 S 574/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

    Solche Fehler im Abwägungsergebnis liegen nur vor, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stünde, und die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BauR 2012, 1620; Urt. v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16; Urt. des Senats v. 6.2.2014 - 3 S 207/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18

    Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell

    Im Regelfall ist die Beachtung dieser Abstandsflächen ein beachtliches und starkes Indiz dafür, dass die Gesichtspunkte der Belüftung, Belichtung und Besonnung hinreichend beachtet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16, juris Rn. 37 und 39; Senatsurteil vom 18.4.2018 - 5 S 2105/15 - ESVGH 68, 252, juris Rn. 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer

    Die Wahrung eines Abstands von 2, 5 m ist ein beachtliches und starkes Indiz dafür, dass mit dieser Abstandsfläche im Regelfall die durch die Abstandsflächen geschützten Belange der Belüftung, Belichtung und Besonnung hinreichend gewahrt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der

    Die Wahrung eines Abstands von 2, 5 m ist ein beachtliches und starkes Indiz dafür, dass mit dieser Abstandsfläche im Regelfall die durch die Abstandsflächen geschützten Belange der Belüftung, Belichtung und Besonnung hinreichend gewahrt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 ; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    Der Antragsteller verkennt bereits, dass ein damit gerügter Fehler im Abwägungsergebnis nur dann vorliegt, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stünde, und die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BauR 2012, 1620; Urt. v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16; Urt. des Senats v. 6.2.2014 - 3 S 207/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12

    Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 41/13

    Normenkontrolle gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Tanzlokal;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14

    Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots -

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