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   FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/2004   

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FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/2004 (https://dejure.org/2005,5317)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2005 - VI 160/2004 (https://dejure.org/2005,5317)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2005 - VI 160/2004 (https://dejure.org/2005,5317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • RA Kotz

    Zusammenveranlagung und gescheiterter Versöhnungsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 Abs. 1; GG Art. 6
    Kurzfristiges Unterbrechen des dauernden getrennt Lebens rechtfertigt nicht die Zusammenveranlagung von Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kurzfristiges Unterbrechen des dauernden getrennt Lebens rechtfertigt nicht die Zusammenveranlagung von Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Ehegatten-Steuertarif für Getrenntlebende bei Versöhnungsversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei einer vorangegangenen dauernden Treffung von Eheleuten; Ernsthaftigkeit eines Versöhnungsversuchs unter Eheleuten; Zusammenveranlagung von Eheleuten bei einer dauernden Trennung; Räumliche und persönliche und ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Besteht keine eheliche Wirtschaftsgemeinschaft mehr muss das Finanzamt ein Ehepaar bei der Einkommensteuer nicht zusammen veranlagen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eine Versöhnung rettet den Splittingtarif

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Getrennte Einkommensteuerveranlagung trotz Versöhnungsversuchs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    FG Nürnberg fordert einen Monat - Versöhnungsversuch getrennt lebender Ehepartner kann die Zusammenveranlagung retten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 100/83

    Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt -

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Aber auch bei dieser Gestaltung kann sich aus dem Gesamtbild ergeben, dass die Eheleute "nicht dauernd getrennt" leben (BFH-Urteile vom 27.08.1971 VI R 206/68, BSG. 111972, 173 und vom 18.07.1985 VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431).

    Da es sich bei diesen Fragen aber um schwer nachprüfbare innere Vorgänge handelt, die zudem häufig viele Jahre zurückliegen, ist die Entscheidung anhand des Gesamtbildes der äußeren erkennbaren Merkmale zu treffen, wobei dem räumlichen Zusammenleben der Ehegatten besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15.06.1973 VI R 150/69, BStBl. II 1973, 640 m.w.N.; vom 13.12.1985 VI R 190/82, BStBl. II 1986, 486 und BFH in BFH/NV 1987, 431).

  • BFH, 26.08.1997 - VI R 268/94

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Ein kurzzeitiges Zusammenleben i.S.d. § 1567 Abs. 2 BGB , das der Versöhnung dienen soll, ist für die Frage der Zusammenveranlagung der Ehegatten aber ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 26.08.1997 VI R 268/94, BFH/NV 1998, 163 ).

    - aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163 ) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG .

  • FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 87/01

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Diese Auffassung teilt auch das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 13.09.2002 - VI 87/01, Juris), wonach ausschlaggebend sei, dass die Eheleute die vorangegangene Trennung rückgängig machen und die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft auf Dauer wieder herstellen wollen.
  • BFH, 07.12.2001 - III B 129/01

    FGO -Novelle: Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    - bb) Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung kommt entsprechend der BFH-Rechtsprechung auch der inneren Einstellung zur ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidungserhebliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 07.12.2001, III B 129/01, BFH/NV 2002, 483 ), die in der Regel durch die persönliche Anhörung der Eheleute ermittelt wird.
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 190/82

    Ob Ehegatten zum Beginn des VZ nicht dauernd getrennt gelebt haben, ist für das

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Da es sich bei diesen Fragen aber um schwer nachprüfbare innere Vorgänge handelt, die zudem häufig viele Jahre zurückliegen, ist die Entscheidung anhand des Gesamtbildes der äußeren erkennbaren Merkmale zu treffen, wobei dem räumlichen Zusammenleben der Ehegatten besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15.06.1973 VI R 150/69, BStBl. II 1973, 640 m.w.N.; vom 13.12.1985 VI R 190/82, BStBl. II 1986, 486 und BFH in BFH/NV 1987, 431).
  • FG Münster, 22.03.1996 - 14 K 3008/94
    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    - aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163 ) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG .
  • BFH, 15.06.1973 - VI R 150/69

    Zum Begriff des dauernden Getrenntlebens; Einzelveranlagung dauernd getrennt

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Da es sich bei diesen Fragen aber um schwer nachprüfbare innere Vorgänge handelt, die zudem häufig viele Jahre zurückliegen, ist die Entscheidung anhand des Gesamtbildes der äußeren erkennbaren Merkmale zu treffen, wobei dem räumlichen Zusammenleben der Ehegatten besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15.06.1973 VI R 150/69, BStBl. II 1973, 640 m.w.N.; vom 13.12.1985 VI R 190/82, BStBl. II 1986, 486 und BFH in BFH/NV 1987, 431).
  • BFH, 27.08.1971 - VI R 206/68

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    Aber auch bei dieser Gestaltung kann sich aus dem Gesamtbild ergeben, dass die Eheleute "nicht dauernd getrennt" leben (BFH-Urteile vom 27.08.1971 VI R 206/68, BSG. 111972, 173 und vom 18.07.1985 VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    - gg) Ist die an den Antrag auf Zusammenveranlagung geknüpfte Vermutung für ein Zusammenleben entkräftet - wie im Streitfall durch das vorangegangene dauernde getrennt Leben - und lassen sich der Sachverhalt bzw. die Zweifel des Gerichts in Bezug auf eine wenn auch nur kurze Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht klären, trifft den Kläger die objektive Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.1991 III R 106/87, BStBl. II 1991, 806).
  • FG Köln, 21.12.1993 - 2 K 4543/92

    Einkommensteuer; Splittingtarif auch bei gescheitertem Versöhnungsversuch

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04
    - aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163 ) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG .
  • BFH, 18.07.1996 - III R 90/95

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

  • BFH, 05.10.2001 - III B 149/00

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

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