Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V)   

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https://dejure.org/2008,4096
OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben verschiedener Glücksspiellotterien durch ein vom Land Rheinland-Pfalz (RP) betrautes Unternehmen; Befreiung der an einem Zusammenschluss von Unternehmen Beteiligten vom gesetzlichen Vollzugsverbot vor einer Fusionsfreigabe; Auswirkung des Vollzugs einer Fusion ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    GlüStV § 10; ; GlüStV § 10 Abs. 1 Satz 1; ; GlüStV § 10 Abs. 2; ; GlüStV § 25; ; GlüStV § 25 Abs. 3; ; LGlüG § 5; ; LGlüG § 5 Abs. 1; ; LGlüG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; LGlüG § 5 Abs. 2;... ; GWB § 24 Abs. 2 Satz 4 a.F.; ; GWB § 24 a Abs. 4 a.F.; ; GWB § 24 a Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; GWB § 39 Abs. 3; ; GWB § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 40 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 41; ; GWB § 41 Abs. 1; ; GWB § 41 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 41 Abs. 2; ; GWB § 41 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 56 a.F.; ; GWB § 56 Nr. 3 a.F.; ; GWB § 60; ; GWB § 60 Nr. 1; ; GWB § 60 Nr. 3; ; GWB § 63; ; GWB § 63 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 63 Abs. 3 a.F.; ; GWB § 64 Abs. 3; ; GWB § 64 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 76 Abs. 5 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht - Zusammenschlussverbot Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt Befreiung vom Vollzugsverbot in der Fusionskontrollsache Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ab

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Befreiung vom Vollzugsverbot Fusionskontrolle Lotto Rheinland-Pfalz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1261) als auch nach der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 24.3.1994, Slg. 1994 I Seite 1039 - "Schindler"; Urt. v. 21.9.1999, Slg. 1999 I Seite 6067 - "Läära"; Urt. v. 21.10.1999, Slg. 1999 I Seite 7289 - "Zenatti"; Urt. v. 6.11.2003, Slg. I Seite 13031 - "Gambelli"; Urt. v. 6.3.2007, NJW 2007, 1515, 1517 - "Placania") ist ein staatliches Lotterie- und Wettmonopol nur rechtens, wenn und soweit es zur Erreichung legitimer Gemeinwohlzwecke erforderlich ist.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) beschreibt die ein staatliches Glückspielmonopol rechtfertigenden Ziele dahin, dass die Gelegenheit zum Spiel vermindert und - soweit Glückspiele zugelassen werden - Straftaten vorgebeugt werden muss, indem die betreffende geschäftliche Betätigung einer Kontrolle unterworfen und die Glückspieltätigkeiten so in Bahnen gelenkt werden, die diesen Kontrollen unterliegen (NJW 2007, 1515, 1517, 1518 Rn. 46, 52 - "Placania").

    Insbesondere der EuGH fordert dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 2007, 1515, 1517 Rn. 49 - "Placania" m.w.N.) die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1261) als auch nach der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 24.3.1994, Slg. 1994 I Seite 1039 - "Schindler"; Urt. v. 21.9.1999, Slg. 1999 I Seite 6067 - "Läära"; Urt. v. 21.10.1999, Slg. 1999 I Seite 7289 - "Zenatti"; Urt. v. 6.11.2003, Slg. I Seite 13031 - "Gambelli"; Urt. v. 6.3.2007, NJW 2007, 1515, 1517 - "Placania") ist ein staatliches Lotterie- und Wettmonopol nur rechtens, wenn und soweit es zur Erreichung legitimer Gemeinwohlzwecke erforderlich ist.

    In seinem Urteil zum bayerischen Wettmonopol (NJW 2006, 1261, dort Rn. 155) hat das Bundesverfassungsgericht im Gegenteil betont, dass die geforderte gesetzliche Neureglung sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber erfolgen könne.

