Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.10.1995 - VI 13/93, 2 StE 5/93   

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https://dejure.org/1995,41178
OLG Düsseldorf, 13.10.1995 - VI 13/93, 2 StE 5/93 (https://dejure.org/1995,41178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.1995 - VI 13/93, 2 StE 5/93 (https://dejure.org/1995,41178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - VI 13/93, 2 StE 5/93 (https://dejure.org/1995,41178)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • welt.de (Pressebericht, 14.10.1995)

    Schuld im Übermaß: Solinger von "rechtem Gedankengut" geprägt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.06.1995)

    Gesucht wird die Wahrheit: Gerhard Mauz über den Solingen-Prozeß im Koma nach 102 Sitzungstagen

Besprechungen u.ä.

  • wtal.de (Entscheidungsanmerkung)

    Solinger Brandanschlag: Ein"wasserdichtes" Urteil?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Wuppertal, 16.05.2000 - 5 O 218/96

    Brandanschlag von Solingen

    BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    OLG Düsseldorf, 13.10.1995 - VI 13/93

    Schuld im Übermaß: Solinger von "rechtem Gedankengut" geprägt

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Brandanschlag von Solingen

Sonstiges (3)

  • blog-rechtsanwael.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erklärung der Nebenklägervertreter zum Ausgang des Prozesses um den Solinger Brandanschlag

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 26.05.2003)

    Ausländerfeindlichkeit - Der Denkzettel

  • planet-wissen.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.02.2016)

    Geschichte der Gastarbeiter: Der Brandanschlag von Solingen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 6 Ws 1/00

    Berücksichtigung der Schwere der Schuld bei Aussetzung des Restes der

    6 Ws 1/2000 2 StE 5/93 GBA Karlsruhe (12 VRJs 303/97 AG Heinsberg).

    Die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 1995 (VI 13/93) wird mit sofortiger Wirkung zur Bewährung ausgesetzt.

    Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 1995 (VI 13/93) des Mordes an fünf Menschen in Tateinheit mit versuchtem Mord an 14 Menschen und besonders schwerer Brandstiftung für schuldig befunden und zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.

    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, §§ 83 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 88 Abs. 1 JGG; die Zuständigkeit des Senats ergibt sich aus §§ 73 Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 GVG, 102 Satz 1 JGG (vgl. insoweit den Senatsbeschluß vom 18. Februar 1999 - VI 13/93 -).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93

    Vollstreckungsleiter bei erstinstanzlicher Verurteilung eines Jugendlichen oder

    VI 13/93 2 StE 5/93 GBA Karlsruhe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5429
OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93 (https://dejure.org/1999,5429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.1999 - VI 13/93 (https://dejure.org/1999,5429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - VI 13/93 (https://dejure.org/1999,5429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    JGG § 82 ff.; ; JGG § 102; ; JGG § 110; ; StPO § 451; ; StPO § 454; ; StPO § 462 a; ; StPO § 463; ; GVG § 73; ; GVG § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsleiter bei erstinstanzlicher Verurteilung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden durch das Oberlandesgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 616 (Ls.)
  • StV 2001, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 19.01.1998 - 2 Ws 428/97

    Mordanschlag von Mölln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93
    bb) Die ausschließliche Zuständigkeit des Jugendrichters für jugendrichterliche Entscheidungen ist aber auch dann gegeben, wenn - als ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht - ein erstinstanzlicher Strafsenat (Staatsschutzsenat) eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug entschieden und auf Jugendstrafe erkannt hat (so - im Ergebnis - auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in zwei im "Fall M" getroffenen Entscheidungen: Beschlüsse vom 30.05.1997 2 Ws 162/97 - und vom 19.01.1998 - 2 Ws 428/97 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1995 - VI 13/93

    Schuld im Übermaß: Solinger von "rechtem Gedankengut" geprägt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93
    VI 13/93 2 StE 5/93 GBA Karlsruhe.
  • OLG Schleswig, 30.05.1997 - 2 Ws 162/97

    Mordanschlag von Mölln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93
    bb) Die ausschließliche Zuständigkeit des Jugendrichters für jugendrichterliche Entscheidungen ist aber auch dann gegeben, wenn - als ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht - ein erstinstanzlicher Strafsenat (Staatsschutzsenat) eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug entschieden und auf Jugendstrafe erkannt hat (so - im Ergebnis - auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in zwei im "Fall M" getroffenen Entscheidungen: Beschlüsse vom 30.05.1997 2 Ws 162/97 - und vom 19.01.1998 - 2 Ws 428/97 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93   

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https://dejure.org/1994,4915
OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,4915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,4915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,4915)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 937
  • NStZ 1994, 299
  • StV 1994, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Damit entscheidet der Senat die in Schrifttum und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob im verbundenen Verfahren (§ 103 JGG) gegen Jugendliche und Erwachsene eine Nebenklage gegen letztere zulässig ist (so u.a., jeweils m.w.N., OLG Düsseldorf NStZ 1994, 299; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 80 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl., vor § 395 Rdn. 6) oder nicht (so u.a., jeweils m.w.N., OLG Köln NStZ 1994, 298; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 80 Rdn. 13; derselbe NStZ 1994, 299; differenzierend Ostendorf JGG 3. Aufl. § 80 Rdn. 1 a), im erstgenannten Sinne.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93
    »Ist in verbundenen Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende und/oder Erwachsene die Nebenklage gegen den Erwachsenen und/oder den Heranwachsenden zugelassen, ist die Nebenklage berechtigt, den von dem jugendlichen Angeklagten gem. § 245 StPO präsentierten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sofern dieser nicht nur zur Aufklärung von Tatsachen beitragen soll, die ausschließlich den jugendlichen Angeklagten betreffen (Fortführung von OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 299 ).«.
  • KG, 15.11.1994 - 1 AR 357/92
    Demgegenüber hält das OLG Düsseldorf (NStZ 1994, 299 ) die Nebenklage nur gegen jugendliche Angeklagte für ausgeschlossen, gegen Heranwachsende und Erwachsene jedoch für zulässig.

    Denn die strafprozessualen Bestimmungen über die Anschlußbefugnis räumen dem Verletzten aus Gründen der Genugtuung offensive Rechte ein, die dem elementaren Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts entgegenstehen können (vgl. Eisenberg, NStZ 1994, 299 f; Kondziela, Opferrechte im Jugendstrafverfahren, 1991, S. 127; Schaal/Eisenberg NStZ 1988, 49, 51; Stock MSchrKrim 1987, 352, 353 f).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5102
OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 343
  • NStZ 1995, 143 (Ls.)
  • StV 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93
    »Ist in verbundenen Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende und/oder Erwachsene die Nebenklage gegen den Erwachsenen und/oder den Heranwachsenden zugelassen, ist die Nebenklage berechtigt, den von dem jugendlichen Angeklagten gem. § 245 StPO präsentierten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sofern dieser nicht nur zur Aufklärung von Tatsachen beitragen soll, die ausschließlich den jugendlichen Angeklagten betreffen (Fortführung von OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 299 ).«.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - VI 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8217
OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - VI 13/93 (https://dejure.org/1995,8217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1995 - VI 13/93 (https://dejure.org/1995,8217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - VI 13/93 (https://dejure.org/1995,8217)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1360
  • MDR 1995, 1161
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   OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - VI 13/93   

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https://dejure.org/1996,11011
OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - VI 13/93 (https://dejure.org/1996,11011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1996 - VI 13/93 (https://dejure.org/1996,11011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - VI 13/93 (https://dejure.org/1996,11011)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 354
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