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   OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97   

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OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97 (https://dejure.org/1997,2174)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.1997 - VI 1/97 (https://dejure.org/1997,2174)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - VI 1/97 (https://dejure.org/1997,2174)
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GPS-Überwachung

§ 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3579 (Ls.)
  • NStZ 1998, 268
  • StV 1998, 170
  • StV 1998, 526
  • JR 1999, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    im Hinblick auf das sog. Volkszählungsurteil des BVerfG (BVerfGE 65, 1 ff.) gegen bestimmte, strafprozessual bislang nicht geregelte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei aufgekommen waren, ausgeräumt werden (zur Zielsetzung des Gesetzes s. auch Hilger, NStZ 1992, 457).

    Der Einsatz des »Global Positioning System« berührt den unantastbaren Kernbereich des durch die Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84 f.) nicht.

    Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (BVerfGE 65, 1, 43 f.).

    Der Kernbereich des Grundrechts könnte nur bei einer umfassenden und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Überwachung berührt sein, bei der nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Observationsobjekts registriert und jederzeit zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefügt werden können (BVerfGE 27, 1, 6 f.; 65, 1, 42 ff.).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Gegenüber der Pflicht des Gerichts, die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen, die von Bedeutung sind, zu erstrecken, bildet das Beweisverwertungsverbot daher eine Ausnahme, die nur im besonderen Einzelfall hingenommen werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 27, 355, 357; 40, 211, 217).

    Soweit ein Verfahrensfehler ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel nach sich zieht, darf dies im übrigen nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71: 34, 362, 364 f.).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Dies setzt allerdings im Einzelfall neben der Feststellung einer Gesetzesverletzung bei der Beweiserhebung eine umfassende Abwägung voraus, bei der einerseits das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht fallen wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 38, 214, 219£; 38, 372, 373L).

    nämlich die Wahrheit zu erforschen, einschränken und damit die Pflicht des Staates tangieren, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BGHSt 38, 214, 220 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    In den von Art. 1 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG garantierten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, welcher der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 27.1, 6; 32, 373.376; 80.367, 373; st. Rspr.), ist durch sie nicht eingegriffen worden.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Sie bedürfen keiner speziellen, dem Gebot der Normenklarheit (vgl. dazu BVerfGE 45, 400,420-,65, 1, 44 f.) entsprechenden gesetzlichen Grundlage.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Der Kernbereich des Grundrechts könnte nur bei einer umfassenden und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Überwachung berührt sein, bei der nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Observationsobjekts registriert und jederzeit zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefügt werden können (BVerfGE 27, 1, 6 f.; 65, 1, 42 ff.).
  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Diese Entscheidung ist von den Gerichten zumindest für eine Übergangszeit, die jedenfalls derzeit noch nicht abgelaufen ist, hinzunehmen (sog. Übergangsbonus; vgl. auch BGH NStZ 1992, 44,45; BVerwG NJW 1990, 2765; Rogall ZStW 103 (1991), 907, 954).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Vielmehr handelt es sich angesichts des erheblichen verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 29, 183, 194; 33, 367, 383; 34, 238, 248 f.; 44, 353, 374; 51, 324, 343-,77, 65, 76) um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
    Diese Entscheidung ist von den Gerichten zumindest für eine Übergangszeit, die jedenfalls derzeit noch nicht abgelaufen ist, hinzunehmen (sog. Übergangsbonus; vgl. auch BGH NStZ 1992, 44,45; BVerwG NJW 1990, 2765; Rogall ZStW 103 (1991), 907, 954).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung;

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    e) Das Oberlandesgericht wies den Widerspruch zurück (NStZ 1998, S. 268) und legte der Verurteilung des Beschwerdeführers auch die Erkenntnisse aus der GPS-Überwachung zugrunde.
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    Das Oberlandesgericht hat den Einsatz des "GPS" mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268 ff.) für zulässig erachtet.

    Die "GPS"-Technik stellt ein technisches Mittel im Sinne dieser Bestimmung dar (Rudolphi/Wolter in SK-StPO Stand Oktober 2000 § 100 c Rdn. 7 a; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 100 c Rdn. 2; Nack in KK 4. Aufl. § 100 c Rdn. 13; Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 100 c Rdn. 3; Theisen JR 1999, 259 f; a. A. Comes StV 1998, 569 ff.; unklar Gusy StV 1998, 526 f.).

    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

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   OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - VI 1/97   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 1999 - VI 1/97 (https://dejure.org/1999,20752)
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