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - Kart 3/07

    Maßgeblichkeit von Inlandsumsätzen bei der kartellrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Es handelt sich vielmehr um ein Vorschalt- oder Zwischenverfahren, das mit dem Beschwerdeverfahren gebührenrechtliche eine Angelegenheit bildet (vgl. Senat Beschluss vom 28.02.2008, Az. VI-Kart 3/07 (V), Umdruck Seite 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Der daraufhin vom Land Rheinland-Pfalz angerufene Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 (VI-Kart 19/07 (V) - juris) den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Lotto-GmbH, die Anteilsübergabe vorab vollziehen zu dürfen, als unzulässig verworfen, weil für das Begehren ein besonderes Verfahren nach § 41 Abs. 2 GWB vorgeschrieben sei.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Der daraufhin vom Land Rheinland-Pfalz angerufene Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 (VI-Kart 19/07 (V) - juris) den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Lotto-GmbH, die Anteilsübergabe vorab vollziehen zu dürfen, als unzulässig verworfen, weil für das Begehren ein besonderes Verfahren nach § 41 Abs. 2 GWB vorgeschrieben sei.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Damit ist der zum gleichen Verfahrensgegenstand ergangene Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 3. März 2008 (VI Kart 19/07 (V) - juris -) überholt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) - den Antrag des Landes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vollziehen zu dürfen und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu erlangen.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 4/08

    Zum Zweck der Befreiung vom gesetzlichen Vollzugsverbots gem. § 41 Abs. 2 GWB -

    Das Land RP und die Lotto GmbH haben gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, die in dem Parallelverfahren, Az. VI - Kart 19/07, beim Senat anhängig ist.

    Aus diesem Grund muss die Befreiungsmöglichkeit des § 41 Abs. 2 GWB nach der Rechtsprechung de Senats (Wuw/E DE-R 2069 - Phonak/ReSound; Beschluss vom 03.03.2008, VI - Kart 19/07 (V), Umdruck Seite 14) auf besondere Ausnahmesituationen beschränkt bleiben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) - den Antrag des Landes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vollziehen zu dürfen und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu erlangen.
  • VG Mainz, 25.03.2008 - 6 L 927/07
    Da die beabsichtigte 51%-ige Übernahme der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH durch das Land Rheinland aus kartellrechtlichen Gründen bisher gescheitert ist (vgl. den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) -), gilt weiterhin, dass Rheinland-Pfalz seine Aufgabe nach § 10 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag durch ein betrautes Unternehmen - das ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH - wahrnimmt.

    Selbst wenn man von der grundsätzlichen verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit eines privaten Glücksspielmonopols einmal ausgeht, setzt ein solches privates Monopol jedoch jedenfalls voraus, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird und demgemäß ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren stattfindet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2008 aaO).

  • VG Trier, 28.04.2008 - 1 L 240/08

    Zu privaten Sportwettenvermittlern: Generelles Verbot derzeit nicht rechtmäßig

    In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 03. März 2008 (Az.: - VI-Kart 19/07 [V]) dem Begehren vorläufig nicht entsprochen.
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Damit ist der zum gleichen Verfahrensgegenstand ergangene Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 3. März 2008 (VI Kart 19/07 (V) - juris -) überholt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6745
OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,6745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,6745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2008 - VI-Kart 19/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,6745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Hinnahme der Errichtung eines staatlichen Glücksspielmonopols durch das Bundeskartellamt; Kartellbehördliche Überprüfung der konkreten Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols; Zurücktreten der Regelungen des Landesglückspielrechts hinter dem Kartellrecht; ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 31;... ; GWB §§ 35 ff.; ; GWB § 130 Abs. 1; ; GlüStV § 4 Abs. 4; ; GlüStV § 10 Abs. 1; ; GlüStV § 10 Abs. 2; ; GlüStV § 25 Abs. 3; ; LGlüG RP § 5 Abs. 1; ; LGlüG RP § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Das staatliche Glücksspielmonopol unterliegt nicht dem Kartellrecht und ist in seiner Ausgestaltung der kartellbehördlichen Prüfung entzogen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Dies ist durch das Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 anerkannt (NJW 2006, 1261, Rdnr. 99 ff.).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die ordnungsrechtliche Aufgabe der Suchtprävention und der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung durch eine staatliche beherrschte Gesellschaft effektiver und wirksamer durchgesetzt werden kann als im Wege einer Kontrolle privater Anbieter (Urt. v. 28.093.2006 - 1 BvR 1054/01, RdNr. 118; Beschl. v. 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02, RdNr. 44).

    Durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist geklärt, dass die Lotteriehoheit den Bundesländern in Art. 72 Abs. 1 GG die Kompetenz zuweist, in ihrem Hoheitsgebiet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Sportwetten festzulegen (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01, Rdnr. 96; BGH, WuW/E DE-R 289, 292 - Lottogemeinschaft-Rdnr. 27), und dass die Länder innerhalb dieser Normsetzungszuständigkeit auch ein staatliches Glücksspielmonopol vorsehen und gewerbliche Lotterie- und Wettveranstaltungen privater Anbieter ausschließen können, um den öffentlichen Belangen einer wirksamen Suchtprävention und der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung zur Geltung zu verhelfen.

    Zwar ist der Ausschluss privater Lotterie mit Blick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nur verfassungsgemäß, wenn und soweit er zur Erreichung legitimer Gemeinwohlzwecke - namentlich der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, dem Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften oder irreführender Werbung oder der Abwehr von Gefahren aus mit dem Glücksspiel verbundener Folge- und Begleitkriminalität - erforderlich ist und das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet ist (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01, Rdnr. 119, 120, 127 ff.), wobei der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Glückspielrechts einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Dass in diesem Sinne hoheitliches Handeln dem Anwendungsbereich des Kartellrechts entzogen sind, entspricht überdies dem allgemeinen Stand der nationalen Rechtsprechung und der herrschenden Literatur (vgl. nur: BGH - Beschl. v. 14.08.2008 - KVR 54/07, RdNr. 83 - Lottoblock; Stadler in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 10. Aufl., § 130 Rdnr. 16 ff. m.w.N.).

    Das gilt auch für den in § 19 i.V.m. § 4 Abs. 1 GlüStV in Bezug auf gewerbliche Spielevermittler geltenden Erlaubnisvorbehalt, da er als solcher keine Kartellabsprache der Lottogesellschaften fördert, sondern geeignet ist, die anerkannten Gemeinwohlbelange des § 1 GlüStV durchzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.08.2008 - KVR54/07, RdNr. 67 - Lottoblock).

    Kartellrecht findet vielmehr erst auf das anschließende (Markt-)Verhalten der staatliche kontrollierten Lottogesellschaft Anwendung (vgl. auch BGH - Beschl. v. 14.08.2008, KVR 54/07, RdNr. 83 - Lottoblock).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Auch der EuGH erkennt an, dass der nationale Gesetzgeber zur Erreichung der genannten Gemeinwohlinteressen ein staatliches Glückspielmonopol vorsehen darf (vgl. ausdrücklich EuGH NJW 2007, 1515 - Placanica; EuGH Slg. 2003, I-13076, Tz. 67 - Gambelli).

    Nur mit dieser Maßgabe ist ein staatliches Glücksspielmonopol auch mit den europarechtlichen Bestimmungen zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in den Art. 43, 49 EG vereinbar (vgl. EuGH, Urt. v. 24.3.1994, Slg. 1994 I Seite 1039 - "Schindler"; Urt. v. 21.9.1999, Slg. 1999 I Seite 6067 - "Läära"; Urt. v. 21.10.1999, Slg. 1999 I Seite 7289 - "Zenatti"; Urt. v. 6.11.2003, Slg. I Seite 13031 - "Gambelli"; NJW 2007, 1515, 1517 - "Placanica").

