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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01   

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https://dejure.org/2001,10853
VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01 (https://dejure.org/2001,10853)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2001 - VGH B 15/01 (https://dejure.org/2001,10853)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - VGH B 15/01 (https://dejure.org/2001,10853)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1212
  • DVBl 2002, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 14/00

    Fachgerichtliche Abweisung einer gegen eine einstweilige Anordnung auf

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01
    Dies macht sie jedoch nicht unzulässig, weil die Einschränkung der Antragsbefugnis durch die sogenannte Bundesrechtsklausel in § 44 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG nicht für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gilt (§ 44 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, vgl. VerfGH Rh-Pf, NJW-RR 2001, 1218 [1219]).

    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung der Beschwerdeführerin das Gericht zu einer anderen, für sie günstigeren Entscheidung veranlasst hätte (vgl. hierzu: VerfGH Rh-Pf, NJW-RR 2001, 1218 [1219]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01
    Darüber hinaus verbietet der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen zugrundezulegen, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; Dennhardt in: Grimm/Caesar, LV-Kommentar, 2000, Art. 6 Rn. 11).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01
    Die Verfassungsbeschwerde führt deshalb nicht zu einer mittelbaren Kontrolle von Organen des Bundes, die dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 130 a LV verwehrt ist (vgl. VerfGH Rh-Pf, NJW 2001, 2621).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01
    Dies schließt die Verpflichtung des Gerichts ein, einem als erheblich angesehenen Beweisangebot nachzugehen, wenn es nicht aus Gründen des formellen Rechts unberücksichtigt bleiben kann (vgl. BVerfGE 69, 131 [144]; 69, 145, [148]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - VGH B 15/01
    Der Erfolg einer gegen das Urteil eines Gerichts des Landes erhobenen Verfassungsbeschwerde führt lediglich dazu, dass die hierzu ergangene Entscheidung eines Bundesgerichts gegenstandslos wird (vgl. VerfGH Rh-Pf, NJW 1995, 444 [445]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Art. 6 Abs. 2 LV garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (st. Rspr., vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [92]; Beschluss vom 4. Dezember 2001 - VGH B 15/01 -, AS 29, 224 [226]; Beschluss vom 28. Februar 2003 - VGH B 27/02 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 30. Juni 2015 - VGH B 15/15 u.a. -, juris Rn. 38; Stahnecker, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2022, Art. 6 Rn. 20).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.01.2019 - VGH B 25/18

    Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 124 Verf RP) an die Auslegung

    Ebenso kann ein Beteiligter aufgrund von Art. 6 Abs. 2 LV nicht beanspruchen, dass das Gericht seiner Rechtsansicht folgt (zum Ganzen VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [92 f.]; Beschluss vom 4. Dezember 2001 - VGH B 15/01 -, AS 29, 224 [226]).
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