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   BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S   

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https://dejure.org/1960,84
BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S (https://dejure.org/1960,84)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1960 - VI 10/60 S (https://dejure.org/1960,84)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1960 - VI 10/60 S (https://dejure.org/1960,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier Berufe - Abgrenzung von Betriebsvermögen und Privatvermögen hinsichtlich der Gewinnermittlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 625
  • NJW 1961, 47
  • BStBl III 1960, 484
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.1955 - IV 19/55 U

    Einordnung und steuerrechtliche Bewertung von Personenkraftwagen eines

    Auszug aus BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S
    Der Bundesfinanzhof habe aber im Urteil IV 19/55 U vom 12. Mai 1955 (BStBl 1955 III S. 205, Slg. Bd. 61 S. 18) zugelassen, daß die Angehörigen freier Berufe, die einen Kraftwagen zu weniger als 50 v. H. betrieblich nutzten, diesen Kraftwagen als Gegenstand des Betriebsvermögens führen könnten, vorausgesetzt, daß sie den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1 EStG (oder in vereinfachter Form nach § 8 Abs. 2 EStDV 1950/1951) ermittelten und die Überführung in das Betriebsvermögen buchmäßig klar zum Ausdruck brächten.

    Schon in der Entscheidung IV 19/55 U a.a.O. hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs eine so scharfe Trennung nicht gebilligt.

  • BFH, 28.01.1960 - IV 109/59 U

    Leistung von Beiträgen zu Kapitalansammlungsverträgen durch einen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S
    Aus dem Begriff Betriebsvermögen ergibt sich, daß nur Gegenstände in Betracht kommen, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, wie in den Urteilen des Bundesfinanzhofs IV 537/54 U vom 22. Dezember 1955 (BStBl 1956 TU S. 65, Slg. Bd. 62 S. 172) und IV 109/59 U vom 28. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 172, Slg. Bd. 70 S. 456) zutreffend dargelegt ist.
  • BFH, 22.12.1955 - IV 537/54 U

    Einordnung eines aus verwandschaftlichen Gründen gegebenen Darlehens -

    Auszug aus BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S
    Aus dem Begriff Betriebsvermögen ergibt sich, daß nur Gegenstände in Betracht kommen, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, wie in den Urteilen des Bundesfinanzhofs IV 537/54 U vom 22. Dezember 1955 (BStBl 1956 TU S. 65, Slg. Bd. 62 S. 172) und IV 109/59 U vom 28. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 172, Slg. Bd. 70 S. 456) zutreffend dargelegt ist.
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Nach dem Urteil des BFH vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S (BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484) folgt diese Unterscheidung aus dem vom Privatvermögen abzugrenzenden Begriff des Betriebsvermögens, so dass sich eine Dreiteilung der Vermögensarten ergibt (s. etwa Leingärtner, Finanz-Rundschau --FR-- 1983, 214; a.A. Wassermeyer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft --DStJG-- 3, 1980, S. 315 ff.), von der der BFH in ständiger Rechtsprechung ausgeht (aus jüngster Zeit etwa Senatsurteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auch Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen haben (BFH-Urteil vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484).
  • BFH, 01.12.1960 - IV 305/59 U

    Zulässigkeit von gewillkürtem Betriebsvermögen einer Rechtsanwalts-und

    Hinsichtlich der Voraussetzungen, nach denen Gegenstände, die nicht notwendiges Privatvermögen sind, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden können, schließt sich der Senat den Urteilen VI 10/60 S vom 15. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 625) und I 185/59 S vom 19. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 629) an.

    Hinsichtlich der Voraussetzungen, nach denen Gegenstände, die nicht notwendiges Privatvermögen sind, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden können, schließt sich der Senat den Urteilen VI 10/60 S vom 15. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 625) und I 185/59 S vom 19. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 629) an.

    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S vom 15. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 625) und I 185/59 S vom 19. Juli 1960 (Slg. Bd. 71 S. 629) wird ausgeführt, daß der Begriff des Betriebsvermögens grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Vermögensvergleich ermitteln, einheitlich aufzufassen ist.

  • BFH, 02.08.1974 - III R 97/73
    »Minderkaufleute konnten auch schon in der RM-Schlußbilanz und in der DM-Eröffnungsbilanz unter den in dem BFH-Urteil vom 15.07.1960 VI 10/60 S (BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484) geforderten Voraussetzungen gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen.

    In diesem Sinne hat auch der VI. Senat in dem Urteil vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S (BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484) auf die Änderung des § 5 EStG 1955 hingewiesen.

    Der Senat tritt schließlich auch der Auffassung des FG bei, daß im Streitfall die in dem Urteil VI 10/60 S geforderten Voraussetzungen für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens erfüllt sind.

  • BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S

    Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das

    Der Bf. ist der Auffassung, daß es schon bei Erwerb des Grundstücks B im Jahre 1955 an einem sachlichen Zusammenhang zwischen diesem Grundstück und seinem Betrieb gefehlt habe, und daß deshalb das Grundstück B nach der durch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S vom 15. Juli 1960 (BStBl 1960 III S. 484, Slg. Bd. 71 S. 625) eingeleiteten strengeren Abgrenzung des notwendigen Privatvermögens vom gewillkürten Betriebsvermögen im Jahre 1955 notwendiges Privatvermögen gewesen sei.

    Nach dem bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S könne ein Wirtschaftsgut nur dann als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn es in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehe und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sei.

    Die Auffassung des Finanzgerichts, daß der Bf. auch nach der neueren, durch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S eingeleiteten Rechtsprechung das Grundstück B im Jahre 1955 in sein Betriebsvermögen übernehmen konnte, ist zutreffend.