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2007 - U (Kart) 40/06

    Kartellrechtliche Ansprüche eines Anbieters von Internet-Sportwetten gegen ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Dies hat der Senat bereits für den Bereich der Sportwetten in Bezug auf den Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 81 EG und §§ 19, 20 GWB entschieden (Urt. v. 08.08.2007 - VI - U (Kart) 40/06, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BGH vom 10.06.2008 - KZR 61/07) und dazu ausgeführt, dass das in § 1 SportwettenG NW normierte staatliche Wettmonopol, das private Anbieter von Sportwetten vom Wettgeschäft ausschließt, sowie die in Befolgung dieser Gesetzeslage bestehende Zulassungspraxis als originär hoheitliches Handels dem Kartellrecht entzogen ist.

    Es handelt sich aber jedenfalls dann um eine hoheitliche Tätigkeit, wenn wesentliche Staatsaufgaben im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden (Immenga/Mestmäcker/Emmerich, a.a.O., Art. 81 Abs. 1 Rdnr. 37; vgl. auch für den Bereich der Sportwetten: Senat, Urt. v. 08.08.2007 - VI - U (Kart) 40/06 - Sportwetten Malta).

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Kartellrecht ist lediglich auf das letztgenannte Verhalten anwendbar (BGH, Beschl. v. 16.01.2008 - KVR 26/07, RdNr. 18).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die ordnungsrechtliche Aufgabe der Suchtprävention und der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung durch eine staatliche beherrschte Gesellschaft effektiver und wirksamer durchgesetzt werden kann als im Wege einer Kontrolle privater Anbieter (Urt. v. 28.093.2006 - 1 BvR 1054/01, RdNr. 118; Beschl. v. 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02, RdNr. 44).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Nur innerhalb eines anderweitig begründeten gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig rechtlich begründeten selbständigen Rechtspflicht kann die Regel vom bundesfreundlichen Verhalten Bedeutung gewinnen, indem sie diese anderen Rechte und Pflichten moderiert, variiert oder durch Nebenpflichten ergänzt (BVerfGE 42, 103, 117).
  • BGH, 10.06.2008 - KZR 61/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Dies hat der Senat bereits für den Bereich der Sportwetten in Bezug auf den Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 81 EG und §§ 19, 20 GWB entschieden (Urt. v. 08.08.2007 - VI - U (Kart) 40/06, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BGH vom 10.06.2008 - KZR 61/07) und dazu ausgeführt, dass das in § 1 SportwettenG NW normierte staatliche Wettmonopol, das private Anbieter von Sportwetten vom Wettgeschäft ausschließt, sowie die in Befolgung dieser Gesetzeslage bestehende Zulassungspraxis als originär hoheitliches Handels dem Kartellrecht entzogen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Das rheinland-pfälzische Glücksspielrecht genügt den vorgenannten verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 2.6.2008, veröffentlicht in ZfWG 2008, 197, 198 ff. OVG NW, Beschl. v. 30.07.2008, veröffentlicht in ZfWG 2008, 264 ff.).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07
    Dementsprechend findet das GWB beispielsweise keine Anwendung, soweit die Tätigkeitsfelder der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hoheitlich, d.h. durch Staatsverträge der Bundesländer, geregelt sind, worunter etwa die Programmgestaltung fällt, die sich im öffentlichen Bereich vollzieht (BVerfG, BVerfGE 31, 314, 329; Stadler, a.a.O. § 130 Rdnr. 47).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Untersagung jedoch mit Beschluss vom 17. September 2008 (ZfWG 2008, 381) aufgehoben und zutreffend ausgeführt, dass diese Anteilsübernahme auf hoheitlichen Grundlagen (§ 10 Abs. 2 GlüStV, § 5 LGlüG) beruht und folglich nicht der fusionsrechtlichen Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegt.
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Länder mit ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit tatsächlich unternehmerische Ziele verfolgen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 19/07 [V] u. a., juris Rn. 41; BGH, Urt. v. 24.9.2013, KZR 62/11, ZfWG 2013, 417, juris Rn. 29, 33 - zu verwaltungsbehördlichem Handeln).

