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   RG, 24.05.1897 - Rep. VI. 11/97   

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https://dejure.org/1897,11
RG, 24.05.1897 - Rep. VI. 11/97 (https://dejure.org/1897,11)
RG, Entscheidung vom 24.05.1897 - Rep. VI. 11/97 (https://dejure.org/1897,11)
RG, Entscheidung vom 24. Mai 1897 - Rep. VI. 11/97 (https://dejure.org/1897,11)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Anfechtung einer aus dem Vermögen des Gemeinschuldners vor Eröffnung des Konkursverfahrens durch Einzelanfechtung erlangten Sicherung oder Befriedigung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsgesetz § 13 Abs. 3.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 39, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 173/09

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters trotz bereits

    Erfasst § 15 Abs. 2 AnfG nicht den Rechtserwerb im Wege einer Gläubigeranfechtung (allg. Meinung; vgl. etwa MünchKomm-AnfG/Kirchhof, § 15 Rn. 19; Huber, AnfG, 10. Aufl., § 15 Rn. 13; Jaeger, Die Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens, 2. Aufl., § 13 Anm. 10), gilt gleiches für diejenige des § 145 Abs. 2 InsO; denn § 15 Abs. 2 AnfG (§ 11 Abs. 2 AnfG aF) ist § 145 Abs. 2 InsO (§ 40 Abs. 2 KO) nachgebildet worden (Hahn/Mugdan, Die gesamten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Band 4, Neudruck 1983, S. 748), und die Insolvenzanfechtung gegen den erfolgreichen Anfechtungsgläubiger hat in § 16 Abs. 2 AnfG eine gesonderte Regelung erfahren (RGZ 39, 79, 83 f; BGH, Urteil vom 26. Januar 1959 - II ZR 235/57, BGHZ 29, 230, 234; Jaeger/Henckel, § 145 Rn. 31; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 145 Rn. 21; HmbKomm-InsO/Rogge/Leptien, 4. Aufl., § 145 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    § 50 Abs. 4 AuslG will alle Fälle umfassen, in denen die Abschiebungsvoraussetzungen wieder oder erneut eingetreten sind (vgl. HambOVG, Beschluss vom 1.12.1997 - Bs VI 11/97 -, NordÖR 1998, 248).

    Die Frage, ob eine etwaige Unterbrechung der Ausreisefrist noch andauert oder nicht (§ 50 Abs. 4 AuslG), berührt die - hier allein zu beurteilende - Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Abschiebungsandrohung nicht (vgl. HambOVG, Beschluss vom 1.12.1997 - Bs VI 11/97 -, NordÖR 1998, 248).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Die Heilung ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (bzw. bis zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren) möglich (so auch BVerwG, Zwischenurt. v. 21.01.2004 - 6 A 1/04 - NVwZ 2004, 887, in juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 01.12.1997 - Bs VI 11/97 -, juris Rn. 5; BFH, Urt. v. 10.10.2017 - X R 1/16 -, BFHE 259, 511, in juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 05.07.2000 - 1 Bs 71/00

    Zulässigkeit der Teilzeitbeschäftigung von Beamten bei vorliegender

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