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   FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 170/98   

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https://dejure.org/1998,13260
FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 170/98 (https://dejure.org/1998,13260)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.1998 - VI 170/98 (https://dejure.org/1998,13260)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - VI 170/98 (https://dejure.org/1998,13260)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens gegen eine Bank; Vorlage von Kontoauszügen und Kontoausdrucken aller CpD-Konten ; Vorlage von Kontoauszügen und Kontoausdrucken eines Festgeldabwicklungskontos; Verweigerung der Beantwortung eines Auskunfts- und ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2013 - 7 V 7076/11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 114 Abs. 2 Satz 2 FGO)

    Da die Anforderung von Unterlagen mit Hilfe von Zwangsgeld (§§ 328, 329 AO) durchgesetzt werden kann, handelt es sich um einen vollziehbaren Verwaltungsakte, gegen den einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) erlangt werden kann (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 21.12.1998 VI 170/98, juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 21.10.2003 VII B 85/03, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 203, 257, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 36; Seer in Tipke/Kruse, AO, § 97 Tz 17; § 93 Tz 34).
  • FG Hamburg, 04.12.2002 - VI 171/02

    Aussetzung der Vollziehung, Vorlage von Belegen

    Dementsprechend sind z.B. Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung ebenso wie Auskunftsersuchen oder das Verlangen nach Vorlage von Urkunden (§ 97 AO ) vollziehbare Verwaltungsakte, gegen die Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 1998, Az: VI 170/98, Juris, betr. Auskunfts- und Vorlageverlangen an eine Bank).
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