  • BFH, 11.01.1966 - I 53/63

    Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit - Überlassung von Geldbeträgen als Ausübung

    Dagegen können nicht auf dem Wege des gewillkürten Betriebsvermögens Einkunftsarten verändert werden, wenn es an einer inneren Verknüpfung mit dem Betrieb fehlt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - VI 10/60 S vom 15. Juli 1960, BStBl 1960 III S. 484, Slg. Bd. 71 S. 625; I 185/59 S vom 19. Juli 1960, BStBl 1960 III S. 485, Slg. Bd. 71 S. 629).

    Auch kann im Streitfall nicht davon ausgegangen werden, daß der Stpfl. im Rahmen seines Betriebs erworbenes und nicht entnommenes Geld angelegt hat (vgl. Urteil des BFH VI 10/60 S, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04

    Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen

    Ebenso hat der BFH in seinem Urteil vom 15.07.1960 VI 10/60 S, BStBl III 1960, 484, entschieden, dass Wertpapiere von einem Freiberufler dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden können.

    Da ein Unternehmer aus seiner Zuordnung alle steuerlichen Folgen ziehen muss, darf er auch nicht willkürlich seine einmal getroffene Entscheidung ohne zureichenden wirtschaftlichen Grund rückgängig machen (BFH-Urteil vom 15.07.1960 VI 10/60 S, BStBl III 1960, 484).

  • FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler

    Im Jahre 1960 schränkten der VI. und der I. Senat des BFH diese Rechtsprechung wieder ein; es wurde nunmehr verlangt, daß der Gewinn zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens notwendigdurch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt sein müsse (BFH-Urteile vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BStBl III 1960, 484; vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BStBl III 1960, 485 unter Bezugnahme auf das Urteil des VI. Senats).

    Als Begründung führte der VI. Senat lediglich an, das Erfordernis der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich sei im "Interesse der steuerlichen Gleichmäßigkeit und zur Ausschaltung willkürlicher Manipulationen" nötig (BFH-Urteil vom 15. Juli 1960, aaO.).

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Das folgt aus den Grundsätzen, die der BFH für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens aufgestellt hat, insbesondere dem Erfordernis eines Förderungszusammenhangs (vgl. Urteil vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; Senatsurteile vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40, und vom 24. Januar 1985 IV R 123/82, BFH/NV 1986, 15; Urteile vom 30. Januar 1985 I R 39/82, BFH/NV 1986, 80, und vom 21. Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 1996, § 4 Rz. 151, 157; Budde/Karig in Beck'scher Bilanzkommentar, 3. Aufl. 1995, § 246 HGB Anm. 49; Walter, Deutsche Steuerzeitung 1993, 5, 7).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Schon aus diesem Grunde, also unabhängig davon, daß ein buchmäßiger Ausweis im Rahmen einer ordnungsmäßigen Buchführung als Voraussetzung für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens entfällt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484), können solche Wirtschaftsgüter auch nicht mit der Folge, daß anteilige AfA und sonstige Aufwendungen nach § 13a Abs. 8 Nr. 3 EStG vom Grundbetrag abzuziehen wären, als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden.
  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

  • BFH, 03.11.1972 - I R 208/70

    Persönlich steuerbefreite Realgemeinde - Körperschaftsteuerpflichtiger

  • BFH, 13.03.1964 - IV 158/61 S

    Private und betriebliche Nutzung von Wirtschaftsgütern der gehobenen

  • BFH, 22.07.1964 - I 353/61 U

    Aufnahme eines durch einen Bauunternehmer auf einem Grundstück des Betriebs und

  • BFH, 03.08.1967 - IV 47/65

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund

  • BFH, 13.10.1983 - I R 76/79

    Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe - Wert des eigengewerblich genutzten

  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

  • FG München, 04.08.2003 - 13 V 2611/03

    Zweitfahrzeug (Motorrad) als gewillkürtes Sonder-Betriebsvermögen; Aussetzung der

  • BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich -

  • BFH, 12.01.1968 - VI R 33/67

    Betriebliche Bareinnahmen - Betriebliche Barausgaben - Führung eines Kassenkontos

  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer

  • BFH, 07.11.1995 - III B 66/93

    Zuordnungswahlrecht hinsichtlich der Wirtschaftsgüter des gewillkürten

  • BFH, 10.12.1964 - IV 167/64 U

    Bestimmungsrecht des Umfangs eines Gewerbebetriebes

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei

  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04

    Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - 1 K 366/01

    Betriebsvermögen einer Immobilienmaklerin; Zeichenmaschine und Damenfahrrad;

  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche

  • BFH, 22.07.1966 - VI 12/65
  • BFH, 22.11.1960 - I 103/60 S

    Berücksichtigung des teilweise für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudes als Teil

  • BFH, 30.07.1964 - IV 20/63 U

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen

  • BFH, 28.04.1970 - VI R 183/67

    Kaufmann - Darlehn - Betriebliche Mittel - Betriebsvermögen - Gewillkürtes

  • BFH, 30.09.1960 - VI 137/59 U

    Begriff der Entnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Folgen der

  • BFH, 21.04.1966 - IV 278/65
  • BFH, 09.01.1964 - IV 274/63 U

    Voraussetzungen für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen

  • BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U

    Behandlung von bestimmten Zuschüssen an eine GmbH als Betriebsausgaben einer

  • FG Münster, 27.05.1998 - 8 K 2403/92
  • BFH, 06.05.1965 - IV 391/62 U

    Einkommensteuerliche Einordnung von Aufwendungen für den Bau eines eigenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 1284/92

    Einkommensteuer; Wertpapiere als Betriebsvermögen

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