    Zwar kommt es für die Unterscheidung zwischen unternehmerischem und hoheitlichem Handeln nicht auf die Rechtsform der Betätigung an, so dass auch gesetzgeberisches Handeln einer kartellrechtlichen Überprüfung unterliegen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 19/07 [V] u. a., juris Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Im Übrigen unterfällt staatliches Handeln auch dann den Wettbewerbsregeln, wenn es in Gestalt eines Gesetzes erfolgt, in der Sache aber auf eine wirtschaftliche Betätigung gerichtet ist und unternehmerische Ziele verfolgt (so auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 19/07 (V), Lotto Rheinland-Pfalz, juris, Rn. 41).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.774

    Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol;

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Untersagung jedoch mit Beschluss vom 17. September 2008 (ZfWG 2008, 381) aufgehoben und zutreffend ausgeführt, dass diese Anteilsübernahme auf hoheitlichen Grundlagen (§ 10 Abs. 2 GlüStV, § 5 LGlüG) beruht und folglich nicht der fusionsrechtlichen Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegt.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Im Hinblick auf die besondere Rechtslage in Rheinland-Pfalz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwischenzeitlich mit Beschluss vom 17. September 2008 (VI-Kart 19/07 - ZfWG 2008, 381) im Hauptsacheverfahren entschieden, dass das Bundeskartellamt nicht berechtigt sei, den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung (des Landes) an der Rheinland-Pfälzischen Lotto GmbH zu untersagen.
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Das Bundeskartellamt hat allerdings mit Beschluss vom 29. November 2007 die Übernahme der Anteile untersagt [Anm. des Einzelrichters: Durch Beschluss vom 17.09.2008 - VI-Kart 19/07 (V) - hat das OLG Düsseldorf der hiergegen gerichteten Beschwerde stattgegeben und den Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben, s.u.].

    Im Hinblick auf die besondere Rechtslage in Rheinland-Pfalz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwischenzeitlich mit Beschluss vom 17. September 2008 (VI - Kart 19/07 - ZfWG 2008, 381) im Hauptsacheverfahren entschieden, dass das Bundeskartellamt nicht berechtigt sei, den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung (des Landes) an der Rheinland-Pfälzischen Lotto GmbH zu untersagen.

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Weitere traditionell andersartige Regelungen, wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I S. 335), sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06) und der für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.8.2008, ZfWG 2008, 276 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, ZfWG 2008, 381) geschaffenen Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (vgl. näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009 - 1 S 206/08 - zitiert nach JURIS; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.775

    Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol;

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Untersagung jedoch mit Beschluss vom 17. September 2008 (ZfWG 2008, 381) aufgehoben und zutreffend ausgeführt, dass diese Anteilsübernahme auf hoheitlichen Grundlagen (§ 10 Abs. 2 GlüStV, § 5 LGlüG) beruht und folglich nicht der fusionsrechtlichen Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegt.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - Kart 10/07

    Anwendbarkeit der nationalen Zusammenschlusskontrolle auf eine Krankenhausfusion

    Nur dann läge nämlich eine vom Wettbewerbsrecht hinzunehmende Rechtslage vor, die es erforderlich machen kann, den streitbefangenen Anteilserwerb von der kartellbehördlichen Zusammenschlusskontrolle auszunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 17.9.2008 - VI-Kart 19/07 (V) Umdruck Seite 9 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 17. September 2008 (- VI-Kart 19/07 - ZfWG 2008, 381 ff.) festgestellt, dass die Entscheidung der Bundesländer in § 10 Abs. 2 GlüStV und des Landes Rheinland-Pfalz in § 5 Abs. 1 LGlüG, das Glücksspielrecht staatlich-monopolistisch zu organisieren, "von vornherein nicht dem Kartellrecht unterliegt", denn die Fusionskontrolle dient nicht der Kontrolle des Gesetzgebers, sondern ausschließlich der Überwachung unternehmerischen Handelns.
  • VG Koblenz, 17.03.2009 - 5 L 52/09
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